Bei einer Legalisierung der Krankentötung auf Wunsch oder gar gemutmaßtem Willen bzw. der Suizid-Beihilfe stünden Überlegungen der Notwehr bzw. Nothilfe vor Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz ins Haus. [… weiter]
![]() | katja – daheim statt im heimWeniger darüber reden, Inklusion leben. | |
“Wer die klaren Forderungen der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen noch immer missachtet, verletzt allgemeine Menschenrechte und untergräbt den Rechtsstaat. Das gilt auch für Niederösterreich!”
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