Verankerung der Menschenwürde in der österreichischen Bundesverfassung –
eine Forderung auf der Suche nach Ansatzpunkten für nötige Veränderungen.
Dr. Franz-Joseph Huainigg, ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung, forderte anlässlich der heute stattfindenden parlamentarischen Gedenkfeier gegen Gewalt und Rassismus, die Verankerung der Menschenwürde in der österreichischen Bundesverfassung .
Diese Forderung ist natürlich – als Selbstverständlichkeit, die sie sein soll – voll zu unterstützen und es ist auch sehr erstaunlich, dass dies noch nicht umgesetzt ist. Jeder Parlamentarier, der nicht für eine Garantie der Menschenwürde in der Verfassung ist, soll dies persönlich und öffentlich begründen!
Menschenwürde ist Grund der Menschenrechte
Indirekt wäre Österreich natürlich längst verpflichtet, den Schutz der Menschenwürde als eines der höchsten Staatsziele zu achten und zu garantieren, sind doch die allgemeinen Menschenrechte, die auch Österreich bereits vor 60 Jahren anerkannt hat, alleine durch die unantastbare Menschenwürde begründet und auch nur darauf begründbar 1
Präzisierung der Menschenrechte in der UN-Behindertenrechtskonvention
Es bedurfte nach 60 Jahren der Menscherechtserklärung, offensichtlich erst einer UN-Behindertenrechtskonvention, damit die Gesellschaften endlich begreifen mögen, dass die Allgemeinen Menschenrechte “auch” für behinderte Menschen Geltung haben und ein menschenrechtlicher Anspruch auf Gleichstellung, Teilhabe und Inklusion besteht. Dies soll nun endlich in die Köpfe der Menschenwürde- Verweigerer in allen Plenarsälen und Amtsstuben der Vollzugs-Instanzen durchsickern. Denn “Teilhabe ist keine Gnade, sondern ein Menschenrecht. Wer Teilhabe verweigert verstößt somit gegen Menschenrechte ” (Hubert Hüppe, MdB). Es ist traurig und bezeichnend für die chronische Ignoranz der Herrschenden (statt Dienenden im Rechte-Umsetzen), dass die Erlangung dieser Rechte, erst wieder mühsam erkämpft werden muss .
Verfassungsbestimmungen auf dem Papier
Die Forderung nach Verankerung der Menschenwürde in der Verfassung ist prinzipiell richtig, ob aber ein Verfassungszusatz alleine etwas bewirkt, sei dahin gestellt. Die Verfassungsbestimmung des Artikel 7, dass Menschen aufgrund ihrer Behinderung in keinem Lebensbereich benachteiligt werden dürfen, wird von Bund, Ländern und Gemeinden, ja selbst von den Höchstgerichten, schon seit 12 Jahren ignoriert und wie ein legistischer Ausrutscher betrachtet. Was kann nun ein Verfassungssatz über “Menschenwürde” bringen, wenn die Barrieren in den Köpfen so stark und dauerhaft befestigt sind, wie die chinesische Mauer?
Sind wir lernfähig?
Nun, dass Wirtschaftswachstum zur Gewinnmaximierung für eine Elite und staatskollektiver Egoismus zur Erreichung von Prosperität für die (demokratische) Bevölkerungsmehrheit als faktisch oberstes Staatsziel nichts taugten, dämmert zwar schon manchen Staatslenkern und Wirtschaftskapitänen im Hinterstübchen, aber wo es nach der großen Ernüchterung langgehen soll, darüber tappen sie in ihren Hinterzimmern der Macht noch im Dunkeln.
Die unumschränkte Achtung der Menschenwürde jedes Mitmenschen, als sinnstiftende Maxime gesellschaftlichen Handelns – wozu jeder Mensch seine individuelle Verantwortung beizutragen hat – würde den festgefahrenen Karren wieder in Gang setzen können. Aber derzeit wird weiter geschoben, immer tiefer in den Schlamm.
Wie die Real-Verfassung in den Köpfen aussieht
Die Menschenwürde behinderter Menschen wird nicht nur zunehmend in Frage gestellt, sondern eiskalt mit Füssen getreten. Zwei „kleine“ Beispiele über „Leid ersparen“ und „lebenswertes Leben“, die sich tagtäglich abspielen, sollen einige der Barrieren in den Köpfen aufzeigen:
Elian
Beim „Edwards-Syndrom “ ist das 18. Chromosom durch Mutation dreifach vorhanden (Trisomie 18), was in der Regel zu schweren organischen Schäden und mentalen Beeinträchtigungen führt. Die Ausgangsbasis mit dieser seltenen Chromosomenbesonderheit ist viel schwieriger als z.B. bei Menschen mit Trisomie 21, mit vergleichsweise meist besseren Prognosen (die vorgeburtliche Verdachts-Diagnose bedeutet aber trotzdem zu 95 % ein Todesurteil).
Kinder mit Trisomie 18 werden ebenfalls einer gründlichen Ausselektierung unterworfen („Ausmerzung“ ist dafür im Denken und Sprachgebrauch der Eugenik- Ökonomisten auch heute noch üblich). Von den Wenigen mit T18, die ihre Geburt trotzdem erleben dürfen, sterben die Meisten aufgrund von Organfehlbildungen im ersten Lebensjahr. Nur wenige Betroffene erreichen das Jugendlichenalter. Diese hohe Sterblichkeit liegt aber auch daran, dass bei T18 häufig eine rettende Operation – z.B. am Herzen – versagt wird, weil es sich um angeblich „hoffnungslose Fälle“ handle.
