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20.10.09 - Gerhard Lichtenauer - Druckansicht und drucken

[D+365] Pflegerechtsnotstand trifft Rechtspflegenotstand (1)

Ein unbequemes Strafverfahren wartet auf Weisung von oben, ob es vor ein unabhängiges Gericht kommen darf.
Strafakt zur landeshoheitlichen Pflege-Ökonomisierung landete vor vier Monaten in der BMJ- Weisungsabteilung. Dann kam die Glaubwürdigkeitskrise der Justiz.

"Öffentliche Hand" in Handschellen

"Öffentliche Hand" in Handschellen

Wann klicken Handschellen für die “Öffentliche Hand”?

Meine Strafanzeige vom 4.4.081 wegen ungesetzlicher Pflege-Ökonomisierung in renommiertem/n Behindertenheim/en liegt seit über vier Monaten2 in der seit August in die Schlagzeilen geratenen3 Justizministeriums-Weisungsabteilung.4

Es geht um Gesundheitsschädigung und -gefährdung Unmündiger durch illegalen Pflegeheimbetrieb, welcher amtsmissbräuchlich durch mehrere NÖ Landesabteilungen initiiert, gefördert sowie gedeckt wurde und wird.

Noch gilt wie selbstverständlich die obligate Unschuldsvermutung für alle involvierten Personen, Behörden und für deren Amtspflichterfüllung letztlich Verantwortlichen, auch für die Justiz.

Weitere Informationen: [D+1] SN-Artikel: Vorwürfe gegen Pflegeheim

[D+70] Verantwortung erkennen Betreuungsabbruch seitens Behinderten- Pflegeeinrichtung nach Hinweisen auf Mängel. Vorfälle in einer Einrichtung in Niederösterreich beschäftigen die Staatsanwaltschaft

[D+300] Pflegenotstand 2.0 – das reglementierte Chaos (8) Der “legistische Pflegenotstand“: Föderalismus- Krise und Herausforderung der Rechtsstaatlichkeit. Im Rechtsstaat Österreich (?) müssten für die “Öffentliche Hand” längst die “Handschellen” klicken!

  1. Strafsache (Aktenzahl GZ 9 St 136/08 t) wegen Verdacht des Amtsmissbrauchs (Angezeigt wurden mehrere NÖ Landesabteilungen im Bereich “Gesundheit und Soziales”) und wegen Körperverletzung, Vernachlässigung und Gefährdung unmündiger Pflegebefohlener (durch anerkannte Behinderten-Pflegeeinrichtung)
  2. Der Strafakt mit dem “Vorhabensbericht” der Staatsanwaltschaft St. Pölten wurde von der Oberstaatsanwaltschaft Wien mit dem Aktenzeichen 1 OStA 1199/09 h (datiert 10.6.09, abgefertigt 16.6.2009) zur Entscheidung an das Justizministerium Abt. IV weitergeleitet.
  3. Die seit den Veröffentlichungen im “Falter” durch den Journalisten Florian Klenk in seiner Artikelserie “Weisung aus dem Sack” ausgelöste Kritik an den rechtsstaatlich zumindest bedenklichen Weisungen aus dem Justizministerium schlägt bis heute hohe Wellen. Vom ehemaligen Nationalratspräsidenten Andreas Khol (ÖVP) wurde zu dieser Krise der Rechtspflege geäussert: “Das Vertrauen in die Justiz ist erschüttert. Es besteht daher Bedarf an grundlegender Veränderung – Schminke genügt nicht mehr” (Quelle: DiePresse, 24.8.2009). Diese Praxis wird mittlerweile auch unverhohlen vom NR-Abgeordneten der Grünen, Peter Pilz, als “ÖVP- Wunschkonzert” bezeichnet (Quelle: DiePresse, 2.10.2009).
  4. Dies erfuhr ich aus Telefonaten am 19.10.09 mit der StA St. Pölten und OStA Wien und am 20.10.09 mit dem Leiter der Weisungsabteilung im BMJ, Leitenden Staatsanwalt Dr. Robert Jirovsky.

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