Betreuungsabbruch seitens Behinderten- Pflegeeinrichtung nach Hinweisen auf Mängel
Vorfälle in einer Einrichtung in Niederösterreich beschäftigen die Staatsanwaltschaft
TV-Bericht in ORF-Thema vom 15.12.2008 gibt Einblicke
Aus Angst vor Konsequenzen halten manche mit Kritik zurück. Insbesondere wenn es sich um Institutionen oder Behörden handelt, von denen man in gewisser Weise abhängig ist.
Dies konnten die Pflegeeltern der schwerstbehinderten Katja, damals 16 Jahre alt, jedoch nicht verantworten. Bereits in den ersten Tagen und Wochen der Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung in Niederösterreich gab es Gesundheitsverschlechterungen. Deshalb machten die Angehörigen die Einrichtungsleitung und Behörden auf Mängel in der Qualität der Pflege und Betreuung aufmerksam.
Die Pflegeeltern sind Experten für die Bedürfnisse Katjas
Die Pflegemutter, Charlotte Lichtenauer, ist freiberufliche Diplomierte Kinderkrankenschwester mit vielen fachlichen Fortbildungen u.a. auch mit ‘Weiterbildung in Hauskrankenpflege’. Der Pflegevater, Gerhard Lichtenauer, im Hauptberuf Techniker, hat auch eine Fachausbildung in Pflege. Im Laufe der Jahre absolvierten beide viele Anleitungen in Therapien und therapeutischen Alltagshandlungen. Wie alle engagierten Eltern behinderter Kinder wurden sie zu Experten für die Bedürfnisse ihres Kindes. Gemeinsam betreuten sie (im Frühjahr 2005) Katja bereits seit über 15 Jahren mit höchst qualifizierter Reha-Pflege, nachdem das behinderte Mädchen mit eineinhalb Jahren 1989 aus einem Wiener Säuglingsheim in die Pflegefamilie aufgenommen wurde.
Fortsetzung guter Betreuung wurde eingefordert
Die Eltern sind überzeugt, “die aufgezeigten Probleme waren ein Faktum, die Kritik war sachlich, qualifiziert, berechtigt und einzig darauf ausgerichtet, dass die Betreuung Katjas in gewohnter pflegerischer Qualität und notwendigem Umfang fortgesetzt würde, wie es auch mit der Einrichtung vereinbart war.”
Katjas Gesundheitszustand hat sich während der kurzen Heimunterbringung verschlechtert. Es kam rasch zu Beeinträchtigungen, die bei der Pflege zu Hause nicht auftraten (und die durch die anschließende Pflege daheim auch wieder rückgängig gemacht werden konnten).
Neben den Pflege- und Betreuungsmängeln wurden auch auf unzureichende Organisations- und Personalstrukturen der Behinderten-Pflegeeinrichtung hingewiesen und Hygienemängel aufgezeigt. Die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und getroffener Vereinbarungen wurde eingefordert.
Heimbetreiber und Patientenanwalt: Es gibt keine Mängel
Die auf “geistig, körperlich oder mehrfachbeeinträchtigte, überwiegend schwerst beeinträchtigte Menschen” mit “basalem Betreuungsbedarf und hohem Pflegebedarf” spezialisierte Pflegeeinrichtung wies umgehend sämtliche Vorwürfe der besorgten Wahleltern zurück. Auch die eingeschalteten Behörden konnten bei Überprüfungen keine Mängel feststellen. Der Patientenanwalt teilte seine Eindrücke mit: “Alle Klienten machten einen sehr zufriedenen, gepflegten und vor allem glücklichen Eindruck”.
NÖ Aufsichtsbehörde: Beste Einrichtung, Pflege ist zweitrangig
Die Aufsichtsbehörde befand sehr schnell: “Wenn Leitung und Personal der Einrichtung der Meinung sind, dass die Betreuung und Pflege eines Menschen unter gegebenen Bedingungen möglich ist … so ist das als fachlich fundierte Meinung zu verstehen.” Im Übrigen handle es sich “um eine Sozialhilfeeinrichtung und kein Pflegeheim oder Pflegeeinheit”. Weiters wurde erklärt: “Die aktivierende Betreuung und Förderung dieser Menschen steht im Vordergrund, nicht die Pflege”.
Die Konsequenzen
Diese unterschiedliche Sichtweise zwischen den langjährig pflegenden Pflegeeltern und dem Heimbetreiber eskalierte zusehends, sodass nach nur sieben Wochen Unterbringung, die stationäre Pflege und Betreuung der schwerstbehinderten Katja – aus Sicht der Eltern “ohne plausible Begründung und eindeutig ungesetzlich” – unangekündigt und fristlos gekündigt wurde. Nicht nur das, so der Pflegevater: “Der ungesetzliche Rauswurf erfolgte in Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde des Landes Niederösterreich, wer Kritik übt, muss offenbar mit drastischen Konsequenzen rechnen.”
