Der Zuschauereffekt (engl. bystander effect) ist nicht nur ein individalpsychologisches Phänomen
Je mehr staatliche Instanzen und Repräsentanten trotz (diffuser) Zuständigkeiten untätig zuschauen, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Hilfe und Recht bei Notlagen geschieht.
Wenn alle Zeugen einer Notsituation sich unsicher sind, ob die Situation eine Hilfeleistung erfordert oder nicht, werden alle zunächst versuchen, bei den anderen Hinweise auf Hilfenotwendigkeit zu beobachten. Solange sie jedoch beobachten, findet bei niemandem eine Reaktion statt, die auf Hilfenotwendigkeit hindeutet. Dieses Nichtstun verweist für alle anderen wieder darauf, dass die Situation unbedrohlich ist. Dadurch wird die Notlage im Endeffekt sozial (plural) ignoriert, weil keiner reagiert und damit auch kein sozialer Hinweis auf eine Notlage besteht. Quelle: Wikipedia “Pluralistische Ignoranz“
Posting im Forum von BIZEPS-INFO zum Artikel: “Bericht über Grenzen und Potenzial des Konzepts der mittelbaren Diskriminierung”
http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=9362#fid9184 23. Dezember 2008 11:31 Uhr
“Ein österreichischer [Anm.: Fall mittelbarer Diskriminierung (s.u.)] fehlt aber” … Das liegt m.E. auch daran, dass es in Österreich (noch) besonders schwer ist, als Diskriminierungsopfer rechtliche Hilfestellungen, geschweige denn Recht zu bekommen.
Der Hang zum kollektiven Wegsehen (“Pluralistische Ignoranz“: Jemand ist in Not, niemand schreitet ein oder hilft, da sich alle im Nicht-Reagieren einander anpassen) [Anm.: Auch als “Zuschauereffekt” bezeichnet], insbesondere wenn es um obrigkeitliche Diskriminierungen geht, ist in der “österreichischen Seele”, wie auch der Polit-Elite und im “Rechtssystem” und ihren Repräsentanten tief verwurzelt.
Trotzdem wünsche ich allen Forumslesern ein gesegnetes und frohes Christfest mit einem möglichst ungetrübten Blick auf eine freudigere Tatsache [Anm.: Luk. 1,50-53].
Quelle: BIZEPS-INFO (Text: Mag. Volker Frey · erstellt am: 23. Dezember 2008)
Bericht über Grenzen und Potenzial des Konzepts der mittelbaren Diskriminierung
Mittelbare Diskriminierung ist ein relativ neues juristisches Konzept – und es wird selten angewendet. Eine Publikation der EU soll das ändern.Das Europäische Netzwerk unabhängiger juristischer ExpertInnen ist ein beratendes Organ der Europäischen Kommission und meldet dieser zurück, wie die Antidiskriminierungs-Richtlinien der EU ins nationale Recht umgesetzt werden.
Aus den regelmäßigen Berichten der ExpertInnen hat die Schweizer Genderrechts-Spezialistin Christa Tobler einen thematischen Bericht mit dem Titel “Limits and potential of the concept of Indirect Discrimination“1 erstellt, der vorerst nur auf Englisch vorliegt (eine deutsche Version soll folgen).2
Er listet nicht nur auf, in welchen internationalen Abkommen dieses Konzept verwendet wird, sondern beschreibt detailliert die Definition und Abgrenzung mittelbarer Diskriminierung im Gemeinschaftsrecht. Abgeschlossen wird die Studie durch die Diskussion spannender nationaler Fälle – ein österreichischer fehlt aber.
Besonders wertvoll ist der Anhang. Er enthält
- eine Auflistung der einschlägigen EuGH-Rechtsprechung,
- ein Fallprüfungsschema,
- einen Überblick über den Anwendungsbereich des Antidiskriminierungsrechts sowie
- eine Gegenüberstellung der verschiedenen Diskriminierungsformen.
Mit anderen Worten: Eine hervorragende Publikation, die für das Verständnis mittelbarer Diskriminierung und die praktische Arbeit sehr hilfreich ist.
Nachtrag, Deutsche Version: “Grenzen und Möglichkeiten des Konzepts der mittelbaren Diskriminierung”
- Link-Korrektur am 29.12.2012: ↩
- Nachtrag: Deutsche Version ist inzwischen verfügbar (PDF): “Grenzen und Möglichkeiten des Konzepts der mittelbaren Diskriminierung” ↩
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