Bei einer Legalisierung der Krankentötung auf Wunsch oder gar gemutmaßtem Willen bzw. der Suizid-Beihilfe stünden Überlegungen der Notwehr bzw. Nothilfe vor Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz ins Haus. [… weiter]
katja – daheim statt im heimEs gibt nur gelebte Inklusion, keine dozierte. | ||
“Auch die Sozialgesetze haben sich an den Grundrechten freier und gleich berechtigter Bürger zu orientieren.”
— mehr252 queries. 0,797 seconds.
Kommentare