Stehen “kurzsichtige berufständische Interessen der Pflegeberufe” gegen behinderte Menschen?
Institutioelle Behinderteneinrichtungen anerkannter Träger als “illegaler Pflegeheimbetrieb”?
Nach einer Presseaussendung der Lebenshilfe Österreich (OTS0230 vom 9.7.2009, siehe auch unten) offenbart sich nun das organisierte Pflege-Chaos als Folge langjähriger Verdrängung und Ignoranz, bedingt durch die föderalistische Kompetenz- Zersplitterung in den Bereichen Pflege/Gesundheit und Behindertenhilfe/Soziales zwischen Bund und Ländern.
Welcher Ausweg aus dem Dilemma wäre im Interesse pflegebedürftiger Menschen mit Behinderung?
Posting im Forum von BIZEPS-INFO:
http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=9812#fid10300 vom 10. Juli 2009 24:00 Uhr
Die “Träger der Behindertenhilfe” sollen sich sehr eingehend darüber Gedanken machen, ob sie sich weiterhin den eugenisch motivierten Rahmenbedingungen der Ökonomisten in den Landesabteilungen unterwerfen. Damit wurden und werden nicht nur pflegebedürftige Menschen gefährdet, sondern auch die angesprochenen, “mindestens 20.000 DienstnehmerInnen”, auf unverantwortliche Weise einem Haftungsrisiko ausgesetzt.
Es gibt im Rechtsstaat keine “Grauzone”, sondern nur legal oder illegal und das ist nicht sch…egal!
Anmerkung:
Mir ist die Tragweite und das gesamte Konfliktpotential dieses Postings durchaus bewusst. Es ist damit auch noch keine Lösung angedeutet, sondern nur der Finger in die Wunde gelegt. Weitere Erklärungen und Differenzierungen werden sich noch ergeben.
BIZEPS-INFO Text: Lebenshilfe Österreich (9. Juli 2009) Behindertenfachkräfte brauchen dringend eine Besserstellung im GuKG
Lebenshilfe begrüßt bessere soziale Absicherung für pflegende Angehörige, fordert aber Änderung im GuKG
Die Lebenshilfe begrüßt die heutigen Verbesserungen im Bereich der Absicherungen pflegender Angehöriger.
“Gleichzeitig aber erinnern wir daran, dass die gesetzliche Verankerung einer an die Inflationsrate gebundenen automatischen jährlichen Erhöhung des Pflegegeldes aussteht. Eine weitere offene Forderung sehen wir darin, dass auch bei Kindern, die nicht schwer mehrfach behindert sind, in jedem Fall zu prüfen ist, ob zusätzliche Stunden für einen erhöhten Pflegeaufwand anfallen und sind diese bei Vorliegen der Voraussetzungen auch zu berücksichtigen sind”, betont Lebenshilfe-Bundesgeschäftsführer Albert Brandstätter.
Weiters fordert die Lebenshilfe dringend eine nach den Bedürfnissen behinderter Menschen ausgerichtete Änderung im GuKG: Der Gesetzesentwurf, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz und das Ärztegesetz geändert werden sollten (GuKG Novelle 2008) sah wesentliche Verbesserungen für jene Berufsgruppen, die im Bereich der Behindertenarbeit tätig sind und damit auch für Menschen mit Behinderungen vor.
“Umso bedauerlicher ist es, dass laut Auskunft des Bundesministeriums für Gesundheit diese geplanten Änderungen nun nicht umgesetzt werden sollen”, kritisiert Brandstätter.
So sah der ursprüngliche Novellierungsentwurf im § 3a Abs.1 GuKG eine Erweiterung des Personenkreises für den Zugang zum Ausbildungsmodul “Unterstützung bei der Basisversorgung (UBV)” für “Angehörige von pädagogischen und psychologischen Berufen, die behinderte Menschen behandeln und betreuen” vor.
Dieses dringende Anliegen der österreichischen Träger der Behindertenhilfe soll nach Auskünften aus dem Gesundheitsministerium im neuen Gesetzesentwurf nicht übernommen worden sein. Das wäre für die große Mehrheit der BehindertenbetreuerInnen fatal. Im Sinne behinderter Menschen gilt es, kurzsichtige berufständische Interessen der Pflegeberufe hintanzustellen!
Die Lebenshilfe Österreich fordert dringend die Erweiterung des Personenkreises für den Zugang zum UBV-Modul nicht nur für Angehörige von Berufen, die über eine pädagogische oder psychologisch Qualifikation verfügen, sondern darüber hinaus, auch für alle Berufsgruppen, die soziale Arbeit und Unterstützung bei der Basisversorgung von Menschen mit Behinderung leisten.
“Viele Berufsgruppen, die in Österreich in der Behindertenarbeit tätig sind und derzeit auch im Rahmen dieser Tätigkeit Unterstützung bei der Basisversorgung leisten, sind von dieser berufsbegleitenden Qualifizierungsmöglichkeit ausgeschlossen. Wir gehen davon aus, dass diese Gruppe in einzelnen Bundesländern bis zu 90 Prozent der angestellten Behindertenfachkräfte darstellt! Insgesamt handelt es sich um mindestens 20.000 DienstnehmerInnen, die weiterhin ihre Tätigkeit nur im rechtlichen Graubereich ausüben können!” so Brandstätter.
Weiters fordert die Lebenshilfe, dass Behindertenfachkräfte und BehindertenhelferInnen, die Menschen mit Behinderungen in ihrem häuslichen oder beruflichen Umfeld begleiten und betreuen, den
Regelungen des Gesundheitsberufe-Rechtsänderungsgesetzes 2007 gleichgestellt werden.
“Für ein gemeindenahes, familien- und menschengerechtes Leben von Menschen mit Behinderungen sind häufig Kombinationen von Dienstleistungen notwendig: unterstützte Formen der Beschäftigung, mobile Wohnassistenz, Familienentlastung, betreute Wohngruppen usw. Dafür braucht es auch multiprofessionelle Teams mit verschiedenen Ausbildungshintergründen. Hier aber stoßen wir derzeit an Grenzen, wenn es um das Verhältnis der Behindertenfachkräfte zu den Bestimmungen des GuKG geht. Das muss unbedingt in der Novelle berücksichtigt werden”, meint Brandstätter abschließend.
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