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05.10.08 - Gerhard Lichtenauer - Druckansicht und drucken

[D-15] Föderalismus ist Hemmschuh rechtsstaatlicher Weiterentwicklung

Rechtsstaatlichkeit prallt gegen schwer befestigte Bastionen der ehemaligen ‘Fürstenthümer
Wann beginnt die Trockenlegung der Feuchtgebiete österreichischer Niederungen?

Posting im Forum von BIZEPS-INFO zum Artikel:
ÖVP-Praniess-Kastner: Volksanwaltschaft kritisiert Umgang mit behinderten Menschen in Wien
Sicherstellung der Rechte von Menschen mit Behinderung muss stets oberste Priorität haben
… Forumsbeiträge (05.10.08)

Feuchtgebiete österreichischer Niederungen
http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=9175#fid8842 5. Oktober 2008 09:21 Uhr
@ Häutl: Treffend anal-ysiert und seziert! Was meinten Sie mit “Rechtsstaat”? Der Kleinstaatenbund ehemaliger Fürstentümer (Föderreich) ist kein Rechts-staat, sondern [Nachtr.: eine “Tiefebene” von] Feuchtgebieten der “Gnadenerweise” (copyright by new VfGH-President: “Für behördliche Gnadenerweise gibt es im Rechtsstaat keinen Platz”.

Es wird Zeit, die “Trockenlegung der sauren Wiesen und Sümpfe” (© by Rudolf Kirchschläger) wurde bisher noch nicht in Angriff genommen.
Grabesstille…. oder Ruhe vor dem Sturm? (www.katja.at)

Nachtrag zu den ‘Feuchtgebieten österreichischer Niederungen’:
Volksanwaltschaft braucht mehr Befugnisse gegen ignorante Sozialbürokratie der Länder

http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=9175#fid8844 5. Oktober 2008 16:09 Uhr
Bei einer Sozialpolitik nach ‘Gutsherrnart’ oder in einer ‘Bananenrepublik’ weiß man zumindest, wohin man als Bittsteller kriechen darf, um ein paar Krümel abzubekommen, die dann vielleicht vom Tisch fallen könnten. Beim in Österreich herrschenden Syndikat der Unterstützungsverweigerer hat nicht einmal ein Volks(alibi)anwalt ein ‘Leiberl’. Oftmals (!) selber erlebt, die jeweils letzten Schreiben der VA zu massiven Beschwerden über die ignorante Sozialbürokratie der Länder im Sinne: “Als Volksanwaltschaft haben wir keine Befugnisse”.

Solche Kontrollinstanzen sind für die Katz‘, wenn es zu den Prüfungsergebnissen keine Kompetenzen [Anm.: “Konsequenzen” war gemeint] zu geben braucht. Es dient nur der Vera….lberung des unzufriedenen Volkes. Diese Ohnmacht der Volksanwaltschaft wird selten öffentlich zugegeben. Wenn man sich die VA- Berichte durchliest, wird einem nur noch schlecht, zu sehen, wozu das System alles fähig ist.

Trotzdem wird vor den Wahlen und bei den ‘Sonntagsreden’ der Wohltäterschmäh herausgehängt. Vollmundig wird z.B. in Niederösterreich allen Ernstes behauptet zur sozialen Modellregion Europas werden zu wollen, ohne sich der Schlusslichtfunktion bewusst zu sein. Die Länder, insbesondere die jahrzehntelang absolut(istisch) regierten, lachen sich offensichtlich krumm über diese Sündenregister der Volksanwaltschaft.

Soziale Sicherheit ist eine der zentralsten Staatsaufgaben! Die Auswüchse des menschenverachtenden Verschwendungs-Ökonomismus der Länder müssen an den Pranger. Persönliche Absolution gibt es angeblich im Beichtstuhl, im wirklichen Leben aber und in der gesellschaftspolitischen Verantwortung gibt es keine Reinwaschung ohne essenzielle Umkehr und tätige Reue – oder die Konsequenzen ziehen. Das ‘Köpferollen’ hat bereits begonnen!

Posting im Forum von BIZEPS-INFO zum Artikel:
Persönliche Assistenz in Niederösterreich … Forumsbeiträge (05.10.08)

Föderalismus untergräbt den Rechtsstaat

http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=9180#fid8845 5. Oktober 2008 20:09 Uhr
Föderalismus als Hindernis nicht nur bei Persönlicher Assistenz, sondern generell bei Behindertenhilfe. Das föderale Österreich ist kein “Rechtsstaat” mehr, weil es kein einheitliches Recht gibt, also eine Unmenge von Rechtsnormen nicht für alle Österreicher gelten, sondern von deren Wohnort oder vom Geltungsbereich des Landesgesetzes abhängen.

Wohlmeinend könnte man daher von einem Befindlichkeits-Rechtsstaat sprechen, genau genommen hat sich jedoch ein Beliebigkeits-Rechtsstaat längst zum Unrechtsstaat entwickelt.

Die unterschiedlichen Rechtsnormen entsprechend der Länderkompetenzen scheinen durch die Verfassung zwar gedeckt. Die Ungleichbehandlung von behinderten Österreichern nach Ländern ist jedoch durch Übernahme folgender übergeordneter Rechtssysteme nicht mehr zulässig:

  • 1948 Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte, Artikel 1: “Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren”.
  • 1997 Zusatz zur Verfassungsbestimmung des Benachteiligungsverbots (BV-G Artikel 7): “Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. … in allen Bereichen des täglichen Lebens….”
  • 2008: Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (z.B. Artikel 19): …”Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Wohnsitz zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben … einschließlich der persönlichen Assistenz” (unabhängig von der Behinderungsart!)

Eine rechtliche Ungleichbehandlung von behinderten Österreichern, je nach Bundesland, ist seit 60 Jahren menschenrechtlich zweifelhaft und spätestens seit Juli 2008 nicht mehr gedeckt.

Aufgrund der Widersprüchlichkeit der Verfassung, die dem Rechtsstaatlichkeitsprinzip (eben dieser) widerspricht, gibt es keinen Rechtsstaat Österreich, bis diese Ungleichbehandlungen, sprich die neun gesetzgebenden Körperschaften (zumindest die Legislative der Länder im Behindertenbereich) mittels Verfassungsreform abgeschafft werden.

Gerhard Lichtenauer, Österreichische Bürgerinitiative “Daheim statt Heim” und Katja’s Blog (www.katja.at)

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