Familie Lichtenauer sieht sich seither “schwersten Diskriminierungen durch die zuständigen Sozialbehörden Wiens und Niederösterreichs ausgesetzt” und kämpft nun seit fast vier Jahren gegen “systemisches Unrecht und organisierte Behördenwillkür.” Inzwischen droht Herrn Lichtenauer auch eine Verleumdungsklage durch den Heimbetreiber, wie er kürzlich mitteilte.
Katja ist heute 20 ½ Jahre alt und wird seit dem Heim-Rauswurf von den (seit Katjas Volljährigkeit – “ehemaligen”) Pflegeeltern wieder (wie zuvor schon 15 Jahre lang), in der Wahlfamilie zu Hause gepflegt und betreut. Um eine angemessene Unterstützung für die fachlich höchst qualifizierte 24-Stunden-Pflege zu Hause kämpft Familie Lichtenauer bisher seit fast vier Jahren vergebens!
Der “Fall Katja” ist kein Einzelfall
Samuel, 22 Jahre alt, wurde von seiner Mutter aus derselben Einrichtung im Frühjahr 2008 herausgenommen, weil er auch gesundheitliche Schäden erlitt. Schwerste Wirbelsäulenkrümmung und Hüftbeugekontraktur innerhalb kurzer Zeit waren die Folgen der Heimunterbringung. Seither wird Samuel rund um die Uhr von der alleinerziehenden Mutter zu Hause gepflegt, der Zustand Samuels verbesserte sich zusehends. Die Mutter Samuels sieht die Ursache der Gesundheitsverschlechterungen ebenfalls in der Personalstruktur und der mangelnden Pflegekompetenz dieser Einrichtung begründet. Und es gibt auch noch weitere Betroffene!
Staatsanwaltschaft wurde eingeschaltet
Am 4. April 2008 erstattete der Pflegevater Katjas Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten. Der Verdacht lautet auf Körperverletzung und Gesundheitsgefährdung Unmündiger durch fachlich nicht qualifizierte und berufsrechtlich nicht befugte (“prekäre”) Pflege intensiv pflegebedürftiger Menschen.
Zusätzlich wird “gewerbsmäßiger Betrug” von Herrn Lichtenauer vermutet, weil für intensive Pflege durch ‘gehobenen Dienst’ abgerechnet wird, diese qualifizierte Pflege aber aus pflegerechtlichen Gründen gar nicht ausgeübt werden darf, kann und will.
Einigen Abteilungen des Landes Niederösterreich wird Amtsmissbrauch vorgeworfen, den “illegalen Pflegeheimbetrieb” jahrelang initiiert, gefördert und gedeckt zu haben sowie den ungesetzlichen Rauswurf Katjas mit zu verantworten. Die ‘Salzburger Nachrichten’ berichteten bereits über die “Vorwürfe gegen Pflegeheim”.
Diese Vorwürfe werden nun seit fast neun Monaten untersucht. Es wurde polizeilich ermittelt, ob die Behinderteneinrichtung “ihre Verpflichtung zur Fürsorge und Obhut gröblich vernachlässigt hat” und ob die Behörden “ihre Aufsichts- und Prüfungspflicht vernachlässigt oder gar wissentlich missbraucht haben”.
Heimbetreiber und Behörden unisono bis heute: Es gab und gibt keine Mängel
Die Gefährdung pflegebedürftiger Menschen durch “prekäre Pflege” wird vom Einrichtungsbetreiber und den NÖ Aufsichtsbehörden, die diese Einrichtung immer noch für die beste Niederösterreichs halten, in Abrede gestellt und ausgeschlossen.
Kein einziger der “Vorwürfe” wäre gerechtfertigt, “angebliche” Pflegemängel seien bloß erfunden und Gesundheitsverschlechterungen sind auszuschließen. Die Pflegemutter Katjas hätte ein “Ablöseproblem” wird vom Geschäftsführer der Einrichtung konstatiert. Nicht genug mit diesem “psychologischen Gutachten”, er kennt auch die Motive der Eltern ganz genau, diese “wollen seiner Einrichtung und leider auch dem Land NÖ schaden” teilt er den Behörden mit. Der Direktor klärt die Behörden auch über die Betrugsabsichten der Eltern auf: “Beweise” von Mängeln würden “produziert”!
“Dieses Erklärungsmodell des pädagogischen Leiters dieser höchst anerkannten Einrichtung kam den Behörden offensichtlich sehr gelegen, etwas anderes kann aus deren weiteren Handeln bzw. Nichthandeln kaum abgeleitet werden” folgert Herr Lichtenauer.
