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24.09.08 - Gerhard Lichtenauer - Druckansicht und drucken

Pflegefinanzierung Teil 3: Gerechte Basis für gerECHTE 'PflegeSICHERUNG'

Finanzierung von Pflege, Betreuung und Assistenz sichern … [Teil 3]

Auszug:

  • Ein PflegeFONDS (Kapital-Veranlagung) wäre keine stabile Basis zur SICHERUNG des Pflegsystems.
  • Pflegesicherung, ist eine Kernaufgabe des Staates! Die in der Verfassung festgeschriebene “Soziale Sicherheit” darf nicht länger (verfassungswidrig!) ignoriert werden.
  • Dem “Kursverfall” des Menschenwerts muss vehement entgegengesteuert werden. Die Fahnen der “Werte-Orientierung” dürfen nicht länger nur bei Sonntagsreden (oder 1.Mai-Ansprachen) herausgehängt werden.
  • Drei Säulen der Leistbarkeit einer “Lebens-Solidarität”: 1. Leistungskraft und Wille 2. Humankapital 3. Ursachenprinzip.

NR-Abg Dr. Franz-Joseph Huainigg, ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung, präsentiert in den drei Wochen bis zur NR-Wahl am 28.09.2008 auf seiner Homepage 21 Positionen, Forderungen und Wünsche zur Behindertenpolitik.

Hier in Katja’s Blog meine Diskussionsbeiträge im FJH21-Forum – Link zu allen meinen Beiträgen: katja.at/tag/fjh21

Beitrag DsH_ad_FJH21-13_3 (2008.09.24-11:18):

Position 9: Weiterentwicklung des Pflegesystems durch Österreichfonds … [Teil 3] (FJH- Originaltext siehe unten)

Gerechte und stabile Finanzierung einer gerECHTEN “PflegeSICHERUNG”

Nun zur Frage der Finanzierung von “Pflege” durch einen Pflegefonds, wobei “Österreichfonds” wohl nur als taktisch gewählte Worthülse zu bewerten ist. “Lebenssolidarität” wäre vielleicht ein besserer Name. Egal, wie man den “Topf” nennt, ein “Fonds” hätte leider – soweit ich informiert bin – den entscheidenden Nachteil, dass sich daraus keine Rechtsansprüche und Finanzierungssicherheit für Jahrzehnte ableiten ließen. Wenn im Fonds die Mittel knapp werden, würden Leistungen gekürzt oder verweigert. Sehe ich das richtig? Auf so einem Fundament dürften wir kein “neues Haus” bauen, wo es um die Existenzgrundlagen von Menschen geht, die auf Hilfe angewiesen sind.

Ich schlage vor, ein auf neue Beine zu stellendes Assistenz- und Pflegesicherungs- System zu aller erst im Verfassungsrang als nationale Aufgabe höchster Priorität zu definieren, gleichrangig mit den anderen zentralen Verantwortungen zur Selbsterhaltung eines demokratischen Staates und humanen Gemeinwesens. Ohne diese Grundsatzentscheidung als Weichenstellung zur Bewältigung der demographischen Herausforderungen, würden sich alle weiteren Bemühungen nach Lösungen nicht aus der Kläglichkeit und dem Dilettantismus, den wir derzeit erleben, erheben können.

Eine Herausführung des Pflegebereichs aus der Sozialhilfe und nähere Ansiedlung (nicht unbedingt Zusammenführung) zum oder eigenständig “neben” dem Gesundheitssektor halte ich für eine zielführende Bereinigung einer historisch bedingten Vernachlässigung des Bereichs der Langzeitpflege.

Österreichfonds?
Die von der ÖVP (angesichts geplanter Neuwahlen) vorgeschlagenen Privatisierungen zur Dotierung eines “Österreichfonds” für Pflegesicherung, ähnlich dem Familienlastenausgleichsfonds, böten bei weitem keine ausreichende und stabile Finanzierungsbasis. So ein Fonds beinhaltet insbesondere auch keinen Ansatz für die Herausforderungen des steigenden Bedarfs aufgrund der demographischen Entwicklung.

