Pepo Meia
(Adresse bei den Behörden bekannt)
29. Juni 2008
Betrifft: FSW-3437/07110
Offener Brief: Pflegegeldergänzungsleistung (PGE) 2
Sehr geehrte Frau Stadtrat Mag. Sonja Wehsely, sehr geehrte Damen und Herren vom FSW und all jene, die auf Persönliche Assistenz (Persönliche Hilfe) angewiesen sind, bzw. das Thema „Pflege und Betreuung“ interessiert!
Da ich ein Schreiben vom FSW (unter meiner öffentlichen Stellungnahme und meinem Schreiben vom 16.05.2008 an den FSW) erhalten habe, möchte ich öffentlich antworten, damit einmal Klartext gesprochen wird, wie mit uns umgegangen wird! Auch mir fällt es schwer diesen „Offenen Brief“ an eine breitere Öffentlichkeit zu schicken, da einiges Missverstanden werden kann. Nach dem „zarten“ Schreiben vom ZFK vom 25.06.2008 – Direktlink: http://www.zfk.at/index_pge1.html – möchte ich nun doch auch öffentlich Stellung nehmen.
Ferner möchte ich mich von der derzeitigen Form der PGE distanzieren, da auch noch nach der Pressekonferenz Fotos mit der Frau Stadtrat und mir gemacht wurden und damit öffentlich geworben wurde.
Persönliche Assistenz: Großes Informationsbedürfnis nach Bekanntgabe – Direktlink:
http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=8439&suchhigh=Pflegegeldergänzungsleistung
Wehsely stellt “Persönliche Assistenz” für Wien vor – Direktlink: http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=8446&suchhigh=Pflegegeldergänzungsleistung
Fragerunde zur Persönlichen Assistenz – Direktlink – Veröffentlichung des Mitschnittes der PK vom 28.11.2008: http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=8448&suchhigh=Pflegegeldergänzungsleistung
Vorerst möchte ich betonen, dass Persönliche Assistenz (PA) grundsätzlich eine Form darstellt um ein menschenwürdiges Dasein zu führen, die Stadt Wien vermutlich noch am weitesten diesbezüglich von allen Bundesländern in Österreich ist, zumindest beträchtliche jährliche Mittel zur Verfügung stellt. (International gibt es schon sehr lange Erfahrung in diesem Bereich).
Wenn man allerdings etwas hinter die „Kulissen“ blickt (der FSW hat über 800 Millionen Euro Budget – ca. ein zwölftel des Jahresbudget der Stadt), fragt man sich, welche Summen in welchen Bereich fallen (Gesundheit/ Pflege/ Behinderungen, ob die sechs geplanten Großheime in Wien tatsächlich zeitgemäß sind, da abgesehen von den Errichtungskosten, PA eine kostengünstigere und humanere Form darstellt, ein menschenwürdiges Dasein zu führen. Ein Kurswechsel sollte baldigst von der Stadt Wien aber auch in den anderen Bundesländern Österreichs vollzogen werden.
Es muss Wahlfreiheit bestehen ob man zu Hause, oder im Heim leben will.
(UN-Resolution wie erst kürzlich von Österreich ratifiziert)
http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=8941
Wir sind der Meinung, dass auch jetzt schon nach dem Wiener-Behinderten-Hilfe-Gesetz (WBHG) ein Rechtsanspruch auf PA (persönliche Hilfe) besteht.
Die momentane Handhabe der Wiener Ergänzungsleistungen (PGE) ist für viele unzumutbar, da trotz eines im guten Glauben entwickelnden „Selbsteinschätzungsformulares” (es hat sich als „Flop“ erwiesen), ohne Begründung, willkürlich vom FSW die Stunden gekürzt werden und wurden.
Viele Betroffene, die dieses Formular im guten Glauben ausgefüllt haben, wurden von der Vorgangsweise der handelnden Referenten des FSW überrascht und schwer getroffen. Scheinbar ist man beim FSW „datengeil“. Von Verhandlungen in „gleicher Augenhöhe“ mit den Betroffenen kann nicht die Rede sein.
