Bei einer Legalisierung der Krankentötung auf Wunsch oder gar gemutmaßtem Willen bzw. der Suizid-Beihilfe stünden Überlegungen der Notwehr bzw. Nothilfe vor Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz ins Haus. [… weiter]
katja – daheim statt im heimUnteilbare Menschenwürde plus Inklusion geteilt durch Alle bleibt Null Rest. | ||
“Wissentlicher oder (auch eventual-) vorsätzlicher Amtsmissbrauch eines Beamten oder Anstiftung dazu, ist, wenn andere an ihren Rechten geschädigt werden, kein Kavaliersdelikt, sondern ein Verbrechen!”
— Nach § 302 StGB241 queries. 1,389 seconds.
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