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03.12.08 - Gerhard Lichtenauer - Druckansicht und drucken

Maulkorb-Versuch

3. Dezember – Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung
Ein Beitrag zur Transparenz im Bereich institutioneller Pflege behinderter Menschen

Als Reaktion auf einen Zeitungsartikel vom 21. Oktober 2008 in den ‘Salzburger Nachrichten’ – “Vorwürfe gegen Pflegeheim” – und einen bevorstehenden ORF-Thema- Beitrag – “Behindertenhelfer in schiefem Licht” – wurde mir seitens des Betreibers der kritisierten Behinderteneinrichtung gerichtliches Vorgehen angedroht.

Die vollstationäre Pflegeeinrichtung in Niederösterreich, um die es geht, ist nach eigenen Angaben und auch nach Betriebsbewilligung und Prüfungen der NÖ Aufsichtsbehörden auf “geistig, körperlich oder mehrfachbeeinträchtigte, überwiegend schwerst beeinträchtigte Menschen” mit “basalem Betreuungsbedarf und hohem Pflegebedarf” spezialisiert.

Nachstehende Aussagen soll ich bedauern und widerrufen. Falls ich dieser Aufforderung nicht nachkommen sollte und diese Äußerungen weiterhin verbreite, droht eine Unterlassungsklage nach § 1330 ABGB (üble Nachrede / Kreditschädigung).

Um folgende Inhalte geht es, dies dürfte nicht mehr behauptet werden:

Der gefertigte Gerhard Lichtenauer, Pfarrhofsiedlung 24, 3351 Weistrach, erklärt, die ihm zugeschriebenen Aussagen im Artikel der Salzburger Nachrichten in der Ausgabe vom 21.10.2008 (Seite 7) unter dem Titel „Vorwürfe gegen Pflegeheim” gegen die HABIT Haus der Barmherzigkeit Integrationsteam GmbH mit dem Ausdruck des Bedauerns zurück zu ziehen und verpflichtet sich, hinkünftig Behauptungen des Inhaltes:

  • Der Betreuungsvertrag betreffend Kaja Lichtenauer [Anm.: Familienname stimmt nicht] zwischen der HABIT Haus der Barmherzigkeit Integrationsteam GmbH wäre im Jahre 2005 in rechtswidriger Weise beendet worden
  • In der Pflegeeinrichtung der HABIT Haus der Barmherzigkeit Integrationsteam GmbH würde nicht ausreichend qualifiziertes bzw. befugtes Personal zur Verfügung stehen
  • Dadurch sei eine Vernachlässigung Unmündiger und die Gefährdung von deren Gesundheit gegeben
  • Es gäbe in der Betreuungseinrichtung der HABIT Haus der Barmherzigkeit Integrationsteam GmbH Pflege-, Betreuungs-, Hygiene- und Struktur- Mängel

zu unterlassen.

Hier der gesamte anwaltliche Brief in Abschrift (Original eingescannt und umgewandelt in lesbares PDF):
2008-11-19_RA-Ehn_an_Lichtenauer_Aufforderung-zur-Unterlassungserklaerung_OCR.pdf

Dieser Aufforderung kann ich aus Gewissensgründen nicht nachkommen.
Gerhard Lichtenauer

Nachtrag am 8.2.2009
Am 20.1.2009 wurde vom Heimbetreiber Unterlassungsklage gegen Herrn Lichtenauer eingebracht. Siehe:
http://katja.at/leben/pflege/verantwortung-negiert

Nachtrag am 3.3.2009
Am 2.3.2009 erfolgte die Klagebeantwortung zur Unterlassungsklage durch Herrn Lichtenauer. Siehe:
http://katja.at/leben/pflege/klagebeantwortung

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