Vor einem halben Jahr kam Elian (Name geändert) mit diesem „Edwards-Syndrom“ zur Welt. Den vorgeburtlichen „Ausmerzungs“- Bemühungen des medizinischen Apparates entkam er deshalb, weil sich die Eltern trotz des Wissens um die sichere Behinderung, bewusst für sein Leben und die herausfordernde Elternschaft entschieden haben. Wegen eines schweren Herzfehlers konnte Elian nach der frühen Geburt nur durch künstliche Beatmung am Leben erhalten werden. An eine OP wäre frühestens erst in einigen Monaten zu denken gewesen, das auch nur, wenn sich sein Allgemeinzustand bis dahin verbessert hätte. Elian fiel jedoch bald darauf einer zweiten Bedrohung zum Opfer, deren die Eltern leider nicht gewachsen waren: Seitens der Ärzteschaft wurde subtiler Druck auf die Eltern ausgeübt, es wäre aussichtslos, das Leiden solle nicht verlängert werden. Nach einigen Tagen wurde die lebenserhaltende künstliche Beatmung „abgestellt“. Elian erstickte am 3.12.2008, dem internationalen Tag der Menschen mit Behinderung, zur festgelegten Uhrzeit.
Fragen:
- Um wie viel länger wäre Elian in seinem Überlebenskampf unterstützt worden, wenn er einen ähnlich schweren Herzfehler gehabt hätte, aber keine Trisomie 18 vorgelegen wäre?
- Welche Rolle spielen mögliche Behandlungskosten in der medizinischen Abwägung von „sinnvollen“ Behandlungen und „effizientem“ Ressourceneinsatz? Fließen (vage) Prognosen oder krause Lebensunwert- Gedanken in die Betrachtungen mit ein?
- Welche medizinrechtliche Regelungen gibt es für den Grenzbereich zwischen der Verantwortung, Sterbende auch „gehen zu lassen“ und der Verpflichtung zur Heilbehandlung? Werden diese auch eingehalten?
- Sind wir im real existierenden Ethos medizinischer Praxis nicht bereits ähnlich weit gesunken, wie in den Niederlanden, wo die „Euthanasierung“ Neugeborener seit Jahren gesetzlich sanktioniert ist?
Tamea 2
Die durch einen Verkehrsunfall als Baby schwerst mehrfachbehinderte Tamea wurde als Kleinkind in eine Pflegefamilie aufgenommen und etwa 20 Jahre durch ihre Pflegemutter bestens betreut und gepflegt. Seit einem halben Jahr wohnt sie nun in einer Behinderten- Wohngemeinschaft in Wien. Schon vor drei Jahren musste die Unterbringung Tameas in einer ähnlich strukturierten Einrichtung in Niederösterreich, nach neun Monaten wieder abgebrochen werden, weil Pflege und Betreuung nicht den Bedürfnissen Tameas entsprach 3
Damit es in der neuen Wohnbetreuung besser klappt, wies die Mutter unermüdlich die Belegschaft der Wiener Behinderten-WG auf alle Einzelheiten hin, die in der Betreuung und Pflege Tameas zu beachten sind. Diesmal sollte es doch besser klappen, jahrelang hat sie auf diesen Wohnplatz gewartet.
Vor einigen Monaten wurde Tamea dann in (vermutlich grober) Fahrlässigkeit seitens eines oder zweier Mitarbeiter in der Badewanne schwer verbrüht, sodass sie auf einer Intensivstation landete und dann noch drei Wochen zu Hause gepflegt werden musste. Seitens des bzw. der Behindertenbetreuer wurde beim Krankenhaus angegeben: „dann stieg sie in das Badewasser“ (Anm.: Sie hat jedoch Pflegestufe 7, d.h. es sind ihr keine zielgerichteten Bewegungen möglich!).
Weil die schwere Körperverletzung automatisch zur Anzeige kam, gab es heute (5.5.09) eine polizeiliche Vernehmung der Sachwalterin von Tamea. Der Polizeibeamte stellte nach Befragung der Umstände, soweit die („ehemalige“) Pflegemutter das wusste, noch die „persönliche“ Frage, ob es nicht besser gewesen wäre, wenn Tamea bei ihrem Unfall als Baby gestorben wäre …
… vergib ihnen, sie wissen nicht, wie sie denken!
- Siehe Studie (PDF): Heiner Bielefeldt (2008): Menschenwürde. Der Grund der Menschenrechte Deutsches Institut für Menschenrechte ↩
- Name geändert ↩
- Gegen jene, andere Behinderten- Pflegeeinrichtung in Kirchstetten (NÖ) ermittelt übrigens die Staatsanwaltschaft bereits seit über einem Jahr aufgrund meiner Strafanzeige wegen vermuteten „illegalen Pflegeheimbetriebs“ und die NÖ Behörden finden einfach keine Mängel.> ↩
- Ähnliche Beiträge (most related posts), Wert in Klammern gibt thematische Nähe an:
- [D+251] Verantwortung wahrgenommen [49.3%]
- Lebensrecht stärken, Verbot auf aktive Sterbehilfe festigen [44.2%]
- Palliativ-Studie: Sterbehilfe bei Betroffenen kein Thema [41.6%]
- [D+257] Pflege: Umorientierung bisher versäumt! (Ärztewoche) [40.6%]
- [D+263] Pflegenotstand 2.0 - das reglementierte Chaos (1) [37.6%]
- [D+266] Pflegenotstand 2.0 - das reglementierte Chaos (2) [37.6%]
- [D+270] Pflegenotstand 2.0 - das reglementierte Chaos (3) [37.6%]
- [D+280] Pflegenotstand 2.0 - das reglementierte Chaos (4) [37.6%]
- [D+281] Pflegenotstand 2.0 - das reglementierte Chaos (5) [37.6%]
- [D+293] Pflegenotstand 2.0 - das reglementierte Chaos (7) [Zufällig - 37.6%]
Kommentar verfassen