Die von Ihnen sogenannten „repräsentativen Interessenvertretern von Betroffenen“, sind hauptsächlich auch Berater, bekommen auch dafür bezahlt, sind teilweise in Abhängigkeit und wurden „über den Tisch gezogen“, wurden bei den Verhandlungen, wie mir bzw. uns versichert wurde, nie auf „gleicher Augenhöhe“ von den Verhandlern des FSW betrachtet, wie sich im Nachhinein herausstellte (Leitende FSW-Verhandler haben schon ihren Job gewechselt).
Denn selbst jene, die dieses Projekt für die Stadt begleitet und evaluiert haben, wurden vom radikalen „Sparstift“ des FSW nicht verschont.
Schafft das Vertrauen?
Nein- dies ist kalkuliertes Taktieren, wobei es den Anschein hat, dass vor allem „aufmüpfige“ Betroffene auf der Strecke bleiben, ihre Lebensqualität radikal einschränken müssen, bzw. wenn es gar nicht mehr geht, ihren Haushalt auflösen müssen.
Da ich ebenfalls beim „Aktionsbündnis PA“ bin, weiß ich, dass jegliche Protestmaßnahmen aus Angst verständlicherweise von den jeweilig anwesenden „Interessenvertretern“ (sie wechseln oft bei den regelmäßigen Sitzungen) blockiert bzw. hinausgezögert werden und wurden.
Trotz Erhöhung des „Bruttostundensatz“ für PA (von 13 auf 16 Euro) wurden alle Beteiligten des Pilotprojektes (bis auf eine(n) die monatlichen Geldmittel maßgeblich gekürzt. Also wesentlich weniger Stunden per Monat Assistenz).
Und selbst die, die jetzt etwas mehr bekommen, da sie die EAMP bezogen haben, können erst viel später abschätzen, ob das Geld tatsächlich ausreicht.
Als „Zuckerl“ des FSW gilt eine drei monatige Übergangsfrist vom FSW – damit der Protest gemildert wird. Es werden die bisher gültigen Summen noch ausbezahlt, dann kommen die Kürzungen erst richtig zum tragen.
Wenn der oder die Betroffene mit dem Geld nicht mehr auskommen, sollten sie angeblich lt. momentaner Rechtslage (Interview mit Frau Prof. Erika Stubenvoll vom 5. Juni 2008 – Direktlink: http://cba.fro.at/show.php?lang=de&eintrag_id=9879), in eine andere Wohnform – sprich auch in ein Heim gehen.
Von den behinderten Menschen, die jetzt noch in Heimen untergebracht werden möchte ich gar nicht näher eingehen.
Also der Zugang zur PGE ist sehr beschränkt und wenn man diese Leistung einmal bezieht, sie ist nur für „begünstigte Behinderte“, die in Arbeit oder Ausbildung stehen, beziehbar, schaut es rechtlich angeblich so aus, dass man ins Heim gehen muss, wenn das Geld nicht mehr reicht, bzw. wenn man nicht mehr arbeitet, bzw. arbeiten kann. Mit diesem Druck muss man einmal leben.. (angeblich kein Rechtsanspruch)
Die momentane Lösung der PGE gilt bis 2011 –
Was ist dann? Geht man dann so wie erst kürzlich bei der PGE vor und „kürzt“ wieder, – ändert die Richtlinien? Wenn man einmal PA bezieht ist es schwer, auf die gewonnene Lebensqualität zu verzichten, ist in Abhängigkeit und kann dann nur mehr ins Heim gehen, wenn man Pech hat und auf einen „kürzungsgeilen“ Sachbearbeiter trifft, bzw. ist der jeweiligen Politik des jeweiligen Bundeslandes in diesem Bereich ausgeliefert (zwar eine Regelleistung der Stadt Wien, jedoch eine freiwillige Leistung – angeblich kein Rechtsanspruch).
Die Wiener PGE ist so nicht zu empfehlen, abgesehen vom bürokratischen Aufwand, die Betroffenen müssen Dienstgeber werden, mit all den Rechten und Pflichten (auch nicht jedermanns Sache), sollte diese meiner Meinung in der derzeitigen Form so nicht angeboten werden oder zumindest von den Beratern auf die „Tücken“ aufmerksam gemacht werden, bevor man sich so in Abhängigkeit eines Privatrechtsträgers begibt. Viele haben leider keine andere Möglichkeit.
