“Verweigerung bedarfsdeckender Mittel zur Sicherung der Not-wendigen Pflege, Betreuung oder Assistenz von hilfe- und pflegebedürftigen Menschen im selbst gewählten Lebensraum ist Unrecht!”
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Eine halbe Inklusion ist voll daneben! Inklusion ist unteilbar, es darf keinen Rest geben.
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