Die NÖ Sozialabteilung prüfte diese Einrichtung mehrmals und bescheinigt eine höchste Qualität in Betreuung und Pflege. Auch die pflegerechtlichen Strukturen, welche von den Angehörigen mehrmals konkret hinterfragt wurden, entsprächen allen gesetzlichen Bestimmungen, so die Ergebnisse der Überprüfungen durch die Aufsichtsbehörde.
Letzter Stand
Die Sache wird nun endlich, wie schon bei der Strafanzeige empfohlen, durch unabhängige Pflege-Sachverständige geprüft.
Ein TV-Beitrag beleuchtete einige Aspekte dieses Konflikts
ORF-Thema vom 15.12.2008, 21:10 Uhr, ORF 2 (Wiederholung vom 16.12.2008, 9:30 Uhr) © ORF:
Nachtrag am 10.2.2009:
Die Aufzeichnung des 10-minütigen TV-Berichts musste aufgrund einer Aufforderung seitens des ORF, nach dem Urheberrechtsgesetz, wieder von der Webseite entfernt werden. … lesen Sie mehr …
Hier die Sendungsankündigung des ORF zum ursprünglich geplanten Sendetermin (20.10.2008):
BEHINDERTENHELFER IN SCHIEFEM LICHT
„Sie haben unsere schwerstbehinderte Pflegetochter von heute auf morgen aus der Behinderteneinrichtung rausgeworfen, weil wir von ihnen verlangt haben, dass sie das Kind ordentlich betreuen“, klagen die Eltern der 20jährigen Katja S. aus NÖ. Sieben Wochen lang war Katja S. in einer Behindertenwohngemeinschaft in Niederösterreich untergebracht. Von Tag zu Tag sei es dem Mädchen schlechter gegangen, sagen die Eltern. „Wir sind davon ausgegangen, dass das, was in dem Vertrag mit der Einrichtung steht, nämlich dass sie auf Betreuung von mehrfach Schwerstbehinderter spezialisiert ist, der Wahrheit entspricht. Das war aber nicht so“. Katjas Pflegeeltern erstatteten bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung, wegen gewerbsmäßigem Betrug und Amtsmissbrauch. Der Direktor der betreffenden Einrichtung meint: „Katjas Pflegeeltern wollten uns als schlecht darstellen, um einen Schadensfall zu konstruieren, um vom Land Niederösterreich Geld zu verlangen“. Doch der Fall Katja S. ist nicht der einzige, der die Behinderteneinrichtung in ein schiefes Licht rückt. Zoran Dobric hat recherchiert.
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Letzte Überarbeitung: 10.2.2009
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Hallo!
Danke, dass Du mir geantwortet hast, hat mich sehr gefreut.
Die Zustände wie in Deutschland, sind auch bei uns. Nur gibt es kaum Zuhörer, es will keiner wahrhaben, und wo soll man es deponieren, wenn niemand zuhören will?
Wegen meiner Meinung bin ich immer bei Arbeitskollegen und Vorgesetzten angeeckt!
Aber wer will schon hören, dass man am 1. Jänner alleine zuständig ist für 38 Personen mit der Küchenhilfe, wie soll man da richtig pflegen? Da kann man nur versuchen, dass die Patienten satt sauber sind!
Oder wenn eine Kollegin um 10 Uhr zur Frühstückspause kommt und stolz sagt “und wie viele hast du geduscht ich habe 5 geduscht” und ich ihr antwortete, oh mein Gott hast schon wieder 5 vergewaltigt. Denn die Menschen mit 80-98 Jahren sind es nicht gewohnt, 3-4 Mal die Woche zu duschen, nur weil es am Plan steht. Die Patienten werden nicht gefragt und wenn doch, dann werden sie “überredet”, dass der Badeplan eingehalten wird. Sie werden nicht gefragt, ob sie die Schlaftablette zum Abendessen nehmen wollen, die wird ihnen verabreicht, und wenn sie dann um 24 Uhr wieder munter sind, wird nächsten Tag gleich gesagt, die Patientin hat nicht geschlafen, man braucht ein anderes Schlafmittel, der Nachtdienst kann es nicht brauchen, dass da wer spazieren geht und den ganzen Ablauf stört. Es gibt noch unendliche solche Sachen aber wer hört denn zu?
Und zu den Kosten, ich glaube jeder, wer mit der Pflege zu tun hat, weiß, wie viel ein Heimplatz kostet und wieviel die Pflege zu Hause kostet aber wenn man jemanden zu Hause pflegt, dann verdienen nicht so viele mit und das ist der springende Punkt! Und dem Steuerzahler ist es anscheinend egal, wohin seine Steuern gehen, oder?
