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“Nichts – nichts ist kostbarer als die Würde des Menschen. ... Es geht um uns alle. Denn Wegschauen ist auch eine Handlung. Wer wegschaut und nicht wissen will, stellt sich blind. Und nichts ist gefährlicher für eine Gesellschaft als blinde Flecken.”

—  Simonetta Sommaruga, Schweizer Justizministerin am 11. April 2013


Inklusion und Teilhabe für Alle! Dunkelheit kann nur durch Licht beseitigt werden. Never give up!


Lebenshilfe und Rehapflege Schwerstbehinderter daheim

Mütter schwerstbehinderter Kinder

Rettung aus Kinder- Verwahranstalt, Bewahrung vor weiterer Vernachlässigung in Wiener Behindertenheimen am 20.11.1989.

lebt Katja daheim, seit sie aus einem Wiener Säuglingsheim schwer hospitalisiert in einer Pflegefamilie in NÖ Aufnahme fand.

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[D+51] Menschenrechte – Rechtsweg ausgeschlossen
09.12.08 - Gerhard Lichtenauer - Druckansicht und drucken

[D+50] EntHEIMlichung 1

EntHEIMlichung bisher verHEIMlichter NÖ Richtlinien “Wohnen” für behinderte Menschen
Ein weiterer Beitrag zur Transparenz im Bereich institutioneller Pflege behinderter Menschen in Niederösterreich

In einer Pressemeldung vom 5.8.08 wurde eine NÖ Richtlinie “Wohnen für geistig- und mehrfach beeinträchtigte Menschen” angeführt. Diese neue Richtlinie gewährleiste laut Aussendung, dass bedürftige Menschen …

“in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld punktgenau und zweckmäßig Hilfe und Unterstützung nach den jeweiligen individuellen Bedürfnissen erfahren“.

NÖ Soziallandesrätin Mikl-Leitner formulierte die Bedeutung dieser am 16.9.08 beschlossenen und am 1.1.09 in Kraft tretenden Richtlinien so:

“Ziel dieser neuen Richtlinie ist es, auf die jeweiligen und individuellen Bedürfnisse von behinderten Menschen punktgenau und zweckmäßig reagieren zu können. Damit leisten wir einen wesentlichen Beitrag zu der sozialen Modellregion in Europa zu werden”

Wegen dieser und weiterer Formulierungen war ich der Meinung, dass es sich dabei um einen Meilenstein in Richtung Umsetzung der bereits Im Juli 2008 ratifizierten und inzwischen am 23.10.08 auch in Kraft getretenen UN- Behindertenrechtskonvention handle. In Artikel 19 dieser für Österreich nun verbindlichen UN-Konvention “Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen” (pdf) werden uneingeschränkte Wahlfreiheiten für Wohn- und Unterstützungsformen garantiert. Eine “Reihe von gemeindenahen Unterstützungsdiensten zu Hause und in Einrichtungen … einschließlich der persönlichen Assistenz” ist durch die Vertragsstaaten zu gewährleisten.

Meine Anfrage zum Inhalt dieser Richtlinien wurde von der NÖ Landesregierung zuerst nicht beantwortet. Eine spätere Urgenz ergab, “dass es sich bei diesen um Richtlinien des Landes NÖ handelt, in denen Vorgaben für Träger der freien Wohlfahrt die Führung von Einrichtungen betreffend formuliert sind”. Es handelt sich also um Richtlinien für stationäre und teilstationäre Unterbringungsformen.

Das Ent-Täuschende daran ist, dass das “Familienland” Niederösterreich offensichtlich den Weg der Aussonderung behinderter Menschen in Sondereinrichtungen der Wohlfahrtsträger als zukunftsweisend und modellhaft ansieht. Bedenklich ist auch, dass die Abteilung Soziales der NÖ Landesregierung Details dieser Richtlinien offensichtlich vor der Bevölkerung und vor allem auch vor den Betroffenen und ihren Angehörigen geheim zu halten versucht.

Mit einer Anfrage bei der Volksanwaltschaft – “Hat die NÖ Landesregierung etwas zu verbergen?” (offener Brief vor 75 Tagen) bat ich, folgendes zu überprüfen:

  1. Darf eine entsprechende Landesrichtlinie unter Ausschluß der Öffentlichkeit beschlossen und deren Details weiterhin als Verschlußsache gehandhabt werden?
  2. Kann es sein, dass der aussondernden Unterbringung behinderter Menschen in ghettoisierenden Sondereinrichtungen, bezüglich Unterstützungsleistungen aus öffentlichen Mitteln ein Vorzug (Vielfaches an Geldmitteln) gegebenüber dem Leben in den eigenen vier Wänden mit ambulanten Unterstützungsformen gegeben wird, nachdem die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen in Art. 19 genau Gegenteiliges fordert und rechtsverbindlich vorschreibt. Dieses internationale Übereinkommen trat im Mai weltweit in Kraft und wurde von Österreich im Juli 2008 ratifiziert.

Darauf bekam ich bisher leider keine Antwort, obwohl die Volksanwaltschaft vermutlich innerhalb von zwei Wochen den Empfang bestätigen, sowie innerhalb von acht Wochen die Anfrage beantworten hätte sollten.

Als Beitrag zu einer transparenteren Verwaltung in Niederösterreich und um Verborgenes im Bereich institutioneller Pflege behinderter Menschen ans Licht zu bringen, werden diese NÖ Richtlinien nun hier “entHEIMlicht”:

“Richtlinien WOHNEN für geistig und mehrfach beeinträchtigte Menschen”
Verfasser: Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung Soziales (GS5)
Download: “NOe-Richtlinien_WOHNEN_Menschen_mit_besonderen_Beduerfnissen_OCR.pdf”

Wichtiger Hinweis: Dies ist eine Abschrift. Ich kann nicht garantieren, ob es sich um die endgültig verabschiedete Version der NÖ Richtlinien handelt und kann auch etwaige Abschreibfehler nicht ausschließen. Durch das Einscannen und Umwandeln in lesbares “pdf” entsprechen manche Formatierungen nicht mehr 100%-ig dem Original.

Diese Veröffentlichung erfolgt vorerst unkommentiert, was den Inhalt der Richtlinien anbelangt. Zu einem späteren Zeitpunkt werden diese Richtlinien von mir kommentiert und in den Zusammenhang von laufenden Ermittlungen zu meiner Strafanzeige wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch durch das Land Niederösterreich und des Verdachts illegalen Pflegeheimbetriebs durch den Betreiber einer Behinderten-Pflegeeinrichtung gestellt.
Link: http://katja.at/leben/pflege/standards/noe-richtlinien-wohnen (vorerst noch gesperrt) [freigeschaltet 13.5.2012, Anm.]

Gerhard Lichtenauer, Österreichische Bürgerinitiative “Daheim statt Heim” [URL entfernt, Anm.]

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