katja – daheim statt im heim

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Unteilbare Menschenwürde plus Inklusion geteilt durch Alle bleibt Null Rest.

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“Teilhabe ist keine Gnade, sondern ein Menschenrecht. Wer Teilhabe verweigert, verstößt somit gegen Menschenrechte." — mehr”

—  Hubert Hüppe, Behindertenbeauftragter der dt. Bundesregierung


Inklusion und Teilhabe für Alle! Dunkelheit kann nur durch Licht beseitigt werden. Never give up!


Lebenshilfe und Rehapflege Schwerstbehinderter daheim

Mütter schwerstbehinderter Kinder

Rettung aus Kinder- Verwahranstalt, Bewahrung vor weiterer Vernachlässigung in Wiener Behindertenheimen am 20.11.1989.

lebt Katja daheim, seit sie aus einem Wiener Säuglingsheim schwer hospitalisiert in einer Pflegefamilie in NÖ Aufnahme fand.

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[D+111] Verantwortung negiert
28.01.09 - Gerhard Lichtenauer - Druckansicht und drucken

[D+100] Verantwortung verweigert

Für die existenziellen Folgen von Behinderung wird gesellschaftliche Verantwortung verweigert
Die “wrongful birth”- Debatte gerät immer mehr in einen Strudel juristischer Verworrenheit

“Göttin der Weisheit”, Vorbild der Österreichischen parlamentarischen Demokratie, blind wie “Justitia”

Posting im Forum von BIZEPS-INFO zum Artikel: Lebenshilfe Österreich: Behinderung ist eine gesellschaftliche Herausforderung
http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=8928#fid9359 28. Jänner 2009 18:23 Uhr

Mit der Relativierung des Grundrechts auf Leben in der Indikationen-Regelung der Fristenlösung wurde die Rechtsstaatlichkeit verlassen. Der ethische Super-Gau führt jetzt, 35 Jahre danach, immer mehr in eine juristische Sackgasse. Die Judikatur über (behindertes oder unerwünschtes) “Kind als Schaden” ist mit ihrem Latein nun am Ende. Die Zivilgesellschaft ist gefordert, eine vernünftige und verantwortliche Lösung zu finden: Die behinderungsbedingten Mehrbelastungen müssen von einer Solidargemeinschaft weitestgehend mitgetragen werden.

Posting im Forum von BIZEPS-INFO zum Artikel: Eugenisches Österreich
http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=9053#fid9358 28. Jänner 2009 16:22 Uhr

Die Tötung eines Kindes, welches zweifelsohne auch als Ungeborenes schon ein geschütztes Rechtssubjekt ist, unter der Bauchdecke der Mutter, ist – wenn es sich um ein Kind mit vermuteter Behinderung handelt – bis zur Geburt LEGALISIERT (Spätabtreibung nach „Eugenischer Indikation“). Das ist zwar verfassungswidrig, weil behinderte Menschen dadurch auf eklatanteste Weise diskriminiert werden, aber Diskriminierung aufgrund Behinderung kümmert in Österreich kaum jemand, leider auch nicht den Verfassungsgerichtshof!

Wenn nun so eine Beeinträchtigungsvermutung (oder eine andere „Indikation“) nicht vorliegt, ist jede vorgeburtliche Tötung oder Tötungsversuch (auch Gesundheitsschädigung!) des Kindes, nach der österreichischen Rechtslage, ein Verbrechen mit meistens mehreren schuldhaft Beteiligten. Für das gleiche Verbrechen, zeitlich aber etwas vorverlegt, also wenn diese vorsätzliche Kindestötung innerhalb der (beliebig festgelegten) ersten 12 Lebenswochen begangen wird, gehen die ausführenden und beteiligten Täter aus verschiedenen Erwägungen STRAFFREI (Fristenlösung).

Der Unterschied zwischen LEGALISIERUNG und STRAFFREIHEIT ist des „Pudels Kern“. Und genau dieser Unterschied ist das Dilemma der OGH- Richter. Der OGH ist nicht Gesetzgeber, sondern hat entsprechend der Rechtslage zu urteilen. Ich halte trotz der elendigen Optik („Schaden“ nach Schadenersatzrecht) nicht diese OGH- Urteile für das Grundproblem. Die Indikationsregelung ist der Kern der Problematik, durch welche eindeutiges Unrecht zum “Recht” erhoben wird. Die OGH- Urteile sind lediglich die hilflose aber konsequente, fatale Anwendung dieser Widersprüchlichkeit, welche das Rechtsstaatlichkeitsprinzip ad absurdum führt.

Die verschiedenen Urteile im Vergleich erscheinen wie ein Strudel juristischer Verworrenheit, der immer weiter nach unten reißt. Der Gesetzgeber (wir alle) ist (sind) also gefordert, eine Lösung zu finden, die unserer Vernunftbegabung und Verantwortungsfähigkeit entspricht.

