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14.09.08 - Gerhard Lichtenauer - Druckansicht und drucken

Pflegesicherungsreform Teil 3: Schattenseiten des Pflegesystems

Fehlentwicklungen durch systematische Aushöhlung einer epochalen Errungenschaft

Auszug:

  • Abzocke durch systematische Untereinstufungen und überlange Verfahrensdauer bei Pflegegeld- Einstufungen.
  • Betrug an Pflegebedürftigen durch Unterversorgung in so genannten “Heimen” und illegaler Pflegeheimbetrieb in sogenannten “integrativen Behindertenwohngemeinschaften”
  • Austrickserei und Abzocke der Angehörigenpflege durch unverhältnismäßige Kostenbeiträge und Selbstbehalte für ambulante Pflegedienste und externe Betreuungsformen.
  • Staatsegoistischer Missbrauch der Hilflosigkeit pflegebedürftiger Menschen zur Erreichung von Budgetdisziplin und Wirtschaftswachstum. Menschenwürde geht den Bach hinunter, es gilt das “Recht des Stärkeren”. Dieser Ökonomismus zu Lasten der Schwächsten der Gesellschaft zerstört Existenzen und kostet Menschenleben.

NR-Abg Dr. Franz-Joseph Huainigg, ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung, präsentiert in den drei Wochen bis zur NR-Wahl am 28.09.2008 auf seiner Homepage 21 Positionen, Forderungen und Wünsche zur Behindertenpolitik.

Hier in Katja’s Blog meine Diskussionsbeiträge im FJH21-Forum:

Link zu allen meinen Beiträgen: katja.at/tag/fjh21

Beitrag DsH_ad_FJH21_14_3 (2008.09.14-23:05):

Position 8: Pflegegeld als Geldleistung erhalten! … [Teil 3] (Originaltext siehe unten)

Schattenseiten des derzeitigen Pflegesystems:

  1. Abzocke durch systematische Untereinstufungen in vielen zehntausenden Fällen. Etwa 70% der Klagen auf Höherstufung haben Erfolg, was ein Beweis für die schändliche und gesetzwidrige Absicht ist, die dahinter steht. Ein Großteil der Mindergestuften geht aber erst gar nicht diesen erniedrigenden Klageweg.
  2. Abzocke auch durch überlange Verfahrensdauer bei PG- Einstufungen und Höherstufungen, bis viele Pflegebedürftige verstorben sind und die PG- Anspruchsberechtigten, welche die Pflegeleistungen bereits monatelang oder jahrelang erbrachten, meistens auf die Einforderung des Ihnen zustehenden Geldes verzichten.
  3. Betrug an Pflegebedürftigen durch so genannte “Heime”, wenn nur etwa ein bis zwei Stunden täglicher direkter Hilfeleistung je “Insassen” für die “warm-statt-sauber” (und das nicht immer) Abfertigung aufgewendet wird, obwohl laut höchsten Pflegestufen (PG 5 bis 7) ein Unterstützungsbedarf von mindestens sechs Stunden (bis 24 Stunden) täglich per Bescheid festgestellt und zuerkannt wurde! Dazu werden die Betroffenen für die Heimkosten zuerst ihrer Ersparnisse enteignet und bisher auch gegen Angehörige regressiert (in einigen Bundesändern noch immer).
  4. Anschein von Normalität durch sogenannte “integrative Behindertenwohngemeinschaften”, tatsächlich aber gewerbsmäßiger Betrug, wenn für einen höchsten Pflegebedarf mit den Kostenträgern abgerechnet wird, diese Pflege bzw. Leistung aber gar nicht erbracht werden kann, will bzw. gesetzlich nicht einmal geleistet werden darf. Dieser aufgrund von Pflege, Betreuungs- und Strukturmängel illegale Pflegeheimbetrieb findet unter Förderung, Aufsicht, Duldung und Deckung seitens Landes-Aufsichtsbehörden statt. Wer dagegen antritt, muss mit existenzieller Vernichtung rechnen.
  5. Austrickserei durch Missbrauch des Systems der Pflege-Dienstleister: Für 10 % Leistungsabdeckung einer erforderlichen 24-Stunden-Pflege wird fast das gesamte Pflegegeld eingesackt. Von den Ländern wird ein Vielfaches des Pflegegeldes noch als Pflegezuschuss zur gedeihlichen Pflege des Quasi-Pflegemonopols aufgewendet. Mehr als die Hälfte der öffentlichen Gesamtaufwendungen wird durch ein gigantisches Bürokratie-Monster aufgefressen.
  6. Abzocke durch Selbstbehalte auf Reha und Pflegehilfsmittel. Unfaire Kostenbeiträge für Tagesbetreuungsstätten, Kurzzeitunterbringungen (in Stmk. sogar für den Schulbesuch) in einem völligen Ungleichgewicht, immer zu Lasten derer, die die Pflege zum Großteil erbringen, die pflegenden Angehörigen.
  7. Polit-Ignoranz durch Nichtvalorisierung des Pflegegeldes und Nichtdeckung der Hilfebedarfe sogar wenn keinerlei Eigenressource (mehr) vorliegt. Es ist den notorischen Unterstützungsverweigerern in den Plenarreihen und an den Amtsstuben vielleicht zu wenig bewusst, dass die klaffende Lücke immer von jemand mit Leben “bezahlt” werden muss. In zehntausenden Fällen kostet es tatsächlich auch Menschenleben!
  8. Treffsicherheit der “Budgetdisziplin”: Zur Erfüllung der Stabilitäts-Kriterien wird dort der Gürtel enger geschnallt, wo der geringste Widerstand zu erwarten ist, es trifft die Hilfe- und Pflegebedürftigen! Ein solidarisches System wurde bisher verhindert und bedarfsdeckende Hilfen verweigert, nicht nur bei vorhandenen Eigenressourcen nach dem “Sozialhilfe-Prinzip”, sondern auch, wenn jemand absolut keine (mehr) hat.

