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Katja lebt daheim in Pflegefamilie: 22 Jahre, 6 Monate, und 6 Tage

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Die Wahrheit ist dem Menschen zumutbar. — Ingeborg Bachmann (1926-1973), östr. Lyrikerin


02.03.09 - Gerhard Lichtenauer - drucken drucken - PDF

Klagebeantwortung

Die Unterlassungsklage einer Behinderten- Pflegeeinrichtung in NÖ gegen einen Heimkritiker wird von diesem zurückgewiesen
In der Klagebeantwortung werden die Vorwürfe über Ungesetzlichkeit des Heim- Rauswurfs und Pflegemängel aufrecht erhalten

Am 20.1.2009 wurde, trotz nicht abgeschlossener staatsanwaltlicher Ermittlungen und trotz der, seitens der ORF-Thema- Redaktion recherchierten und im TV-Beitrag am 15.12.2008 berichteten, evidenten Pflegeschäden, vom Heimbetreiber Klage auf Unterlassung erhoben. Hier die Chronologie der Ereignisse: http://katja.at/leben/pflege/verantwortung-negiert

In der Klagebeantwortung vom 2.3.2009 wurden von Herrn Lichtenauer die Vorwürfe der Gefährdung Unmündiger durch Pflege-, Betreuungs-, Hygiene- und Strukturmängel dieser in der Fachwelt renommierten und von zuständigen Behörden höchst anerkannten Behinderten-Pflegeeinrichtung für intensiv pflegebedürftige, schwerst mehrfachbehinderte Menschen, aufrecht erhalten.
Auch die Behauptung der Ungesetzlichkeit des unangekündigten und fristlosen Betreuungsabbruchs seiner schwerst mehrfachbehinderten Pflegetochter Katja, welcher einseitig, seitens des Pflegeheimbetreibers (in Abstimmung mit den NÖ Aufsichtsbehörden!), vor vier Jahren erfolgte, wird durch den Pflegevater neuerlich bekräftigt.

Die Klage auf Unterlassung wird in der Klagebeantwortung vom beklagten Heimkritiker Lichtenauer zurückgewiesen. Hier ist die Klagebeantwortung:
2009-03-02_Klagebeantwortung_Lichtenauer_RA-Messner_an_RA-Ehn_HABIT-Unterlassungsklage_ANY.pdf

Nachtrag am 18.04.2009:
Vermutlich wird die Unterlassungsklage des Pflegeheim-Betreibers (Zivilverfahren wegen angeblicher Verleumdung, Ruf- und Kreditschädigung) bis zur Beendigung des Strafverfahrens (Strafanzeige vom 4.4.2008 wegen Pflegeschäden, Gefährdung und Vernachlässigung Unmündiger, etc.) unterbrochen werden.
In jener Strafsache laufen die Ermittlungen gegen den pädagogischen Leiter des (vermutlich illegal betriebenen, so der Verdacht) Pflegeheimes nun bereits über ein Jahr. In beiden Verfahren gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.

Nachtrag am 15.05.2009:
Erste Verhandlung in sechs Wochen: Die o.g. Vermutung (18.04.) war falsch. Ich bekam gestern die Ladung zur Vernehmung (erste Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung) am 29. Juni 2009 am Landesgericht St. Pölten. Es geht um die Frage, ob der von mir angezeigte “Pflegenotstand” in der Behinderten-”Pflege”- Einrichtung tatsächlich bestand (bzw. besteht). Es wird insofern etwas kompliziert und aufwändig, weil der gleiche Sachverhalt nun zweigleisig in von einander getrennten Verfahren (strafrechtlich und zivilrechtlich im selben Haus) unabhängig voneinander zu behandeln sein wird. Und ich dachte, die Gerichte wären zu stark ausgelastet.

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