Länder verteilen “das gesamte Spektrum der Hilfe” sozial bedürftigen Menschen nach Behördenwillkür und je nach Kassenstand. Auf die angeblich “freiwilligen Leistungen”, welche die Länder als “Träger von Privatrechten” erbringen, besteht kein Rechtsanspruch. Hilfen, die eigentlich zustehen müssten, werden bis zu den Höchstgerichten mit fadenscheinigen Argumenten abgeschmettert. [… weiter]
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