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“Teilhabe ist ein Menschenrecht, kein Akt der Fürsorge oder Gnade. Teilhabe nach Kassenlage darf es deshalb auch zukünftig nicht geben.”

—  Hubert Hüppe, Behindertenbeauftragter der dt. Bundesregierung


Inklusion und Teilhabe für Alle! Dunkelheit kann nur durch Licht beseitigt werden. Never give up!


Lebenshilfe und Rehapflege Schwerstbehinderter daheim

Mütter schwerstbehinderter Kinder

Rettung aus Kinder- Verwahranstalt, Bewahrung vor weiterer Vernachlässigung in Wiener Behindertenheimen am 20.11.1989.

lebt Katja daheim, seit sie aus einem Wiener Säuglingsheim schwer hospitalisiert in einer Pflegefamilie in NÖ Aufnahme fand.

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[D+133] Klagebeantwortung
17.02.09 - Gerhard Lichtenauer - Druckansicht und drucken

[D+120] Verantwortung für Alle

Der Kampf um adäquate Unterstützungen muss VON ALLEN und FÜR ALLE Betroffenen gemeinsam geführt werden
Abgrenzungen zwischen Behindertengruppen vertiefen Ausgrenzung und Aussonderung Jener mit schwächerer Lobby

In feinen Abgrenzungen zwischen Gruppen von Menschen mit Unterstützungsbedarf liegt die Gefahr der Schwächung von Interessen anderer, ähnlich oder gleich betroffener Menschen. Das sollte uns bewusst sein.
An folgendem Beispiel wird meines Erachtens durch den Begriff “erworbene” Behinderung (i.d. Fall eine Hirnschädigung) und aufgrund statistisch erfolgreicherer Aussichten für Therapieerfolge, eine bedenkliche Abgrenzung gezogen. Seien wir auf der Hut, Menschen mit Hilfebedarf in “Bessere” und “Schlechtere” zu dividieren!

Leserbrief “Abgrenzung = Ausgrenzung = Aussonderung” im KOBINET- Forum – 17.02.2009, 10:20
Zum Artikel: NeuroWiki online … Eine neue Fachlobby in Deutschland für Menschen mit erworbenen Hirnschäden …

Abgrenzung = Ausgrenzung = Aussonderung

Alle Bemühungen um Langzeit-Rehabilitation, Reha-Pflege und psychosoziale Unterstützungen für Betroffene sind selbstverständlich sehr zu begrüßen.

Die Betonung auf “erworbene” Hirnschädigung (gemeint ist wohl, z.B. durch einen Unfall, “später im Leben erworbene” Behinderung) finde ich eine bedenkliche Abgrenzung, die Ausgrenzung und Aussonderung fördert.
Damit wird eine Personengruppe mit Behinderungen gegenüber einer anderen abgegrenzt. Sind Menschen mit prä-, peri- oder postnatal “erworbenen” oder genetisch verursachten (periconceptional “erworbenen”) Hirnorganischen Störungen weniger wert, die gleiche Fülle an Förderungen, Rehabilitationsmaßnahmen und Unterstützungen zu erhalten?

Als Benachteiligung dieser (“erworbenen”) Patientengruppe wird z.B. erachtet, in Alten- und Pflegeheimen oder Heimen für “geistig Behinderte” unzureichend versorgt zu werden. Diskriminierung ist es allemal, aber auch für alle anderen Menschen die genötigt oder gezwungen werden in Verwahrungsanstalten lebenslänglich von der Gesellschaft ausgesondert zu werden.

Der Kampf um bedürfnisorientierte, bedarfsdeckende, einkommens- und vermögensunabhängige Unterstützungen muss VON ALLEN und FÜR ALLE Betroffenen, Mitbetroffenen und Freunden gemeinsam geführt werden, unabhängig von Ursache, Art und Schwere der Beeinträchtigung sowie auch unabhängig vom Zeitpunkt des “Erwerbs” einer Behinderung.

Gerhard Lichtenauer, Österreichische Bürgerinitiative “Daheim statt Heim” [URL entfernt, Anm.] und Katja’s Blog (www.katja.at)

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Eine halbe Inklusion ist voll daneben! Inklusion ist unteilbar, es darf keinen Rest geben.


Personenzentrierte Hilfen, Inklusion, Teilhabe, Würde.

Rauswurf aus Behinderten- WG, nachdem Pflegeeltern Mängel aufzeigten. Wiederaufnahme in die Pflegefamilie am 4.4.2005.

chronischer Behördenk(r)ampf seit illegalem Rauswurf Katjas aus Wiener Behindertenheim in NÖ, nach nur 7 Wochen Aufenthalt.


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