Bei einer Legalisierung der Krankentötung auf Wunsch oder gar gemutmaßtem Willen bzw. der Suizid-Beihilfe stünden Überlegungen der Notwehr bzw. Nothilfe vor Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz ins Haus. [… weiter]
![]() | katja – daheim statt im heimEs gibt nur gelebte Inklusion, keine dozierte. | |
“Verweigerung bedarfsdeckender Mittel zur Sicherung der Not-wendigen Pflege, Betreuung oder Assistenz von hilfe- und pflegebedürftigen Menschen im selbst gewählten Lebensraum ist Unrecht!”
— mehr245 queries. 1,366 seconds.

Kommentare