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03.04.14 - Gerhard Lichtenauer - Druckansicht und drucken

Anstiftung und Konspiration zum Heimvertrags-Gesetzesbruch

In Behinderteneinrichtungen “Untergebrachte” werden durch organisiertes Vorenthalten eines zivilrechtlichen Vertragsverhältnisses vorsätzlich in ihren Rechten geschädigt.

Ich kann mich der Fundamentalkritik des Herrn Karl Stangl (siehe Einträge im BIZEPS-Forum: 1, 2. 3. 4, 5, 6  u.v.a.m., Anm.) nur anschließen und konstatieren, dass er das fein seziert und bloßlegt. Es ist tatsächlich als grob fahrlässig anzusehen und auch nur als vorsätzlich gesetzwidrig vorstellbar, wie auf legistischer und administrativer Ebene gleich mehrerer Bundesländer seit nun schon fast 10 Jahren die Missachtung des rechtsverbindlichen (Bundes)-Heimvertragsgesetzes HVerG, in Kraft seit 1.7.2004, betrieben wird UND es keinen Widerstand dagegen gibt UND auch alle Kontrollinstrumente der Republik sowie Selbstreinigungskräfte der Justiz völlig versagen.

Leidtragende sind besonders schutzwürdige BürgerInnen, die sich ihre Menschenrechte und Grundrechte wer weiß wo hinschmieren können. Die Länder genießen wohl völlige Narrenfreiheit und fühlen sich dabei offensichtlich unantastbar, weil sie der Bund in ihrer beharrlichen Unrechtspflege kommentar- und widerstandslos gewähren läßt.

Ein Versagen reiht sich an das andere. In Verbindung mit dem menschenrechtswidrigen Sachwalterschaftsgesetz sowie der unseligen Allianz des Eugenik-Ökonomisten-Syndikats aus der heraus sich das Kontrollversagen über der segregationistischen Exklusionsbranche ausbreitet, ist die landeshoheitlich konspirierend gedeckte Unterschlagung von Heimverträgen durch Einrichtungsbetreiber mit der resultierenden Schädigung Betroffener in ihren Grund- und Freiheitsrechten besonders fatal.

Mehrere Länder stehen unter begründetem Verdacht auf gewohnheitsmäßige Anstiftung zu zig-tausendfachem Rechtsbruch eines in ihrem Einflussbereich verbindlichen Bundesgesetzes und fortgesetzter Missachtung des Bundesgesetzgebers.

Ich appelliere an die BehindertensprecherInnen aller Fraktionen, zur Klärung der massiven Vorwürfe beizutragen. Vielleicht mittels parlamentarischer Anfrage an den Konsumentenschutzminister oder Justizminister, denn die damit zur Prüfung dieses menschenrechtlich gravierenden Systemmangels aufgeforderte Volksanwaltschaft nahm sich des Problems nicht an, wie Herr Stangl bereits mehrmals mitteilte.

Heimvertragsgesetz (HVerG), bundesweit in Kraft getreten am 1. Juli 2004.

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