Nun zu Ihrem Schreiben:
Sie schreiben: „Auf Grund der Überleitung der Erhöhten Ambulanten Monatspauschale in die Pflegegeldergänzungsleistung, welche mehr auf den individuellen Bedarf und auf einen erhöhten Personenkreis abstellt, werden keine monatlichen Pauschalbeträge mehr ausbezahlt“.
OK, die Richtlinien wurden wieder einmal geändert, wie Peter Hacker (Geschäftsführer des FSW) aber auch andere Personen mitgeteilt haben, gab es so eine pauschalierte Leistung schon an die 20 Jahre für privilegierte Betroffene, noch bevor der FSW gegründet wurde. Der FSW hat auch von den EAMP- Beziehern Aufzeichnungen über die Ausgaben der Betroffenen verlangt und auch erhalten.
Sie schreiben weiter: Zu dem Vorwurf, dass kein Bescheid ausgestellt wurde, ist anzumerken, dass der Fonds Soziales Wien als Privatrechtsträger handelt und keine Hoheitsgewalt besitzt, weshalb eine Bescheidausfertigung ausschließlich durch den Magistrat der Stadt Wien erfolgen kann.
Das ist zwar leider richtig, der FSW muss jedoch bei jeder Leistung die er gewährt darauf hinweisen, dass den Betroffenen ein Bescheid von der neu eingerichteten MA 40 ausgestellt werden muss, wenn er mit der Vorgangsweise des FSW nicht zufrieden ist, damit der weitere Rechtsweg beschritten werden kann.
Sie schreiben weiter:
„Die Pflegegeldergänzungsleistung wird per 1. April 2008 als freiwillige Leistung des Fonds Soziales Wien angeboten. Diese Förderung besteht in der Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten der Persönlichen Assistenz und richtet sich an Menschen mit vorrangig schwerer Körperbehinderung. Eine Deckung des gesamten Pflege- und Betreuungsbedarfes wurde nicht zugesagt, vielmehr werden Zuschüsse für den Zukauf von Leistungen im privaten Bereich, der durch gesetzliche Bestimmungen bis dato weder bezuschusst noch gedeckt wird, gewährt“.
Meiner Meinung und sie deckt sich auch mit der Meinung vieler Experten, ist sehr wohl ein Rechtsanspruch im Wiener Behindertenhilfegesetz (WBHG) – unter Persönliche Hilfe – abzuleiten, die trifft auch schon für die EAMP zu. Zur Bezuschussung kann ich nur sagenn dass diese seitens des FSW willkürlich erfolgt und ursprünglich nicht so gedacht war, wie bei Einführung des Pflegegeldes.
Wie erfahren, gibt es Personen mit der Pflegestufe 7, die weniger bekommen, bezuschusst werden, als Personen mit der Pflegestufe 3. Ferner können nur Körperbehinderte die PGE in Anspruch nehmen.
Sie schreiben weiter:
„Zu den Bedenken hinsichtlich des Schutzes der Daten des Selbsteinschätzungsformulars dürfen wir mitteilen, dass diese unberechtigt sind. Zum Schutz der Geheimhaltungsinteressen wurden zahlreiche Vorkehrungen auf hohem technischen Niveau getroffen, welche einen unbefugten Zugriff verhindern. Die angeforderten personenbezogenen Daten sind für die Gewährung und Überprüfung der Förderung relevant und die Preisgabe derselben daher unabdingbare Voraussetzung für die Förderung. Um sämtliche notwendigen Daten zu erhalten, wurde das Selbsteinschätzungsformular mit repräsentativen Interessensvertretern von Betroffenen erstellt“.
Dazu möchte ich festhalten, dass mit personenbezogenen Daten eine Menge Missbrauch betrieben wird, mit Daten viel Geld verdient wird, der FSW ein Privatrechtsträger ist, der jederzeit von der Politik „umgepolt“ ja sogar aufgelöst werden kann. Wie sich herausgestellt hat, wurden Personen aus dem Pilotprojekt, trotz ausfüllen des 17-Seitigen Selbsteinschätzungsformulares willkürlich gekürzt – Nach der Devise: „Friss Vogel oder stirb“ bzw. „ab ins Heim – statt Daheim“. Aber auch Personen die die EAMP bezogen haben und nun mehr bekommen, können noch gar nicht abschätzen ob sie mit den Mittel auskommen, da ja legale Arbeitsverhältnisse eingegangen werden müssen.