Liebe Grüße Daniela
Hallo Daniela,
du hast als Insiderin natürlich vollkommen recht. Die (meist angemeldeten) oberflächlichen Alibi-Kontrollen sind nur für die Schönfärberei. Oft “überprüfen” sich, wie in unserem Fall, die Aufsichtsbehörden ja auch indirekt selber. Sie selber sind es, welche unzureichende und z.T. auch ungesetzliche Rahmenbedingungen für die Betriebsbewilligung vorgeben. Der Heimbetreiber kann mit den herunter verhandelten Tagsätzen auch nur, wenn überhaupt, einen Mindeststandard erfüllen, der nicht den Bedürfnissen und Rechten der Bewohner und der Menschenwürde entspricht.
Wegen der Aufsichtspflicht (Amtshaftung) der Behörden sitzen diese im Falle von Pflegeschäden mit dem Heimbetreiber im gemeinsamen Boot. Die Überprüfungen sind also auch schon wegen dieser Befangenheit der Kontrollorgane eine reine Augenauswischerei. Deren Kompetenz und die fachliche Relevanz ihrer “Überprüfungen” wird von niemanden mehr geprüft. Ich bezeichne diese Connection als “Ökonomisten- Syndikat” und es ist sehr mächtig!
Leider gibt es nur sehr selten Pflege- und Betreuungspersonal, welches die Zustände couragiert aufzeigt. Die es aber tun, haben es nicht leicht, wie aus dieser Rezension zum Buch “Satt und sauber? Eine Altenpflegerin kämpft gegen den Pflegenotstand” (von Brigitte Heinisch) ersichtlich ist:
Hier noch ein anderes Buch, das die Finger schonungslos in diese offene Wunde legt: “Im Netz der Pflegemafia – Wie mit menschenunwürdiger Pflege Geschäfte gemacht werden” (von Claus Fussek und Gottlob Schober):
Aber bei uns in Österreich gibt es das alles natürlich nicht, alles heile Welt, nur noch etwas verschönern müssen wir das Leben in den Heimen. Etwas attraktiver müssen sie noch werden, den Leuten muss einfach nur die Angst genommen werden. Der Zuckerguss fehlt noch, tolle Events, therapeutischer Streichelzoo und Hausgärtlein – neue akademische Disziplinen – müssen eingeführt werden, denn mit der Heim-Einweisung musste ja der Hund und die Katze eingeschläfert, der Schrebergarten und der Stammtischbesuch aufgegeben werden …. Dafür kostet es aber jetzt dem Steuerzahler ein Vielfaches, als eine individuell bedarfsdeckende Unterstützung zuhause gekostet hätte.
Ich weiß, wie die Kontrollen zustande kommen. Ich habe zwei Stationen geleitet in einen Altenpflegeheim. Da kommt ein Beamter, der vielleicht vor 20 Jahren was mit Pflege zu tun hatte und glaubt, beurteilen zu können, was ausreichend oder gut ist.
Es sollte jemand kommen, der in der Pflege tätig ist und sich ein paar Tage zu den Heimen hingehen und von 7Uhr morgens bis Abends zusehen, dann kann man von einer Überprüfung sprechen, sonst ist es nur eine Augenauswischerei sonst nichts und egal von wo der oder diejenige kommt, ob von der nö-Landesregierung oder Sanitätsdirektion.
Es sollte Recht gesprochen werden für die Lichtenauers! Hat es nicht gereicht dass sie sich aufopfernd für ein fremdes Kind gekümmert haben?
Es ist eine Frechheit was mit dem Leid der Menschen gemacht wird!
Ich hoffe, dass es gut für euch ausgeht und für Katja, die sicher nur dahinvegetieren würde ohne euch!
Auch im Gesundheits- und Krankenpflegebereich können Fachleute des “gehobenen Dienstes” (DGKS/DGKP) oder Experten mit entsprechenden akademischen Qualifikationen, nach entsprechenden Weiterbildungen, gerichtlich beeidete Sachverständige werden, die dann in der Gerichtssachverständigenliste des Justizministeriums geführt werden.
Jeder Mediziner und dessen Gutachten bzw. Befund hat aber meines Wissens vor Gericht auch die gleiche Gewichtung wie die eines Sachverständigen-Gutachtens.
Ich gehe zum heutigen Zeitpunkt *) davon aus, dass ein Gutachten nicht an den Fakten herum kommen wird und die gerichtlich beeidete Person ihre gute Reputation nicht aufs Spiel setzen wird. Die Frage der Beweiswürdigung bleibt aber dann noch in der Verantwortung der unabhängigen Justiz.
Frage: Was sind unabhängige Pflege-SV und wo gibts die?
Alles Gute Katja und ihren Lieben!