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Erst die Erfüllung von Menschenpflichten erweckt Menschenrechte zum Leben

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“Nichts – nichts ist kostbarer als die Würde des Menschen. ... Es geht um uns alle. Denn Wegschauen ist auch eine Handlung. Wer wegschaut und nicht wissen will, stellt sich blind. Und nichts ist gefährlicher für eine Gesellschaft als blinde Flecken.”

—  Simonetta Sommaruga, Schweizer Justizministerin am 11. April 2013


Inklusion und Teilhabe für Alle! Dunkelheit kann nur durch Licht beseitigt werden. Never give up!


Lebenshilfe und Rehapflege Schwerstbehinderter daheim

Mütter schwerstbehinderter Kinder

Rettung aus Kinder- Verwahranstalt, Bewahrung vor weiterer Vernachlässigung in Wiener Behindertenheimen am 20.11.1989.

lebt Katja daheim, seit sie aus einem Wiener Säuglingsheim schwer hospitalisiert in einer Pflegefamilie in NÖ Aufnahme fand.

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[D+120] Verantwortung für Alle
08.02.09 - Gerhard Lichtenauer - Druckansicht und drucken

[D+111] Verantwortung negiert

Behinderten- Pflegeeinrichtung in Niederösterreich reichte Unterlassungsklage gegen Heimkritiker ein
Verantwortung für den ungesetzlichen Heim- Rauswurf und Pflegemängel wird weiterhin negiert

Am 4.4.2005 wurde die damals 16-jährige Katja, ein schwerst mehrfachbehindertes Mädchen mit hohem Pflegebedarf, nach nur siebenwöchigem Aufenthalt, unangekündigt und fristlos, somit gesetzwidrig aus einer Behinderten- Pflegeeinrichtung rausgeworfen, nachdem ihre Angehörigen Pflege-, Betreuungs-, Hygiene- und Strukturmängel aufzeigten und die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und getroffener Vereinbarungen einforderten. Seither lebt Katja wieder, wie zuvor schon 15 Jahre lang, bei ihren (inzwischen “ehemaligen”) Pflegeeltern, Charlotte und Gerhard Lichtenauer. Hintergrundbericht dazu siehe: http://katja.at/blog/1465/verantwortung-erkennen

Am 4.4.2008 erstattete der Pflegevater Katjas, Gerhard Lichtenauer, Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten. Der Vorwurf lautet auf Körperverletzung und Gesundheitsgefährdung Unmündiger durch fachlich nicht qualifizierte und berufsrechtlich nicht befugte (”prekäre”) Pflege intensiv pflegebedürftiger Menschen.
Zusätzlich wird “gewerbsmäßiger Betrug” von Herrn Lichtenauer vermutet, weil für intensive Pflege durch ‘gehobenen Dienst’ abgerechnet wird, diese qualifizierte Pflege aber aus pflegerechtlichen Gründen gar nicht ausgeübt werden darf, kann und will.
Einigen Abteilungen des Landes Niederösterreich wird Amtsmissbrauch vorgeworfen, den “illegalen Pflegeheimbetrieb” jahrelang initiiert, gefördert und gedeckt zu haben, sowie den ungesetzlichen Rauswurf Katjas mit zu verantworten.
Die Staatsanwaltschaft untersucht seither, ob die Behinderteneinrichtung “ihre Verpflichtung zur Fürsorge und Obhut gröblich vernachlässigt hat” und ob die Behörden “ihre Aufsichts- und Prüfungspflicht vernachlässigt oder gar wissentlich missbraucht haben”.

Am 21.10.2008 berichteten die ‘Salzburger Nachrichten’ über die “Vorwürfe gegen Pflegeheim”. Siehe: http://katja.at/blog/908/sn-artikel

Am 19.11.2008 wurde Herrn Lichtenauer seitens der kritisierten Behinderteneinrichtung gerichtliches Vorgehen wegen der angeblich “verleumderischen Behauptungen” angedroht. Siehe: http://katja.at/leben/pflege/maulkorb-versuch

Ein für 20.10.2008 angekündigter und am 15.12.2008 ausgestrahlter ORF-Thema- Beitrag berichtete über die eingetretenen Pflegeschäden an Katja, den fristlosen Betreuungsabbruch vor dreieinhalb Jahren und einem weiteren schwerst mehrfachbehinderten Bewohner, Samuel, der von seiner Mutter im Frühjahr 2008 wegen Pflegemängel aus dieser Einrichtung herausgenommen wurde. Siehe: http://katja.at/verantwortung

Verantwortung wird weiterhin negiert

Die klagende Betreibergesellschaft von Behinderteneinrichtungen führt insgesamt zwölf Behindertenwohngruppen in Wien und Niederösterreich. Laut Eigendarstellung sind diese als “integrative Wohngemeinschaften” bezeichnete Pflegeeinrichtungen auf “geistig, körperlich oder mehrfachbeeinträchtigte, überwiegend schwerst beeinträchtigte Menschen” mit “basalem Betreuungsbedarf und hohem Pflegebedarf” spezialisiert.

Der Pflegeheimbetreiber sieht sich als “eine in ihrem Gebiet renommierte, in der Fachwelt und von Behörden sehr anerkannte Betreuungseinrichtung, die die Wohn- und Integrationsgruppen mit hohem pflegerischen Niveau und selbstverständlich entsprechend den anerkannten und gesetzlich vorgeschriebenen Regeln der ärztlichen Kunst und Wissenschaft und den jeweils gültigen Pflegestandards führt.”

Am 20.1.2009 wurde, trotz nicht abgeschlossener staatsanwaltlicher Ermittlungen und trotz der, seitens der ORF-Thema- Redaktion recherchierten und im TV-Beitrag am 15.12.2008 berichteten, evidenten Pflegeschäden, Klage erhoben. Wegen der Vorwürfe von Gefährdung Unmündiger durch Mängel der Behinderteneinrichtung und der Behauptung der Ungesetzlichkeit des Rauswurfs Katjas wurde, wie angekündigt, vom Heimbetreiber nun eine Unterlassungsklage gegen Herrn Lichtenauer beim Landesgericht St. Pölten eingebracht.

Hier das Klagsschreiben, unkommentiert in Abschrift (Original eingescannt und umgewandelt in lesbares PDF):
2009-01-20_Unterlassungs-und_Feststellungsklage_HABIT_vs_Lichtenauer_OCR.pdf

Download (PDF, 58KB)

Bis 3.3.2009 hat die Klagebeantwortung zu erfolgen, die hier ebenfalls veröffentlicht wird.

Nachtrag am 3.3.2009:
Am 2.3.2009 erfolgte die Klagebeantwortung zur Unterlassungsklage durch Herrn Lichtenauer. Siehe:
http://katja.at/blog/1821/klagebeantwortung

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Rauswurf aus Behinderten- WG, nachdem Pflegeeltern Mängel aufzeigten. Wiederaufnahme in die Pflegefamilie am 4.4.2005.

chronischer Behördenk(r)ampf seit illegalem Rauswurf Katjas aus Wiener Behindertenheim in NÖ, nach nur 7 Wochen Aufenthalt.


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