Bei einer Legalisierung der Krankentötung auf Wunsch oder gar gemutmaßtem Willen bzw. der Suizid-Beihilfe stünden Überlegungen der Notwehr bzw. Nothilfe vor Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz ins Haus. [… weiter]
11.02.14 Bei einer Legalisierung der Krankentötung auf Wunsch oder gar gemutmaßtem Willen bzw. der Suizid-Beihilfe stünden Überlegungen der Notwehr bzw. Nothilfe vor Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz ins Haus. [… weiter] 11.05.09 Aktuelle Studie widerlegt angeblichen Wunsch schwerstkranker Patienten nach Sterbehilfe: Bei guter Betreuung will fast niemand der Befragten am Ende des Lebens “aktive Sterbehilfe”. Ebenfalls eine überwiegende Mehrheit spricht sich für eine Betreuung (und Sterben) zu Hause aus. Der Ruf nach weiteren Pflegeplätzen in sogenannten “Heimen” führt an den wahren Bedürfnissen betroffener Menschen vorbei. [… weiter] 05.05.09 Verankerung der Menschenwürde in der österreichischen Bundesverfassung – eine Forderung auf der Suche nach Ansatzpunkten für nötige Veränderungen. Die Menschenwürde behinderter Menschen wird nicht nur zunehmend in Frage gestellt, sondern eiskalt mit Füssen getreten. Zwei „kleine“ Beispiele über „Leid ersparen“ und „lebenswertes Leben“ zur Veranschaulichung. [… weiter] 03.04.09 Schweiz: Sterbehilfe-Organisation Dignitas will gesunder Frau Suizidhilfe geben. Die 70-jährige Kanadierin will ihrem sterbenskranken Ehemann in den Tod folgen. Weil ihr 80-jähriger Mann todkrank ist, will die gesunde Ehefrau auch sterben. Die Diskussion um Sterbehilfe (um die es hier eigentlich nicht geht) ist nach einem BBC- Radio-Interview wieder eröffnet. [… weiter] 10.09.08 Euthanasie an schwerbehinderten Ungeborenen und Neugeborenen ist bereits grausame Realität. In Österreich gibt es bis zur Geburt – in den Niederlanden bereits nach der Geburt – legale Tötungen von Kindern wegen ihrer Behinderung! Die TV-Doku “Frühchen zwischen Leben und Tod” verharmlost aktive Sterbehilfe durch bewusste Verwischung der Grenzzone zwischen Überlebenskampf und Absprechens des Lebensrechts wegen vermeintlich fehlendem “Lebenswert”. Nicht nur ein Verbot, viele Maßnahmen sind nötig, weiteren Dammbrüchen gegen den Schutz und die unantastbare Würde des Lebens vorzubeugen. Das Verfügungsrecht über das Leben steht Niemandem – auch einem selber nicht – außer dem Lebensgeber zu! [… weiter] |
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