Ferner musste ich bei einer unlängst erfolgten Akteneinsicht beim FSW feststellen, daß mein Akt (drei Ordner) komplett kopiert wurde, der Originalakt war bei der MA 40 – die meinen Einspruch abschlägig behandelt hat – bekommt der UVS (nächste Instanz) jetzt auch meinen FSW – Akt?
Ergo: Sogar mein „nicht elektronischer“, jedoch kompletter Akt könnte schon des öfter kopiert worden sein.. (Also der Datenschutz wurde vermutlich jetzt schon verletzt – aber selbst bei Anzeige meinerseits, werden diesbezüglich bei Missbrauch, sehr geringe Strafen angedroht – wie will man bei der Fluktuation des Personales jemals einen „Schuldigen“ finden?)
In den regelmäßigen Treffen „Aktionsbündnis Persönliche Assistenz“ wo wechselnd die von Ihnen angesprochenen „repräsentativen Interessensvertretern von Betroffenen“ den Vorsitz führen, kam auch schon zur Sprache, daß betroffene Personen, die in „Wohngemeinschaften“ leben ins Heim abgeschoben werden. Diese repräsentativen Interessensvertreter von Betroffenen sind, wie oben schon erwähnt, auch teilweise Berater. Diese stehen in Abhängigkeit vom FSW, da sie als Berater bezahlt werden und Angst haben müssen, daß sie gekürzt bzw. der Geldhahn abgedreht wird. Alleine deshalb ist es noch nicht zu Protestmaßnahmen gekommen und wird nicht nur für mich unverständlicher Weise noble Zurückhaltung geübt.
Tatsache ist, daß sich eine 24 Stunden Assistenz (16 Euro Brutto Arbeitgebermodell – früher 13 Euro) nicht ausgeht, offizielle Dienste der Stadt Wien mindestens 23 Euro pro Stunde kosten. 45 Euro für eine Pflegehelferstunde sind eine übliche Taxe. Die unterschiedliche Beurteilung, Pflegestufen 7 Bezieher bekommen weniger als Pflegestufen 3 Bezieher, ist ebenfalls nicht nachvollziehbar.
Die momentan vom FSW angebotene Leistung ist nicht zu empfehlen.
Dies ist vermutlich Absicht, um den Zugang möglichst gering zu halten.
Eine kräftige Pflegegelderhöhung und jährliche Valorisierung würde die Situation wesentlich verbessern.
Direktlink -Trilogie der Hilfeverweigerung – www.daheim-statt-heim.katja.at/trilogie.php
Direktlink zum FSW: Selbsteinschätzungs-Formular: http://behinderung.fsw.at/export/sites/fsw/behinderung/downloads/dokumente/PGE_PA-Antrag_handschriftlich.pdf
Direktlink PGE – FSW: Förderrichtlinien: http://www.fsw.at/export/sites/fsw/fswportal/downloads/foerderwesen_anerkennung/foerderrichtlinien/spezifisch/FRL_PGE.pdf
Direktlink zum ZFK-Artikel (25.06.2008: Pflegeheim kann keine Alternative zur Pflegegeldergänzungsleistung sein http://www.zfk.at/index_pge1.html
Direktlink Artikel Bizeps (29.06.2008): Behördliche Gnadenerweise sind passe!
http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=8947
Auf der Homepage des FSW (29.06.2008) steht folgendes:
http://behinderung.fsw.at/unterstuetzung_im_alltag/pflegegeldergaenzungsleistung.html
- Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz: Die neue Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz (= PGE für PA) ist eine finanzielle Direktleistung an Menschen mit schwerer Körperbehinderung, die damit Persönliche Assistenz in Anspruch nehmen können.
- Modellprojekt Persönliche Assistenz und Erhöhte ambulante Monatspauschale Ab April 2008 wird das Modellprojekt und die erhöhte ambulante Monatspauschale in die neue Leistung “Pflegegeldergänzungsleistung für persönliche Assistenz” eingebunden.
Mit besten Grüßen
Pepo Meia
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Der Brief an den FSW vom 16.05.2008
Wien, am 16.05.2008
Betrifft Pflegegeldergänzungsleistung:
Sehr geehrter Herr Wolfgang Rammel, sehr geehrte Damen und Herren vom Fonds Soziales Wien, sehr geehrte Entscheidungsträger der Stadt Wien.