Kapitalmarkt- Basis?
Wie schnell die Kartenhäuser der internationalen Finanzmärkte in sich zusammenfallen könnten, erleben wir gerade wieder sehr eindeutig (US-Immobilienblase und weltweite Finanzkrise). Die Sucht einiger Spekulanten nach dem “schnellen Geld” und all Jener, die mit aufgesprungen sind, führte die Weltwirtschaft wieder einmal an den Rand des Abgrundes. Riskante Veranlagungen machten offensichtlich auch vor öffentlichen Geldern nicht halt, wie der aktuelle Aufklärungsbedarf über den Verlust von rund 300 Mio. Euro (!) bei der NÖ Wohnbauförderung deutlich macht.

Auch ein Pflegefonds und seine Erträgnisse, egal wie hoch ein Fonds dotiert wäre, könnten sich über Nacht wie eine Luftblase auflösen. Die Kapitalmärkte sind ungeeignet, zentrale Staatsaufgaben abzusichern, Geld pflegt eben nicht. Banken und Finanzjongleure würden sicher nicht als “Pflegehelfer” in die Bresche springen, sondern ebenfalls auf staatliche Unterstützung angewiesen sein (siehe derzeit USA).

Menschenwert und Indexwerte
Die Inflation ist nicht nur im monetären Bereich eine allgegenwärtige Größe, auch Menschenwert und Menschenwürde sind einem permanentem Kursverfall unterworfen. Wenn wir dem Werteverfall christlichen und/oder sozialen Anspruchs nicht energisch entgegensteuern, wird die real existierende, heuchlerische “Werte”-Gemeinschaft, immer mehr ihre wahre Fratze zeigen. Staatstragend pragmatisch wird der Menschen-“Wert” verantwortungslos den Index-“Werten” geopfert! Menschenwert ist nicht Börsennotiert, vielleicht verschwindet er deshalb immer mehr aus dem täglichen Blickfeld. Die Ignoranz gegenüber den Bedürfnissen der “Schwachen” ist gesellschaftsfähig geworden, wer am Meisten für sich selber heraushaut, gilt als erfolgreich. Am Ende steht ein “Kastensystem”, … Pflegeverwahrlosung bis hin zum Drängen in die Euthanasie. Ein Crash des Pflegesystems, auf den wir geradewegs zusteuern, wird viele Menschenleben kosten und dem Staatshaushalt übrigens auch sehr teuer kommen.

Regierung und Wirtschaft jubeln stolz über unsere strahlende Leistungskraft, wenn wir uns für unsere Stellung als siebtreichstes Land der Welt und viertreichstes EU-Land brüsten dürfen. Wenn es aber um die Finanzierung eines solidarischen Pflegesystems geht, werden düstere Konjunkturwolken daher geschoben und vor der steigenden Pflegebedürftigkeit gewarnt. Die immer wieder behauptete Unfinanzierbarkeit liegt sicher nicht an den angeblich leeren Kassen, sondern an der Destruktivität und Unmenschlichkeit mangelnden politischen Willens!

