In Behinderteneinrichtungen “Untergebrachte” werden durch organisiertes Vorenthalten eines zivilrechtlichen Vertragsverhältnisses vorsätzlich in ihren Rechten geschädigt.
Ich kann mich der Fundamentalkritik des Herrn Karl Stangl (siehe Einträge im BIZEPS-Forum: 1, 2. 3. 4, 5, 6 u.v.a.m., Anm.) nur anschließen und konstatieren, dass er das fein seziert und bloßlegt. Es ist tatsächlich als grob fahrlässig anzusehen und auch nur als vorsätzlich gesetzwidrig [… weiter]
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