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14.09.08 - Gerhard Lichtenauer - Druckansicht und drucken

Pflegesicherungsreform Teil 4: Verantwortung übernehmen und Gerechtigkeit wagen

Besinnung auf Grundwerte und Grundrechte zur Bewältigung der Zukunft

Auszug:

  • Weiterentwicklung des Pflegegeldsystems durch Individualisierung, Bedarfsdeckung, Rechtsansprüche, Wahlfreiheiten und Hausverstand beim Ressourceneinsatz.
  • Finanzierbarkeit angesichts der demographischen Entwicklung durch Umsteuerung von “Reparaturmedizin” zur “Lebensmedizin” und Steigerung der Geburtenrate absichern.
  • Effizienzsteigerung bei der Langzeitpflege durch radikale Abkehr von kostspieligen Befürsorgungssystemen hin zur Selbstbestimmung und Eigenverantwortung der Betroffenen.

NR-Abg Dr. Franz-Joseph Huainigg, ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung, präsentiert in den drei Wochen bis zur NR-Wahl am 28.09.2008 auf seiner Homepage 21 Positionen, Forderungen und Wünsche zur Behindertenpolitik.

Hier in Katja’s Blog meine Diskussionsbeiträge im FJH21-Forum:

Link zu allen meinen Beiträgen: katja.at/tag/fjh21

Beitrag DsH_ad_FJH21_14_4 (2008.09.14-23:04):

Position 8: Pflegegeld als Geldleistung erhalten! … [Teil 4] (Originaltext siehe unten)

Zu den Fragen:

*** Welche Weiterentwicklungen braucht es beim Pflegegeldsystem? ***

  1. Individualisierung des Hilfebedarfs, Abkehr vom defizitorientierten medizinischen Modell, hin zu einem teilhabeorientierten Sozialmodell. Recht auf Reha-Pflege und Rehabilitation in allen Lebensphasen.
  2. Prinzip der Bedarfsdeckung, vollständiger Nachteilsausgleich behinderungsbedingten Mehrbedarfs. Rechtsansprüche und Zielvereinbarungen, welche die Betroffene nicht mehr als Bittsteller diskriminieren und Behördenwillkür aussetzen, sondern als berechtigte und verantwortliche Individuen respektieren.
  3. Gewährleistung von echten Wahlfreiheiten bei Wohnformen und Assistenz- bzw. Betreuungsformen. Vor einigen Jahren hätte ich noch gesagt: Grundsätze „ambulant vor stationär” und “selbstbestimmt vor fremdbestimmt” gesetzlich verankern. Heute sage ich: UN-Konvention lesen und das Prinzip “Inklusion und Teilhabe statt Aussonderung“ umsetzen. Wer unbedingt möchte, soll auch weiterhin ins “Heim” gehen dürfen 😉
  4. Stärkung der informellen Sektors: Was im §1 BPGG für Angehörige gilt (abgabenrechtlich kein Einkommen, muss auch für Leistungen durch “Dritte“ gelten. Eine kräftige Anhebung von abgabenfreien Zuverdienstgrenzen oder völlige “Freigabe” der Transferleistungen für informelle Hilfen. Also eine weitgehende Entbürokratisierung bei “Nachbarschafts- und Freundschaftshilfe” gegen angemessene Aufwandsentschädigung bzw. “Taschengeld“.

*** Ist es angesichts der demographischen Entwicklung in der derzeitigen Form weiterhin finanzierbar? ***

Beim Sektor Gesundheit wird vor der demographischen Herausforderung m.E. der Kopf nur mehr in den Sand gesteckt. Beim Pflegebereich mit der leider schwächeren Lobby wird aufs Gemeinste gespart. Wenn wir es uns als Gesellschaft angeblich noch leisten können, etwa das Zehnfache von Langzeitpflege- Aufwendungen für Akutpflege im Krankheits-System in den Sand zu setzen, sollte die Pflege nicht das vorgeschobene Problem sein. Um es deutlicher zu sagen: Mindestens 80 % aller Krankheitskosten (Volksseuchen wie Herzkreislauf-Erkrankungen, Schlaganfall, Krebs, Diabetes, Osteoporose, Rheuma, Gicht, Karies, Probleme am Bewegungsapparat, usw.) sind Ernährungs- und Lebensstil- verursacht, wären also eigenverantwortlich VERMEIDBAR! Trotzdem wird in der Reparaturmedizin immenses Volksvermögen verschleudert, statt massiv in Prävention und Lebens(stil)medizin zu setzen. Die Kosten z.B. einer nötigen Bypass-Operation (fast immer selbst verursacht!), wird vom Solidarsystem getragen, eine Behinderung (für die niemand die Schuld trägt) mit Langzeit- Pflegebedarf, wird als Privatrisiko den Betroffenen und ihren Angehörigen aufgebürdet? Ein Aufwachen in diesem Bereich ist dringend nötig!

