Pflegebefugniserweiterungs-Rückzieher: Abgespeckte GuKG-Novelle irritiert Behindertenbetreuungs-Branche
Gewachsene Praxis prekärer Pflege stellt Leistungs- und Kostenträger der Behindertenhilfe vor Konsequenzen
Wird diese Klarstellung im Ministerrat durch die Bundesregierung auf Schiene gestellt,1 tritt durch diesen Zug die Partie in eine “Schach” Stellung. Die Hilflosigkeit des “Ökonomisten-Syndikats” wird offenbar.
Wie konnte es dazu kommen, dass diese Situation, der auf typisch österreichisch als “Grauzone” bezeichnete “illegale Pflegeheimbetrieb” in vermutlich nicht wenigen Behinderteneinrichtungen von den Landesaufsichtsbehörden über die letzten zwölf Jahre initiiert, gefördert und gedeckt wurde?
Wurden und werden Rechte verletzt?
Natürlich, jede Menge! Welche Landesbeamte waren die Verfasser und welche waren und sind die Vollzieher ungesetzlicher Landesrichtlinien und Verordnungen, sowie die Tatbestandserfüller verletzter Amtspflichten?
“Wissentlicher oder (auch eventual-) vorsätzlicher Amtsmissbrauch eines Beamten oder Anstiftung dazu, ist, wenn andere an ihren Rechten geschädigt werden, kein Kavaliersdelikt, sondern ein Verbrechen!”
— Nach § 302 StGB
Konsequenzen?
Wann werden die Anstifter zum vermutlich verfilztesten systemischen Amtsmissbrauch der zweiten Republik zur (politischen) Verantwortung gezogen (ein geschichtliches Novum)?
Wie geht es weiter?
Erwartet uns jetzt weiterhin eine jahrelange “Patt”-Stellung der Verdrängung und Verschleierung oder kommt endlich “Schach Matt” für die Eugenik-Ökonomisten?
Postings im Forum von BIZEPS-INFO: nr=9916#fid10429 & nr=9916#fid10431 28. Juli 2009 00:02 & 01:42 Uhr
Gerhard Lichtenauer, Österreichische Bürgerinitiative “Daheim statt Heim” [URL entfernt, Anm.]
BIZEPS-INFO – Text: Diakonie (27. Juli 2009)
Ministerrat: Diakonie kritisiert mangelnde Durchlässigkeit in Pflegeberufen
GuKG-Novelle: ArbeitnehmerInnen in Sozialberufen massiv benachteiligtDie Diakonie kritisiert die geplante Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG), die im morgigen Ministerrat beschlossen werden soll. Zwei wesentliche Punkte wurden aus dem ursprünglichen Gesetzesentwurf wieder entfernt, mangelnde Durchlässigkeit in Sozial- und Gesundheitsberufen ist die Folge.
Einerseits wird einzelnen Berufsgruppen im Bereich Behinderung der Zugang zur Pflegeausbildung erschwert, andererseits werden Anrechnungsmöglichkeiten bei Ausbildungen verwehrt. ArbeitnehmerInnen in Sozialberufen werden dadurch massiv benachteiligt.Im ursprünglichen Entwurf der GuKG Novelle ist die Ausweitung des Personenkreises für den Zugang zum Ausbildungsmodul “Unterstützung bei der Basisversorgung” auch für Angehörige von Berufsgruppen mit psychologischer und pädagogischer Qualifikation vorgesehen. Wird diese Regelung nicht umgesetzt, fürchtet die Diakonie Stillstand bei der Versorgung von Menschen mit Behinderungen, da zusätzliches Fachwissen nur erschwert erworben werden kann.
Auch die Anrechnungsmöglichkeit von Ausbildungen in Sozialberufen auf jene der Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung wurde offenbar aus dem Begutachtungsentwurf gestrichen. Eine flexible Gestaltung der Sozial- und Gesundheitsberufe ist jedoch Gebot der Stunde, betont die Diakonie.
Ausbildungsanrechnungen schaffen die Möglichkeit, sich leichter Kompetenzen anzueignen und weitere Ausbildungen zu absolvieren. Eine Ausgrenzung der Personen speziell in Sozialberufen ist aus Sicht der Diakonie unverständlich.
Die Diakonie appelliert daher an die Regierungsparteien, diese zwei dringend notwendigen Punkte wieder in die Novellierung des GuKG aufzunehmen, um Verbesserungen in der Versorgung von pflegebedürftigen Personen zu schaffen. Positiv wird die Einführung der Durchführung von pflegerischen Maßnahmen durch PflegehelferInnen gesehen, die zukünftig unter bestimmten Auflagen auch ohne Aufsicht sondern unter begleitender Kontrolle ausgeübt werden können.
- Wie es dann auch kam ↩
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