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13.04.11 - Gerhard Lichtenauer - Druckansicht und drucken

NÖ ADG Prüfungsersuchen

Ersuchen um Prüfung auf “mittelbare Diskriminierung” nach dem Niederösterreichischen Antidiskriminierungsgesetz (NÖ ADG) per Mail an die Gleichbehandlungsbeauftragte der NÖ Antidiskriminierungsstelle:

Betreff: Fall Katja Steiner, Pflegefamilie Lichtenauer – Mail 01 – Ersuchen um Prüfung auf mittelbare Diskriminierung nach dem NÖ ADG
Datum: Mittwoch, 13. April 2011  17:46
Von: Gerhard Lichtenauer <gerhard@lichtenauer.at>
An: “Dr.in R….., NÖ Antidiskriminierungsstelle” <post.gbb@noel.gv.at>

Charlotte & Gerhard Lichtenauer
Pfarrhofsiedlung 24
3351 Weistrach
Tel.: 0699 12490010

An die
NÖ Antidiskriminierungsstelle
Dr.in R…., NÖ Gleichbehandlungsbeauftragte
3109 St. Pölten, Rennbahnstraße 29, (Tor zum Landhaus), Stiege C,
Tel.: 02742 / 9005 – …..,  Mail: post.gbb@noel.gv.at

Sehr geehrte Fr. Dr.in R…,

wie bereits gestern telefonisch besprochen, ersuche ich Sie um Prüfung, ob die, durch die Sozialabteilung GS5 des Landes Niederösterreich jahrelang vollzogenenen menschenrechtsignorierenden, verfassungswidrigen und existenzvernichtenden Diskriminierungen gegen uns als Pflegefamilie nicht zum Teil auch durch das (menschenrechtlich leider noch mangelhafte) NÖ Antidiskriminierungsgesetz (NÖ ADG) als landesrechtliches Unrecht im Rahmen der Hoheits- und Privatwirtschaftsverwaltung zu klassifizieren und einfachgesetzlich zu bekämpfen ist.

Die unzähligen staatlichen Menschenrechtsverstösse, welche die Rechte unserer Pflegetochter Katja Steiner (wie fast alle anderen mehrfach behinderten Menschen in Österreich auch) als unmittelbare Diskriminierung betrafen und treffen, sollen hier nicht Gegenstand der Betrachtung sein, weil dies leider in Niederösterreich als letztem Bundesland (noch) nicht im Zuständigkeitsbereich der Antidiskriminierungsstelle liegt und auch sonst leider noch durch alle nationalen Instanzen einschließlich Höchstgerichten gedeckt wird.

Die gesamte Zeit unserer Pflegeelternschaft waren aber auch wir als Wahleltern unserer schwerst mehrfachbehinderten Pflegetochter vielen existenziellen Benachteiligungen, also mittelbaren Diskriminierungen als Mitbetroffene ausgesetzt. Sämtliche Beteuerungen und Selbstdarstellungen des Kinder- und Jugendwohlfahrtswesens, sowie der Behindertenhilfe der Bundesländer Wien und Niederösterreich, wie auch das Benachteiligungsverbot der Bundesverfassung und internationale Menschenrechtsübereinkommen erweisen sich in der Alltagsrealität von Familien mit schwerbehinderten Kindern als Schall und Rauch.

Hingegen dürfte aber ein Unrechtsbewusstsein gegenüber (unmittelbaren und mittelbaren) Diskriminierungen in der “Arbeitswelt” aufgrund des Diskriminierungsgrundes “Behinderung”, wenn auch noch nicht bis zur NÖ Landesverwaltung im Bereich ‘Gesundheit und Soziales’ , so doch seit 2005 bereits zur Landeslegislative betreffend Gleichbehandlungsthemen (Benachteiligungsverbot im NÖ ADG) vorgedrungen sein. Deshalb stellen wir folgendes
Ersuchen um Prüfung auf mittelbare Diskriminierung nach dem NÖ ADG:

Wir fühlen uns aufgrund unseres Naheverhältnisses zu einer behinderten Person massiven mittelbaren Diskriminierungen (NÖ ADG §2 Absatz 1, Punkt 2) im Zugang zu selbständiger Erwerbstätigkeit (§11, Absatz 1, Punkt 1) durch den Verwaltungsvollzug des Landes Niederösterreich ausgesetzt.

Erläuterungen:
Seit dem fristlosen und ungesetzlichen (mit der NÖ Aufsichtsbehörde, GS5 abgestimmten) Pflegeheimrauswurf unserer damals 16½ jährigen Pflegetochter Katja vor sechs Jahren (4.4.2005) sind inzwischen über sechs Jahre vergangen. Seit Katjas Volljährigkeit (1.6.2006), also seit fast fünf Jahren sind wir nicht mehr “Pflegeeltern” im Sinne des Jugendwohlfahrtsgesetzes, aber immer noch pflegende Angehörige bzw. Nahestehende.

