Bei einer Legalisierung der Krankentötung auf Wunsch oder gar gemutmaßtem Willen bzw. der Suizid-Beihilfe stünden Überlegungen der Notwehr bzw. Nothilfe vor Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz ins Haus. [… weiter]
![]() | katja – daheim statt im heimEs gibt nur gelebte Inklusion, keine dozierte. | |
“Wissentlicher oder (auch eventual-) vorsätzlicher Amtsmissbrauch eines Beamten oder Anstiftung dazu, ist, wenn andere an ihren Rechten geschädigt werden, kein Kavaliersdelikt, sondern ein Verbrechen!”
— Nach § 302 StGB255 queries. 1,422 seconds.
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