Bei einer Legalisierung der Krankentötung auf Wunsch oder gar gemutmaßtem Willen bzw. der Suizid-Beihilfe stünden Überlegungen der Notwehr bzw. Nothilfe vor Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz ins Haus. [… weiter]
![]() | katja – daheim statt im heimInklusion und Exklusion können nicht miteinander. | |
“Wer Menschen mit Behinderung zwingt oder nötigt, in speziellen Wohnformen oder sogenannten "Heimen" zu leben, verletzt allgemeine Menschenrechte.”
— Nach UN-BRK Artikel 19 — mehr238 queries. 0,250 seconds.

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