Unsere mittlerweile  fast 23-jährige Pflegetochter ist auf einem geistigen und psychomotorischen Entwicklungsstand eines Neugeborenen bzw. eines Babys mit wenigen Monaten. Sie ist auf Pflege, Betreuung und Beaufsichtigung rund um die Uhr angewiesen.
Diese für Katja lebensnotwendige und fachlich sehr anspruchsvolle 24-Stunden-Rehapflege, Bezugsbetreuung und Lebensassistenz wird von uns als “ehemaligen” Pflegeeltern als Selbständige mit allen nötigen Qualifikationen und Berufsberechtigungen gemeinsam erbracht. Charlotte ist freiberufliche DKKS und Sachwalterin Katjas seit deren Volljährigkeit.

Durch die vehemente Verweigerung angemessener und praktikabler Unterstützungen und wegen des Fehlens von für Katja sicheren und menschenwürdigen Betreuungsalternativen waren und sind wir weiterhin genötigt, diese Leistungen selber zu erbringen. Der Zuschuss des Pflegegeldes deckt bekanntlich nur einen Bruchteil des tatsächlichen Aufwandes ab, laut Rechnungshofbericht etwa 7 bis 24 Prozent, bezogen auf Mindestlohnniveau. In unserem Fall deckt das Pflegegeld nur etwa 5 bis 10 Prozent (je nach Betrachtungsweise) des tatsächlich geleisteten Aufwandes ab.

Obwohl nach langen Behördenkämpfen um Unterstützungen ein Sonderförderungsbudget bewilligt wurde (das pflegebedürftigen Personen wie Katja sozialrechtlich eigentlich zustehen müsste), darf dieses laut unsachlichen und unpraktikablen Förderbestimmungen nur für vom Land NÖ “anerkannte” Dienstleister und nur zu unserer “Entlastung” eingesetzt werden. Unsere notwendigerweise erbrachten Pflegeleistungen “dürfen” aber nicht aus diesem Förderbudget abgegolten werden.

Wegen dieser Gesamtsituation hatten und haben wir für anderweitige selbständige Erwerbstätigkeit keine Möglichkeit, bis auf geringfügige Einkünfte von Charlotte in der mobilen Kinderpflege. Nicht einmal die freiberufliche (medizinische) Krankenpflege, die früher von der gesetzlichen Krankenkasse (SVA) und vom Wiener Jugendamt (JTZ) zum Teil finanziert wurden, “dürfen” aus der Sonderförderung beglichen werden.

Die selbständige Erwerbstätigkeit von Gerhard als Inhaber eines Technischen Büros – Ingenieurbüros ruht faktisch gezwungenermaßen seit dem ungesetzlichen Heimrauswurf, die Dienstleistungen als ‘gewerblicher Personenbetreuer’ die zwar in hohem Umfang für unsere ehemalige Pflegetochter ausgeübt werden, “dürfen” ebenfalls nicht aus der Landesförderung vergütet werden.

Die in unserem Umfeld verfügbaren ambulanten Pflegedienstleister wie Volkshilfe und Hilfswerk bieten nur Einsätze nach deren mit dem Land vereinbarten Schema an, das hauptsächlich auf die Zielgruppe älterer Menschen und deren Unterstützung in der Grundpflege morgens und abends zugeschnitten ist. Das stellt aber in unserem Fall keine Einlastung dar und würde uns auch bei Inanspruchnahme (was wir zeitweise versuchten) nicht ermöglichen, einer ausreichenden Erwerbsarbeit nachgehen zu können.

Halbtags oder tageweise Pflege und Betreuung ist durch diese Dienste nicht möglich. Ebenso ist der Aufbau von auf die individuellen Bedürfnisse Katjas durch von uns spezifisch angelernte Bezugspflegekräfte, indem wir die Personalauswahl, Einschulung und Anleitungskompetenz wahrnehmen würden, seitens der vom Land NÖ exklusiv “anerkannten” Hilfsdienste unmöglich. Diese Sonderform einer quasi ‘Persönlichen Assistenz’ wurde und wird von der Sozialbehörde aber auch grundsätzlich abgelehnt, obwohl Katja nach UN-BRK Art. 19 das Recht darauf hätte.

Wir hätten auch einen freiberuflichen diplomierten Krankenpfleger mit Weiterbildung in Intensivpflege gewinnen können, diese Aufgabe zeitweise zu übernehmen. Dieser war sogar als Lehrbeauftragter für Intensivpflege tätig und hatte auch ein abgeschlossenes Studium der Pflegewissenschaften vorzuweisen. Sogar dieser Vorschlag wurde vom Kostenträger (GS5) schriftlich abgelehnt, dies aus dem gewährten Förderbudget zu finanzieren, weil dieser keine vom Land “anerkannte Einrichtung” sei !!!

