Bei einer Legalisierung der Krankentötung auf Wunsch oder gar gemutmaßtem Willen bzw. der Suizid-Beihilfe stünden Überlegungen der Notwehr bzw. Nothilfe vor Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz ins Haus. [… weiter]
![]() | katja – daheim statt im heimInklusion kann nur zu keimen beginnen, wo die Abwertung endete. | |
“Teilhabe ist keine Gnade, sondern ein Menschenrecht. Wer Teilhabe verweigert, verstößt somit gegen Menschenrechte." — mehr”
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