Bei einer Legalisierung der Krankentötung auf Wunsch oder gar gemutmaßtem Willen bzw. der Suizid-Beihilfe stünden Überlegungen der Notwehr bzw. Nothilfe vor Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz ins Haus. [… weiter]
![]() | katja – daheim statt im heimInklusion kann nur zu keimen beginnen, wo die Abwertung endete. | |
“Die Landesregierungen verhalten sich noch immer so, als dürften sie sich noch lange über Verfassung u. Grundrechte hinwegsetzen und Rechtsansprüche weiterhin durch willkürliche Gnadenakte ersetzen.”
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