Die Unterlassungsklage einer Behinderten- Pflegeeinrichtung in NÖ gegen einen Heimkritiker wird von diesem zurückgewiesen. In seiner Klagebeantwortung werden die Vorwürfe über Ungesetzlichkeit des Heim-Rauswurfs und der Gefährdung unmündiger, mehrfachbehinderter Menschen durch Pflege-, Betreuungs-, Hygiene- und Strukturmängel aufrecht erhalten. [… weiter]
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