(Viel zu) langsames Durchsickern der Verantwortung füreinander in den Köpfen der Menschen
Allgemeine Menschenrechte: Respekt der Menschenwürde kennt absolut keine Ausnahmen!
Frisches Quellwasser hat oft tausende Jahre an Sickerungs- und Reinigungsprozessen hinter sich. Durch Filtration in tiefen Sedimentschichten wird aus schmutzigem Oberflächenwasser letztlich klares, reines Trinkwasser.
Ähnlich langwierig scheint es mit grundlegenden Erkenntnisprozessen der Menschheit herzugehen. Tausende Jahre alte Einsichten, in verschiedenen Formulierungen aus der Fragestellung ‘wie würde ich gerne behandelt werden, wäre ich an des Anderen Stelle‘ abgeleitet, brauchen unendlich lange, bis sie in den menschlichen Geist durchsickern um irgendwann endlich auch durch seine Entscheidungen und Handlungen als Quelle der Erfrischung “herauszusprudeln”.
Aus abgrundtiefer Traumatisierung irrlichternder “Ismen” des vorigen Jahrhunderts zur Verantwortung gemahnt, neue (alte) Normen zusammengefasst in der ‘Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte‘, bahnt sich das Denken in Verantwortung füreinander (leider nur sehr langsam) seinen Weg.
Aus aktuellen detaillierenden Klarstellungen über die universelle Geltung von Menschenrechten, wie der UN-Behindertenrechtskonvention oder der u.a. UN-Kommentar, erhebt sich die (bewusst provokant formulierte) Frage:
“Werden ‘Behinderte’ bald als Menschen (mit Rechten) betrachtet?”
Es war ohnehin schon immer sehr auffallend, dass bei der Gewichtung der in den Menschenrechten aufgeführten Diskriminierungsverbote das “hintere” Drittel der Aufzählung (soziale Herkunft, Vermögen, Geburt, jeglicher sonstiger Status) regelrecht von der Beachtung, geschweige denn von einer Umsetzung, ausgeblendet wurde. Gerade diese Punkte werden so manche Noch-Ignoranten von Menschenrechten noch sehr zu beschäftigen haben.
Ich staune darüber, dass die Väter und Mütter der Allgemeinen Menschenrechte unserer Zeit offensichtlich weit voraus waren. Es ist sehr erfreulich, dass dazu nun wichtige Klarstellungen erfolgten. Es war auch schon höchste Zeit dazu!
Quelle: BIZEPS-INFO (www.bizeps.or.at) – 30. Mai 2009
UN Komitee betont Bedeutung von Antidiskriminierung
Der General Comment Nr 20 benennt Diskriminierung als Hemmnis für Entwicklung und Wohlstand. Erstmals wird auch Behinderung als Diskriminierungsgrund ausdrücklich genannt.
Das UN Komitee für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte betont Bedeutung von Antidiskriminierung und veröffentlichte in seiner 42. Sitzung vom 4. bis 22. Mai 2009 seine Interpretation zu Art 2 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Dessen Art 2 Abs 2 verbietet bei der Auslegung dieses internationalen Vertrags jegliche Diskriminierung aufgrund der “Rasse”, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, der Geburt oder des sonstigen Status.
Der General Comment No. 20 weist besonders darauf hin, dass der Begriff “sonstiger Status” weitere benachteiligte Gruppen und Diskriminierungsgründe, die im Jahr 1966 nicht bedacht wurden, umfasst. Insbesondere werden Behinderung, Alter, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität genannt. Unter dem Titel “Nationalität” werden ausdrücklich MigrantInnen, AsylwerberInnen und staatenlose Personen als schutzwürdig anerkannt.
Quelle: Klagsverband (www.klagsverband.at) – 29. Mai 2009
UN Komitee für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte betont Bedeutung von Antidiskriminierung
Postings im Forum von BIZEPS-INFO:
http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=9708#fid10119 vom 2. und 12. Juni 2009
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