Drei Säulen der Leistbarkeit

  1. Nicht ein Almosen-Fonds, sondern nur eine “beständige” Ressource, realistischer Weise eine fixe Größe der gesamten Wirtschaftskraft (BIP-Anteil), den wir durch höchste Priorisierung als zentrale Staatsaufgabe dafür vorsehen, kann zielführend sein. Die Zurverfügungstellung bedarfsdeckender Mittel ist ausschließlich eine Frage des politischen Willens und der Priorität. Diese erste Finanzierungssäule, unsere Leistungskraft und unseren Willen (also Budget-finanziert) setzen wir ein um eine “Lebens-Solidarität” zu etablieren, weil wir es uns Wert sind!
  2. Als zweite Säule soll Humankapital ein neues Pflegesystem tragen. Ein nötiger Ausbau informeller und professioneller Beschäftigungsformen muss diesen Bereich von den Ressourcen her absichern. Ein breiteres gesellschaftliches Dahinterstehen ergibt sich durch offensives Beschäftigungswachstum durch diesen Bereich. Pflege- und assistenzbedürftige Menschen leben nicht mehr abgeschoben und ausgesondert (aus den Augen aus dem Sinn) in Heimen, sondern Mitten in der Bevölkerung, in ihrem eigenen Zuhause und angestammten sozialen Umfeld, am Konsum und am gesellschaftlichen Leben teilnehmend und als attraktive Arbeitgeber. Eine Aufklärung über die Lebensrisiken pflegebedürftig zu werden hilft das Solidaritätsbewusstsein in der Bevölkerung zu verankern.
  3. Als dritte Säule soll das Ursachenprinzip etabliert werden. Was beim Gesundheitssystem zum Zusammenbruch führen wird (wenn wir so weitermachen), dass nämlich Gesunderhaltung “bestraft” wird, soll beim Pflegesystem vermieden werden. In den nächsten zwei Jahrzehnten sollen Anreiz-Systeme, also eine Art Bonussystem die aktive Gesundheitsvorsorge fördern. Durch Abkehr von der Reparatur-Medizin, hin zu einer Lebens-Medizin würde nicht nur das Gesundheitssystem finanzierbar bleiben, sondern auch die Pflegebedürftigkeit nicht ausufern, sondern eine leistbare Größe bleiben. Nicht ausschließen würde ich auch, dass ein Verursacherprinzip Einzug hält. Wer bewusst und eigenverantwortlich mit seinem Lebensstil höhere Risiken der Gesundheitsgefährdung und damit des Pflegebedürftigkeits-Risikos eingeht, soll dieses auch durch höhere Beiträge mitfinanzieren. Die derzeit noch unbeliebte Diskussion, z.B. höhere Besteuerung des Tabak- und Alkohol- Missbrauchs, Besteuerung krankmachender, denaturierter Lebensmittel, Versicherungspflicht bei gefährlichen Sportarten, Bonussystem bei KV-Beiträgen für Vitalitätssteigerung usw. wird sich bald ohnehin als Notwendigkeit für die Finanzierung des Gesundheitswesens ergeben. Eine dahin gehende Kostenwahrheit rechtzeitig einzuführen, würde helfen, dass es trotz Überalterung der Gesellschaft es gar nicht zu dem befürchteten Anstieg der Pflegebedürftigkeit kommen bräuchte. Große Herausforderungen erfordern vernünftige Lösungen.

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Gerhard Lichtenauer, Österreichische Bürgerinitiative “Daheim statt Heim” (www.daheim-statt-heim.katja.at) und Katja’s Blog (www.katja.at)

ORIGINALTEXT zu FJH21-13 -Quelle: http://www.franzhuainigg.at/cgi-bin/fjh21.cgi?_13 (15.09.2008)

WEITERENTWICKLUNG DES PFLEGESYSTEMS DURCH ÖSTERREICHFONDS

“Die Finanzierung der Pflege muss auch in Zukunft gewährleistet sein. Die Einrichtung eines Österreichfonds soll das sichern”, diesen Vorschlag zur Weiterentwicklung unseres Pflegesystems nannte Vizekanzler Wilhelm Molterer bei seiner “Rede zur Lage der Nation”.

Dass unser Pflegesystem angesichts der demographischen Entwicklung dringend eine Weiterentwicklung braucht, steht fest. Nun gibt es einen ersten Finanzierungsvorschlag, wie sich das umsetzen lässt. Der Pflegefonds, wie ihn Wilhelm Molterer vorschlägt, soll aus Erlösen der Privatisierung gespeist werden und ähnlich wie der Familienlastenausgleichsfonds wirken. Im Pflegebereich könnten dadurch neue Pflegemöglichkeiten geschaffen und ausprobiert werden. – Etwa Tagesstrukturen, damit pflegende Angehörige auch einer Beschäftigung nach gehen können. Es braucht weiters finanzierbare Modell für ältere und behinderte Menschen, die keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung brauchen, sondern nur stundenweise Unterstützung.

Bei der Weiterentwicklung des Pflegesystems geht es neben der Sicherung der Finanzierung vor allem um die Entlastung pflegender Angehöriger. 80 Prozent aller pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause gepflegt.

Neben Forderungen und Anliegen gibt es aber auch Verbesserungen, die durchgesetzt werden konnten: Es ist gelungen, durch die 24h-Betreuung ein legales und leistbares System für ältere und behinderte Menschen zu schaffen, die rund um die Uhr einen Pflegebedarf haben. Dies war ein wichtiger erster Schritt, da Pflege nicht in einem legalen Graubereich stattfinden darf.

Durch die Novelle zum Gesunden- und Krankenpflegegesetz dürfen jetzt auch Persönliche AssistentInnen und PersonenbetreuerInnen im Rahmen der 24h-Betreuung Pflegetätigkeiten legal durchführen.

UND WAS MEINEN SIE?

Falls Sie betroffen sind: Welche Probleme haben Sie im Pflegebereich?

Welche Maßnahmen braucht es, um pflegende Angehörige weiter zu unterstützen?

Haben Sie Angst pflegebedürftig zu werden?

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