Diese unerträgliche Borniertheit der NÖ Sozialabteilung hat dazu geführt, dass die erkämpfte, bewilligte und bereitstehende “Sonderförderung” nur zu einem geringen Teil ausgeschöpft werden kann und den Großteil davon sich die Sozialbehörde auf unsere Kosten, bzw. zu unseren Lasten einspart. Wir aber, die wir diese Leistung nun seit über 21 Jahren höchst qualifiziert erbringen, wurden durch diese jahrelangen extremen Benachteiligungen in den wirtschaftlichen Ruin getrieben.

Der Grund für die massiven Diskriminierungen kann aus unserer Sicht (abgesehen vom nur noch als repressiv böswillig aufzufassenden Willkürhandeln der Sozialabteilung) einzig in unserem Naheverhältnis zu unserer “ehemaligen” Pflegetochter Katja Steiner begründet sein (discrimination by association). Aus unserer Sicht stehen einer angemessen entgeltlichen Personenbetreuung als gewerblicher Personenbetreuer meinerseits und als fachlich höchst qualifizierte Pflegerin (freiberufliche DKKS, Verein MOKI, vom Land NÖ anerkannt) keine sachlich nachvollziehbaren Gründe entgegen. Die Sozialbehörde sitzt vermutlich dem Rechtsirrtum auf, dass es sich bei der bewilligten “Sonderförderung”, die fälschlich als “freiwillige” Leistung bezeichnet wird, willkürlichen und diskriminierenden Regelungen bedienen kann.

Im Rahmen der eklatanten, sich inzwischen über sechs Jahre hinziehenden, systemischen Amtspflichtversagen der NÖ Verwaltungsbehörde “Gesundheit & Soziales”, die ich Ihnen bereits am Telefon kurz darzustellen versuchte, sind mehrere Amtsträger dieses Ressorts mutmasslich des Missbrauchs der Amtsgewalt, und grober Sorgfalts- und Aufsichtspflichten schuldig geworden, es gilt die Unschuldsvermutung (meine ist es nicht). Ein diesbezügliches von mir am 4.4.2008 durch Strafanzeige initiiertes Strafverfahren wurde auf “abenteuerliche” Weise behandelt und letztlich durch die Strafverfolgungsbehörden unter Mitwirkung der Weisungsabteilung des Justizministeriums eingestellt.

Abschließend möchte ich noch auf das in diesem Zusammenhang beachtenswerte Faktum hinweisen, dass die öffentliche Hand wissentlich illegale und prekäre Betreuungsformen und unbefugte bis gefährliche Pflege durch sogenannte “anerkannten” Leistungsträger mit einem Vielfachen an öffentlichen Mitteln fördert, als die immer schon legale und meist auch höchst qualifizierte Pflege durch Angehörige, die über jahrelange Pflegeerfahrung eine hohe individuelle Fachkompetenz erwarben.
An unserem Beispiel ist diese Tatsache sehr krass sichtbar, dass pflegende Angehörige durch landeshoheitliche Unrechtspflege mit unvorstellbarer Härte und Skrupellosigkeit benachteiligt, ausgebeutet und in den Ruin getrieben werden.

Zum Einlesen in die Hintergründe unserer bisherigen Odyssee lesen Sie bitte folgende Informationen:
Pflege in Not (4.4.2011) – http://katja.at/blog/3440/pflege-in-not
Notruf: Bürokratie erstickt Menschlichkeit (7.7.2005) – http://katja.at/leben/hilfe/notruf
SN-Artikel: Vorwürfe gegen Pflegeheim (21.10.2008) – http://katja.at/blog/908/sn-artikel
ORF-Thema: Behindertenhelfer in schiefem Licht (4.11.2008) – http://katja.at/blog/1133/orf-thema
Verantwortung erkennen (29.12.2008) – http://katja.at/blog/1465/verantwortung-erkennen

Wenn sich unser Diskriminierungsvorwurf durch Ihre Prüfung erhärten lässt, ersuchen wir um Unterstützung in der Beseitigung der menschenrechtswidrigen Benachteiligung und um rechtliche Hilfe zur Erlangung von Schadenersatz für erlittene Schäden aus dieser Diskriminierung.

Wir gestatten Ihnen hiermit zum Zwecke der Feststellung des Vorliegens einer Diskriminierung Erkundigungen bei der NÖ Landesabteilung GS5 zu unserem Fall einzuholen.

Mit freundlichen Grüßen
Charlotte & Gerhard Lichtenauer

PS: Auszüge aus dem entsprechenden Schriftverkehr mit der GS5 und weitere Informationen werde ich ihnen in weiteren Mails nachreichen.
Dieses Schreiben wird veröffentlicht unter http://katja.at/leben/recht/noe-adg

Nachtrag vom 4.4.2012:
Seite war bisher passwortgeschützt und wurde nun per 4.4.2012 nach inzwischen siebenjährigem Behördenk(r)ampf öffentlich freigeschaltet.

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Automatische Übersetzung ist weit davon entfernt, perfekt zu sein, hilft aber, den Inhalt ansatzweise zu verstehen. Original: Deutsch


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