Bei einer Legalisierung der Krankentötung auf Wunsch oder gar gemutmaßtem Willen bzw. der Suizid-Beihilfe stünden Überlegungen der Notwehr bzw. Nothilfe vor Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz ins Haus. [… weiter]
![]() | katja – daheim statt im heimInklusion kann nur zu keimen beginnen, wo die Abwertung endete. | |
“Verweigerung bedarfsdeckender Mittel zur Sicherung der Not-wendigen Pflege, Betreuung oder Assistenz von hilfe- und pflegebedürftigen Menschen im selbst gewählten Lebensraum ist Unrecht!”
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