Posting im Forum von BIZEPS-INFO zum Artikel: Behindertes Kind als “Schadensfall” nicht zulassen
http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=9419#fid9357 28. Jänner 2009 16:22 Uhr

Anhand jüngster OGH- Judikatur wird deutlich, dass die Relativierung des Grundrechts auf Leben (im Status der Vorgeburtlichkeit) – neben den massenweise tödlichen Auswirkungen dieses unsäglichen Unrechts – immer mehr in eine juristische Sackgasse führt. Der Gesetzgeber (wir alle) ist (sind) also gefordert, eine Lösung zu finden, die unserer Vernunftbegabung und Verantwortungsfähigkeit entspricht.

Natürlich ist nicht das behinderte Kind ein „Schaden“, sondern für Eltern mit Verantwortung ein Glück und Sonnenschein, wie jedes nichtbehinderte Kind auch. Bei all den „Kind als Schaden“- Diskussionen, dürfen wir aber den tatsächlich eintretenden Schaden nicht einfach wegdiskutieren, der Familien mit einem schwer beeinträchtigten Kind, wegen der gesellschaftlichen Behinderungen und Benachteiligungen entstehen. Wir werden unserer Verantwortung als solidarische Gesellschaft nicht gerecht, wenn die “Lebensaufgabe”, ein behindertes Kind (oder einen pflegebedürftigen Angehörigen), gleichberechtigt am Leben teilhaben zu lassen, sehr häufig zur Lebens-“Aufgabe” wird.

Posting im Forum von BIZEPS-INFO zum Artikel: Königsberger-Ludwig: Armutsfalle Behinderung – Unterstützung für Betroffene
http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=9414#fid9356 28. Jänner 2009 16:22 Uhr

Ein bedarfsdeckendes, solidarisches Tragen aller behinderungs- und pflegebedarf- verursachten, individuellen Bedürfnisse ist unbedingte Not-Wendigkeit! Die Bereitstellung von Unterstützungsressourcen soweit wie gewünscht und erforderlich, Lastenaufteilung und Nachteilsausgleich, insbesondere auch der finanziellen Aufwendungen und Einbußen, damit Betroffene und Mit-Betroffene ein halbwegs “normales” Leben führen zu können. [Siehe auch:”Bedarfsdeckende und bedürfnisgerechte Unterstützungen, ausreichende Entlastungen sowie tatsächlicher Nachteilsausgleich“]

Denn Eines ist klar, die derzeit, seitens der “Solidargemeinschaft” in schäbiger Weise verweigerte Bedarfsdeckung an benötigten Unterstützungen, wird immer von jemand “kompensiert” oder mit dem Leben “bezahlt”, im übertragenen und auch im wörtlichen Sinn!

Posting im Forum von BIZEPS-INFO zum Artikel: Ein Baby klagt die Republik!
http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=9420#fid9355 28. Jänner 2009 16:22 Uhr

„Ziviler Widerstand“ ist Gebot der Stunde, dieser kann und muss sich in dieser Angelegenheit nur in einer beherzten und entschiedenen Übernahme gesellschaftlich solidarischer Verantwortung manifestieren.

Weiterlesen: Pflegesicherungsreform
Teil 1: 15 Jahre Pflegegeld, eine “Erfolgsgeschichte”?
Teil 2: Missbrauch des Pflegegeldes? Den gibt es tatsächlich!
Teil 3: Schattenseiten des Pflegesystems
Teil 4: Verantwortung übernehmen und Gerechtigkeit wagen

Weiterlesen: Pflegefinanzierung
Teil 1: Paradigmenwechsel vom Ökonomismus zum Menschenwert
Teil 2: Programm für neue Pflegesicherung
Teil 3: Gerechte Basis für gerECHTE “PflegeSICHERUNG”
Teil 4: Ignoranz ist Hauptproblem, Gerechtigkeit ist nötig!

Gerhard Lichtenauer, Österreichische Bürgerinitiative “Daheim statt Heim” [URL entfernt, Anm.] und Katja’s Blog (www.katja.at)

Nachtrag 27.05.2010:
Weitere Informationen zum Thema bei IMABE – Institut für medizinische Anthropologie und Bioethik: Dossier: „Kind als Schaden“

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  4. Pflegefinanzierung Teil 2: Programm für neue Pflegesicherung [86.2%]
  5. Pflegefinanzierung Teil 1: Paradigmenwechsel vom Ökonomismus zum Menschenwert [86.2%]
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  7. [D-Day] Katja - mein Leben [82.5%]
  8. [D+197] Verfassung der Menschenwürde in den Köpfen [82.2%]
  9. [D+251] Verantwortung wahrgenommen [82.2%]
  10. [D+44] Maulkorb-Versuch [Zufällig - 27.6%]
[Beitrags-ID: 1682] Link: https://katja.at/blog/1682/verantwortung-verweigert | Einen Kommentar schreiben

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Eine halbe Inklusion ist voll daneben! Inklusion ist unteilbar, es darf keinen Rest geben.


Personenzentrierte Hilfen, Inklusion, Teilhabe, Würde.

Rauswurf aus Behinderten- WG, nachdem Pflegeeltern Mängel aufzeigten. Wiederaufnahme in die Pflegefamilie am 4.4.2005.

chronischer Behördenk(r)ampf seit illegalem Rauswurf Katjas aus Wiener Behindertenheim in NÖ, nach nur 7 Wochen Aufenthalt.


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