Es ist ein Armutszeugnis für unseren angeblichen Rechtsstaat, wenn die Körperschaften öffentlichen Rechts, wie die Länder (wider besseres Wissens) in ihren Landesgesetzen und Verordnungen internationale Menschenrechts- Vereinbarungen sowie Gleichbehandlungs- und Freiheitsrechte der Bundesverfassung so lange ignorieren “dürfen” und in der Verwaltungspraxis geltendes Recht beugen, bis sie von internationalen Gerichtshöfen zur Ordnung gerufen werden. [… weiter]
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