Bei einer Legalisierung der Krankentötung auf Wunsch oder gar gemutmaßtem Willen bzw. der Suizid-Beihilfe stünden Überlegungen der Notwehr bzw. Nothilfe vor Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz ins Haus. [… weiter]
katja – daheim statt im heimInklusion lässt sich nicht verAnstalten. | ||
“Teilhabe ist ein Menschenrecht, kein Akt der Fürsorge oder Gnade. Teilhabe nach Kassenlage darf es deshalb auch zukünftig nicht geben.”
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