Mit der Relativierung des Grundrechts auf Leben in der Indikationen-Regelung der Fristenlösung wurde die Rechtsstaatlichkeit verlassen. Der ethische Super-Gau führt jetzt, 35 Jahre danach, immer mehr in eine juristische Sackgasse. Die Judikatur über (behindertes oder unerwünschtes) “Kind als Schaden” ist mit ihrem Latein nun am Ende. Die Zivilgesellschaft ist gefordert, eine vernünftige und verantwortliche Lösung zu finden: Die behinderungsbedingten Mehrbelastungen müssen von einer Solidargemeinschaft weitestgehend mitgetragen werden” [… weiter]
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