Landesgesetze sind umgehend an die UN- Behindertenrechtskonvention anzupassen
Landes-Fürstentümer dürfen Menschenrechte nicht weiterhin nach Belieben ignorieren
In Österreich trat die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen bereits am 26.10.2008 in Kraft. Wie schon beim Beschluss der UN-Konvention durch die Vollversammlung der Vereinten Nationen vor zwei Jahren, am 13.12.2006, so auch jetzt, herrscht Großteils Funkstille in Politik und Medien über diesen bahnbrechenden völkerrechtlich verbindlichen Vertrag. Nur zur Zeichnung des Vertrags im UNO-Hauptquartier am 30.3.2007 durch den damaligen österreichischen Sozialminister Buchinger wurde der “Glanzleistung” Österreichs, weltweit erster Unterzeichnerstaat zu sein, mediale Aufmerksamkeit gewidmet. Diese “Vorreiterrolle” war zufällig alphabethisch bedingt.
In Deutschland tritt die UN-Konvention nach erfolgter Ratifikation durch den deutschen Bundestag am 4.12.2008 und den Bundesratsbeschluss vom 19.12.2008 mit Jahresbeginn 2009 ebenfalls in Kraft.1
Dieses weltweit für behinderte Menschen essenziell wichtige Menschenrechtsdokument hat das Innovationspotential, die bestehenden unrechtmäßigen Benachteiligungen aufgrund von Behinderung in einem engagierten Umsetzungsprozess weitgehend zu überwinden. Diskriminierung behinderter Menschen findet eben nicht nur in Entwicklungsländern statt, wie dies von unseren Politikern darzustellen versucht wird, sondern tagtäglich auch in unseren (angeblich) hochentwickelten “Sozialstaaten” Mitteleuropas.
Durch “ungesetzliche Gesetze” (engl. “unlawful laws”) finden (bis zu den Höchstgerichten ignorierte) Grundrechtsbeugungen statt, wenn behinderte Menschen z.B. direkt oder indirekt gezwungen werden, in Sondereinrichtungen zu leben, zu arbeiten oder gebildet zu werden oder in der Gesellschaft, im täglichen Leben, bei Kommunikation und Kultur ausgegrenzt werden. Mitbetroffene Angehörige werden ebenfalls gegenüber Angehörigen von nichtbehinderten Menschen in ihrer wirtschaftlichen Existenz schwerstens benachteiligt.
Das verbindliche Vertragswerk verpflichtet insbesondere auch die Landesregierungen, die volle Teilhabe der Menschen mit Behinderungen an Bildung, Arbeit und Gesellschaft zu verwirklichen. Die Umsetzung ist wegen der föderalistischen Zersplitterung von hoheitlicher Gewalt, Zuständigkeiten und Kompetenzen im Behindertenhilfe- und Sozialbereich vor große Herausforderungen gestellt. Die Umsetzung der UN-Konvention ist ein Menschenrechts- Test für den Rechtsstaat.
In Deutschland, wie in Österreich, werden Bedeutung und Konsequenzen dieses internationalen Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderung trickreich herunter zu spielen versucht. Das reicht von tendenziös abschwächender Übersetzung des Vertragstextes bis zu offiziellen Aussagen, die Forderungen ohnehin schon zu erfüllen, was keinesfalls der erlebten Realität behinderter Menschen entspricht.
Ein zentraler UN-Ausschuss, sowie nationale Überwachungsstellen, so genannte “Monitoring-Stellen” für die Durchführung der Behindertenrechtskonvention, haben die wichtige Aufgabe, solche Trugschlüsse zu enttarnen und die Verantwortung aufzuzeigen.
Posting im Forum von BIZEPS-INFO zum Artikel: “Monitoringausschuss in Österreich wählt Vorsitzende”
http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=9366#fid9234 5. Jänner 2009 14:50 Uhr
Frau Mag. Schulze wünsche ich viel Weisheit, die nötige Zähigkeit, und Durchsetzungsvermögen, damit der Monitoringausschuss zu einem wirksamen Überwachungsinstrument werden kann. Die UN-Behindertenrechtskonvention muss rasch mit Leben gefüllt werden. Die gewohnheitsmäßigen, weil so alltäglichen Menschenrechtsverstöße im Behindertenbereich müssen öffentlichkeitswirksam aufgezeigt und angeprangert werden.
Es ist nicht nur ein “blinder Fleck” von Politik und Verwaltung, den es auszuleuchten gilt, sondern eine tiefsitzende, bewusste Verweigerungshaltung, gegen die mit der UN-Konvention im Sturmgepäck zu Felde gezogen werden muss!
Bei den Bundesländern herrscht noch Realitätsverweigerung und völlige Ignoranz gegenüber den in der UN-Konvention nun detailliert für behinderte Menschen ausformulierten Menschenrechten.
Hervorzuheben ist insbesondere der Bereich des institutionalisierten Hilfesystems – die so genannten “Heime” – in welche v.a. schwerstbehinderte Menschen lebenslänglich interniert zu leben genötigt werden, was eindeutig gegen Freiheits- und Grundrechte der Allgemeinen Menschenrechte, sowie das Benachteiligungsverbot in Art.7 der Bundesverfassung verstößt.
Grund- und Freiheitsrechte der seit 60 Jahren gültigen “Allgemeinen Menschenrechte” – wie sie nun durch die neue UN-Behindertenrechtskonvention selbstverständlich auch für behinderte Menschen als verbindlich bestätigt wurden – sind umgehend umzusetzen. Die (Landes-)Regierung(en) verhalten sich noch immer so, als dürften sie sich darüber noch lange hinwegsetzen und Rechtsansprüche weiterhin durch willkürliche Gnadenakte ersetzen. Die Verfassungshüter sind herausgefordert, rasch für Klarheit zu sorgen. Sie enthalten sich jedoch noch, diese Feuchtgebiete trocken zu legen ( katja.at/blog/1564/gesetze-korrigieren ).
Quelle: BIZEPS-INFO (Text: Martin Ladstätter · erstellt am: 31. Dezember 2008)
Monitoringausschuss in Österreich wählt Vorsitzende
Zur Überwachung der Einhaltung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich musste ein unabhängiger Monitoringausschuss eingerichtet werden. Vorsitzende wurde Mag. Marianne Schulze.Das Signal könnte nicht schöner sein: Am Tag der Menschenrechte, am 10. Dezember, trat der österreichische Monitoringausschuss zu seiner ersten Sitzung zusammen.
Einhaltung der Menschenrechte überwachen
“Der Monitoringausschuss ist ein in der UN Konvention vorgesehenes Gremium, dass die Einhaltung der in der Konvention vorgeschriebenen Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen in Österreich überwacht”, erläutert die Menschenrechtsexpertin Mag. Marianne Schulze gegenüber BIZEPS-INFO.Der Ausschuss wird daher seine Aktivitäten dokumentieren und Berichte verfassen um die Situation in Österreich klar darzulegen. “Zunächst sind einige formelle Aufgaben zu erfüllen, so unter anderem eine Geschäftsordnung zu beschließen”, benennt die Vorsitzende die nächsten Schritte und ergänzt: “Parallel dazu wird der Ausschuss ein Arbeitsprogramm erstellen, in dem gemeinsam Arbeitsschwerpunkte beschlossen werden.”
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- Nachtrag am 24.3.2009: Die UN-Behindertenrechtskonvention tritt in Deutschland nun definitiv am 26. März 2009 in Kraft (über den Zeitpunkt des Inkrafttretens gab es zum Jahreswechsel noch etwas Unklarheit). ↩
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