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Unteilbare Menschenwürde plus Inklusion geteilt durch Alle bleibt Null Rest.

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“Teilhabe ist ein Menschenrecht, kein Akt der Fürsorge oder Gnade. Teilhabe nach Kassenlage darf es deshalb auch zukünftig nicht geben.”

—  Hubert Hüppe, Behindertenbeauftragter der dt. Bundesregierung


Inklusion und Teilhabe für Alle! Dunkelheit kann nur durch Licht beseitigt werden. Never give up!


Lebenshilfe und Rehapflege Schwerstbehinderter daheim

Mütter schwerstbehinderter Kinder

Rettung aus Kinder- Verwahranstalt, Bewahrung vor weiterer Vernachlässigung in Wiener Behindertenheimen am 20.11.1989.

lebt Katja daheim, seit sie aus einem Wiener Säuglingsheim schwer hospitalisiert in einer Pflegefamilie in NÖ Aufnahme fand.

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[D+223] Heuchlerisches Paktieren mit grund-rechtloser Verfassung
30.05.09 - Gerhard Lichtenauer - Druckansicht und drucken

[D+222] Grund-rechtlosigkeit herrscht im Lande

Der Kampf um Teilhaberechte in permanenter Bedrohung durch soziale Ignoranz und Willkür
Österreich ignoriert internationale Vereinbarungen, Bundesländer beugen Verfassungsrechte

Ein Bund aus neun Bananen, bekannt auch als “Bananenrepublik”

Behinderte Menschen und ihre Angehörigen müssen selbst in hochzivilisierten europäischen Staaten einen permanenten Kampf an allen Fronten führen, um in den “Genuss” (ohnehin nur eines sehr geringen Teils) ihrer in internationalen Vereinbarungen verbürgten Teilhabe-Rechte zu gelangen.

In der Steiermark wird derzeit die Kontroverse um Anteile von Kostenübernahmen für Hilfsmittel, zwischen einerseits Behindertenhilfe aus Landesfinanzierung und andererseits Kostenbeiträgen der gesetzlichen Sozialversicherung, auf Menschen mit behinderungsbedingtem Unterstützungsbedarf abzuwälzen versucht.

Behinderte Menschen werden dadurch nicht nur noch mehr in die Rolle eines demütigenden Bittstellertums gedrängt, sondern allen Ernstes wird ihnen auch zugemutet, Rechtswege bis zu den Höchstgerichten beschreiten zu müssen, deren selbst das Land Steiermark sich offensichtlich nicht in der Lage sieht. Soziallandesrat Flecker verteidigt die geplante Neuregelung laut ORF-Bericht nämlich mit dem Argument:

Für die Hilfsmittel habe es immer gemeinsame Zahlungen mit Kranken- und Pensionsversicherungen gegeben und das Land habe dazu Geld vorgeschossen. “Das hat dazu geführt, dass sich die Versicherer im Regress verweigert haben und wir auf der Leistung sitzen geblieben sind. Das kann so nicht sein, deshalb haben wir unsere Anteile fixiert”

Wissend, dass Menschen mit Behinderungen meist wenig Ressourcen haben, um mit ungewissem Ziel in den “Instanzen-Bummerlzug” einzusteigen, werden sie durch eine verquerte Sozialbürokratie schön “von Landes Gnaden” abhängig gehalten und wieder mehr selber auf den Kosten Not-wendiger Hilfsmittel “sitzen bleiben”. Andernfalls werden sie rehabilitativ unterversorgt sein und am Recht auf gesellschaftliche Teilhabe beschnitten sein. Denn nun verweigern sich nicht mehr nur die Sozialversicherungen, sondern auch das Land seiner sozialen Verantwortung!

In der Präambel der UN-Behindertenrechtskonvention heißt es über die Notwendigkeit und den Zweck des verbindlichen Übereinkommens u.a.: …

“k) besorgt darüber, dass sich Menschen mit Behinderungen trotz dieser verschiedenen Dokumente und Verpflichtungen in allen Teilen der Welt 1 nach wie vor Hindernissen für ihre Teilhabe als gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft sowie Verletzungen ihrer Menschenrechte gegenübersehen, …”

Eine dieser internationalen “Verpflichtungen” ist die Erklärung über die Rechte von behinderten Personen, UN-Resolution 3447 vom 9. Dezember 1975. Da werden die Mitgliedsstaaten u.a. wie folgt verpflichtet: …

  • (5.) Behinderte Personen haben ein Recht auf Maßnahmen, die sie befähigen, so unabhängig wie möglich zu werden.
  • (6.) Behinderte Personen haben das Recht auf eine ärztliche, psychologische und zweckmäßige Behandlung, einschließlich prothetischer und orthopädischer Hilfsmittel, auf medizinische Rehabilitation und Resozialisierung, auf Erziehung, berufliche und sonstige Leistungen, die sie dazu befähigen, ihre Fähigkeiten und Kenntnisse in größtmöglichem Maße zu entwickeln und den Prozess ihrer sozialen Integration bzw. Resozialisierung beschleunigen.

Wann begibt sich Österreich endlich auf den Weg der Rechtsstaatlichkeit, indem Menschenrechte geachtet werden und Staatsverträge nicht nur heuchlerisch – zum schönen Schein – unterschrieben und ratifiziert, sondern endlich auch umzusetzen und einzuhalten begonnen werden?


“Für behördliche Gnadenerweise gibt es im Rechtsstaat keinen Platz." — mehr”

—  Gerhart Holzinger, Präsident des Österreichischen Verfassungsgerichtshofes (VfGH)


“Teilhabe ist keine Gnade, sondern ein Menschenrecht. Wer Teilhabe verweigert, verstößt somit gegen Menschenrechte." — mehr”

—  Hubert Hüppe, Behindertenbeauftragter der dt. Bundesregierung

.


“Auch die Sozialgesetze haben sich an den Grundrechten freier und gleich berechtigter Bürger zu orientieren.”

— mehr


“In Österreich werden Menschen mit alters- oder behinderungsbedingtem Hilfebedarf und ihre Angehörigen elementarer Grundrechte beraubt. Sie werden vorsätzlich, wiederholt und anhaltend benachteiligt.”

— mehr


“Die Landesregierungen verhalten sich noch immer so, als dürften sie sich noch lange über Verfassung u. Grundrechte hinwegsetzen und Rechtsansprüche weiterhin durch willkürliche Gnadenakte ersetzen.”

— mehr

—  Gerhard Lichtenauer, Österreichische Bürgerinitiative “Daheim statt Heim” [URL entfernt, Anm.]

Postings im Forum von BIZEPS-INFO zum Artikel: “Revolution in der Steiermark?”
http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=9695#fid10030 30. Mai 2009 02:32 Uhr
Nachtrag: http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=9695#fid10042 31. Mai 2009 22:04 Uhr

  1. Anm.: insbesondere auch in der Steiermark … (und allen anderen Bundesländern) ↩

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[Beitrags-ID: 2250] Link: http://katja.at/blog/2250/grund-rechtlosigkeit-im-land | Einen Kommentar schreiben

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Rauswurf aus Behinderten- WG, nachdem Pflegeeltern Mängel aufzeigten. Wiederaufnahme in die Pflegefamilie am 4.4.2005.

chronischer Behördenk(r)ampf seit illegalem Rauswurf Katjas aus Wiener Behindertenheim in NÖ, nach nur 7 Wochen Aufenthalt.


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