Bei einer Legalisierung der Krankentötung auf Wunsch oder gar gemutmaßtem Willen bzw. der Suizid-Beihilfe stünden Überlegungen der Notwehr bzw. Nothilfe vor Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz ins Haus. [… weiter]
![]() | katja – daheim statt im heimInklusion und Exklusion können nicht miteinander. | |
“Auch die Sozialgesetze haben sich an den Grundrechten freier und gleich berechtigter Bürger zu orientieren.”
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