Die Finanzierungslösung zur demographischen Keule liegt nicht in nüchternem Zahlenmaterial, sondern in rasch nötigen Umsteuerungen zur Vermeidung von Krankheit und Pflegebedürftigkeit, sowie in der Anhebung von Geburtenraten durch familienfreundliche und kinderfreundliche Politik, nicht nur als Wahlzuckerl.

Ein weiterer Punkt ist die Effizienzsteigerung bei der Langzeitpflege, die eine radikale Abkehr vom Heimsystem nach schwedischem Vorbild erfordert.

*** Können und sollen Sachleistungen das Pflegegeldsystem ergänzen? ***

Es kommt auf die Ausgestaltung an. Wenn Grund- und Freiheitsrechte respektiert würden, Selbstbestimmung und Eigenverantwortung gegeben wären, könnten auch Sachleistungen Teilbereiche abdecken. Die Entscheidung darüber, WO, WIE, WER hilft ist aber im derzeitigen Konzept von Sachleistungen nicht vorgesehen. Deshalb ist die derzeit Antwort: Nein. Wie auch immer es kommen würde, eine Wahlfreiheit zwischen Sachleistungen oder Geldleistungen muss gewährleistet sein.

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Gerhard Lichtenauer, Österreichische Bürgerinitiative “Daheim statt Heim” und Katja’s Blog (www.katja.at)

ORIGINALTEXT zu FJH21_14 -Quelle: http://www.franzhuainigg.at/cgi-bin/fjh21.cgi?_14 (14.09.2008)

PFLEGEGELD ALS GELDLEISTUNG ERHALTEN!

Was bringt das Pflegegeld dem Betroffenen? Selbstbestimmung und Wahlmöglichkeit! Das österreichische Pflegegeldsystem ist ein Meilenstein der österreichischen Sozialpolitik. Betroffene bekommen das Geld in die Hand und können dadurch entscheiden, wer sie wann wo wie betreut. Daher soll das Pflegegeld als Geldleistung erhalten bleiben und keinesfalls in eine Sachleistung umgewandelt werden, wie es immer wieder von der SPÖ gefordert wird. Das würde in starke Abhängigkeitsverhältnisse führen.
Am 1. Juli 1993, vor 15 Jahren also, ist das Pflegegeld-Gesetz in Kraft getreten. Derzeit gibt es rund 400.000 Pflegegeld-BezieherInnen. Angesichts der demographischen Entwicklung brauchen wir dringend eine Weiterentwicklung des Systems, um dieses auch für die Zukunft zu sichern. Sinnvoll ist aus meiner Sicht ein Pflegefonds, wie ihn Vizekanzler Molterer vorschlägt. Doch dazu lesen Sie morgen mehr! Noch vor den Wahlen am 28. September soll eine Erhöhung des Pflegegeldes beschlossen werden: Die Geldleistungen werden gestaffelt angehoben. Das Pflegegeld der Stufen eins und zwei wird um vier Prozent, jenes der Stufen drei bis fünf um fünf Prozent und jenes der Stufen sechs und sieben um sechs Prozent erhöht. Darüber hinaus wird demenzerkrankten Personen bei der Einstufung eine Erschwerniszulage angerechnet. Schwer behinderten Kindern und Jugendlichen bis zum siebten Lebensjahr wird ein zusätzlicher Pauschalwert von 50 Stunden zuerkannt, bis zum 15. Lebensjahr 75 Stunden. Ebenfalls vereinbart wurden eine Erhöhung der Förderung für die 24-Stunden-Betreuung daheim sowie der generelle Wegfall der Vermögensgrenzen in diesem Bereich. Damit können wichtige Forderungen der ÖVP umgesetzt werden!

UND WAS MEINEN SIE?

Immer wieder gibt es beim Pflegegeld den Vorwurf des Missbrauchs. Ist dieser berechtigt?

Welche Weiterentwicklungen braucht es beim Pflegegeldsystem? Ist es angesichts der demographischen Entwicklung in der derzeitigen Form weiterhin finanzierbar?

Können und sollen Sachleistungen das Pflegegeldsystem ergänzen?

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