katja – daheim statt im heim

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Inklusion kann nur zu keimen beginnen, wo die Abwertung endete.

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“Teilhabe ist ein Menschenrecht, kein Akt der Fürsorge oder Gnade. Teilhabe nach Kassenlage darf es deshalb auch zukünftig nicht geben.”

—  Hubert Hüppe, Behindertenbeauftragter der dt. Bundesregierung


Inklusion und Teilhabe für Alle! Dunkelheit kann nur durch Licht beseitigt werden. Never give up!


Lebenshilfe und Rehapflege Schwerstbehinderter daheim

Mütter schwerstbehinderter Kinder

Rettung aus Kinder- Verwahranstalt, Bewahrung vor weiterer Vernachlässigung in Wiener Behindertenheimen am 20.11.1989.

lebt Katja daheim, seit sie aus einem Wiener Säuglingsheim schwer hospitalisiert in einer Pflegefamilie in NÖ Aufnahme fand.

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Vorschub letaler Ökonomie durch Exit-Option
28.11.12 - Gerhard Lichtenauer - Druckansicht und drucken

[D+1500] Hauptbarrieren gegen Inklusions- und Teilhaberechte behinderter und pflegebedürftiger Menschen

Quadrierte Perfidie: Menschenrechtsabkommen ratifizieren und Umsetzungsverschleppung mit Gesetzesvorbehalt rechtfertigen.

Was sind die Kapital-Behinderungen, also die Haupt-Hindernisse gegen Inklusions, Teilhabe- und Selbstbestimmungsrechte, also Menschenrechte behinderter und pflegebedürftiger Menschen (und ihrer Familien)?

Die wichtigsten Ursachen der österreichischen Umsetzungsverweigerung und Verschleppung zur UN-Behindertenrechtskonvention, die bisher kaum bis gar nie thematisiert wurden:

  1. Die grundrechtlose und würdelose Bundesverfassung und der ungeschriebene eugenisch-ökonomistische Grundkonsens. Die dominierende Ideologie der Abwertung ist noch immer dem Verfassungsprovisorium und dem Zeitgeist von 1920 geschuldet.
  2. Die Nichtdurchsetzbarkeit von Menschenrechten in Österreich gegen staatliche Willkür im Sozialbereich, sowohl seitens der menschenrechtlich “ungesetzlichen” Gesetzeslage, als auch wegen des marginalen Menschenrechtsbewusstseins im gesamten System, einschließlich der Höchstgerichte.
  3. Die persistente Menschenrechtsdelinquenz der Gesetzgeber in Bund und Ländern, die sich u.a. in den Gesetzes-, Finanzierungs- und Ressourcenvorbehalten bei den heuchlerischen Ratifizierungen von internationalen Menschenrechtsverträgen und in der durchorganisierten Umsetzungsverschleppung auf allen Ebenen manifestiert.
  4. Die pluralistische Menschenrechtsignoranz der Sozialbürokratie aller Verwaltungskörper, welche systemische Menschenrechtsverbrechen und -vergehen sowie strukturelles wie institutionalisiertes Unrecht bis hin zu systematischen Vernachlässigungen, Entrechtungen, Misshandlung, Missbrauch und Folterungen als Kavaliersdelikt ansehen, weil sie de facto wasserdicht gegen Strafverfolgung immun sind.
  5. Die unsägliche bis brutalste Anwendung des Sozialhilfeprinzips bei Menschenrechtsmaterie, also die menschenrechtswidrige Vollstreckung des Subsidiaritätsprinzips im Verwaltungsvollzug und die Ausrichtung von Unterstützungen auf Mindeststandards und einem menschenunwürdigem Niveau gerade am Rande der Verwahrlosung, sowie der damit verbundenen Vernachlässigungs- und Diskriminierungsgewalt, Segregationen, Totalentrechtungen und Exklusionen als Mittel erster Wahl struktureller Massengewalt.
  6. Die protektionistische Förderpolitik zu Gunsten sogenannter “Leistungsträger”, somit die Haltung von Quasi-Monopolen, was mindestens eine Kostenverdoppelung und damit Leistungshalbierung der gesamten “Sachleistungen” für die Betroffenen verursacht und das Entstehen einer vielfältigen und flexiblen Anbieterlandschaft verhindert.
  7. Die mittelbare Diskriminierung Angehöriger von behinderten und pflegebedürftigen Menschen durch Missachtung als die wahren Leistungsträger der Gesellschaft durch eine billige Abspeisung weit unter dem Wert der täglich und jahrzehntelang verlässlich erbrachten Leistungen. Dies durch unzeitgemäße und lebenslange Anwendung von Unterhalts- und Beistandspflichten auf Behinderungsfolgen. Die menschenrechtlich längst überholten Regelungen stammen aus Jahrhunderten, in denen Schwerbehinderte nur sehr geringe Lebenserwartungen hatten.
  8. Das im real existierenden Verwaltungshandeln vollzogene Prinzip “stationär vor ambulant” (entgegen aller anderslautenden heuchlerischen politischen Bekundungen), indem für aussondernde Sonderwelten und Behindertenghettos ein Vielfaches an öffentlichen Mitteln unrechtlich verbraten wird, als wie für menschenrechtskonforme, individuell angepasste, personenzentrierte und selbstbestimmte Lösungen eingesetzt wird.

Spontane Aufzählung ohne Anspruich auf Vollständigkeit, bereits ähnlich lautend gepostet in diesen Kommentaren:

Als Facebook-Notiz vom 1.11.2012: “Hauptbarrieren gegen Inklusions- und Teilhaberechte behinderter und pflegebedürftiger Menschen”

Im BIZEPS-Forum zum Artikel: “Begleitgruppe zum Nationalen Aktionsplan Behinderung startet am 23. Oktober“

In der Facebook-Gruppe “Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen – ForseA e.V.” (nur für Fb-Nutzer)

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Rauswurf aus Behinderten- WG, nachdem Pflegeeltern Mängel aufzeigten. Wiederaufnahme in die Pflegefamilie am 4.4.2005.

chronischer Behördenk(r)ampf seit illegalem Rauswurf Katjas aus Wiener Behindertenheim in NÖ, nach nur 7 Wochen Aufenthalt.


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