Diese Aufzählung erhebt nicht Anspruch auf Vollständigkeit.

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Gerhard Lichtenauer, Österreichische Bürgerinitiative “Daheim statt Heim” und Katja’s Blog (www.katja.at)

ORIGINALTEXT zu FJH21_14 -Quelle: http://www.franzhuainigg.at/cgi-bin/fjh21.cgi?_14 (14.09.2008)

PFLEGEGELD ALS GELDLEISTUNG ERHALTEN!

Was bringt das Pflegegeld dem Betroffenen? Selbstbestimmung und Wahlmöglichkeit! Das österreichische Pflegegeldsystem ist ein Meilenstein der österreichischen Sozialpolitik. Betroffene bekommen das Geld in die Hand und können dadurch entscheiden, wer sie wann wo wie betreut. Daher soll das Pflegegeld als Geldleistung erhalten bleiben und keinesfalls in eine Sachleistung umgewandelt werden, wie es immer wieder von der SPÖ gefordert wird. Das würde in starke Abhängigkeitsverhältnisse führen.
Am 1. Juli 1993, vor 15 Jahren also, ist das Pflegegeld-Gesetz in Kraft getreten. Derzeit gibt es rund 400.000 Pflegegeld-BezieherInnen. Angesichts der demographischen Entwicklung brauchen wir dringend eine Weiterentwicklung des Systems, um dieses auch für die Zukunft zu sichern. Sinnvoll ist aus meiner Sicht ein Pflegefonds, wie ihn Vizekanzler Molterer vorschlägt. Doch dazu lesen Sie morgen mehr! Noch vor den Wahlen am 28. September soll eine Erhöhung des Pflegegeldes beschlossen werden: Die Geldleistungen werden gestaffelt angehoben. Das Pflegegeld der Stufen eins und zwei wird um vier Prozent, jenes der Stufen drei bis fünf um fünf Prozent und jenes der Stufen sechs und sieben um sechs Prozent erhöht. Darüber hinaus wird demenzerkrankten Personen bei der Einstufung eine Erschwerniszulage angerechnet. Schwer behinderten Kindern und Jugendlichen bis zum siebten Lebensjahr wird ein zusätzlicher Pauschalwert von 50 Stunden zuerkannt, bis zum 15. Lebensjahr 75 Stunden. Ebenfalls vereinbart wurden eine Erhöhung der Förderung für die 24-Stunden-Betreuung daheim sowie der generelle Wegfall der Vermögensgrenzen in diesem Bereich. Damit können wichtige Forderungen der ÖVP umgesetzt werden!

UND WAS MEINEN SIE?

Immer wieder gibt es beim Pflegegeld den Vorwurf des Missbrauchs. Ist dieser berechtigt?

Welche Weiterentwicklungen braucht es beim Pflegegeldsystem? Ist es angesichts der demographischen Entwicklung in der derzeitigen Form weiterhin finanzierbar?

Können und sollen Sachleistungen das Pflegegeldsystem ergänzen?

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Automatische Übersetzung ist weit davon entfernt, perfekt zu sein, hilft aber, den Inhalt ansatzweise zu verstehen. Original: Deutsch


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