Vorerst bedanke ich mich für Ihr Schreiben.
Zuerst möchte ich festhalten, daß ich am 24 Mai 2007 die EAMP unter anderen Voraussetzungen beantragt habe, diese Leistung wurde mir willkürlicherweise vom FSW abgelehnt. Nach Beanstandungen, es wurde nicht einmal ein Bescheid ausgestellt, wurde diese Leistung auch bis dato nicht gewährt. Nach Ausstellung des Bescheides der MA 15, wurde der weitere Rechtsweg von mir beschritten, wobei fristgerecht vorigen Freitag, dem 8. Mai. 2008 ein neuerlicher Einspruch bei der MA 40 erfolgt ist, da persönliche Hilfe (Assistenz) im Wiener Behindertenhilfegesetz (WBHG) beinhaltet ist und somit ein Rechtsanspruch nach dem WBHG besteht.
Nach Gründung des Aktionsbündnisses „Persönliche Assistenz“, stellte ich erneut einen Antrag am 14. November 2008, wobei nach mehr als 6 Monaten, heute diese E-Mail – Schreiben vom FSW mit dem Selbsteinschätzungsformular (18 Seiten) bei mir ankam.
Wie sich herausgestellt hat, ist dieses Selbsteinschätzungsformular eine Zumutung für die Betroffenen.
- Gebe ich keinen sozialen Privatrechtsträge so intime Daten preis, da der Datenschutz gar nicht gewährt und garantiert werden kann.
- Hat sich herausgestellt, daß radikale unbegründete Kürzungen bei Betroffenen (bis zu X.XXX,- Euro) monatlich erfolgt sind, trotz penibler Ausfüllung des Selbsteinschätzungsformulars.
- Handelt es sich beim Pflegegeld um eine informelle Hilfe, die mit einer abzurechnenden Leistung, wie die Pflegegeldergänzungsleistung (PGEL), die trotz ausgefüllten FSW Formular, gar nicht so gewährt wird, wie tatsächlich benötigt, willkürlich gekürzt wurde.
- Ändert sich der monatliche Assistenzbedarf je nach meinen Aktivitäten und ist ein korrektes Ausfüllen des FSW – Formulars gar nicht möglich.
Deshalb fordert das Aktionsbündnis persönliche Assistenz eine „Assistenzkonferenz“ in der WAG. Wobei die betroffenen Personen verbal und mit einer Vertrauensperson ihre Sichtweise gleichgestellt darlegen können.
Mit freundlichen Grüßen
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SOZIALES~WIEN
Wir sind da, um für Sie da zu sein.
Fonds Soziales Wien, Guglgasse 7-9, 1030 Wien
Stellungnahme zu Ihrem Schreiben v. 16.5.2008
FSW-3437/07110
Fachbereich Behindertenarbeit
Abteilung Bildung, Beratung, Assistenz
Guglgasse 7-9
1030 Wien
Tel.:05 05 379 – 66 618
oder 01/40 00-66618
Fax: 05 05 379 – 99 66 618
oder 01/40 00 – 99 66 618
E-Mail: post-bba@fsw.at
Web: WINW.fsw.at
DVR: 1070053
Wien, 9.06.2008
PLM
Sehr geehrte(r)
Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 16.5.2008.
Betreffend die Gewährung der Erhöhten Ambulanten Monatspauschale möchten wir Ihnen mitteilen, dass es sich bei der Erhöhten Ambulanten Monatspauschale um keine Leistung nach dem Wiener Behindertengesetz, sondern um eine freiwillige Leistung im Rahmen eines Versuchsprojektes handelte.
Auf Grund der Überleitung der Erhöhten Ambulanten Monatspauschale in die Pflegegeldergänzungsleistung, welche mehr auf den individuellen Bedarf und auf einen erhöhten Personenkreis abstellt, werden keine monatlichen Pauschalbeträge mehr ausbezahlt. Bezugnehmend auf Ihre Forderung auf Nachzahlung der Erhöhten Ambulanten Monatspauschale kann hinsichtlich des laufenden Verwaltungsverfahrens derzeit keine weiterführende Auskunft erteilt werden.
Zu dem Vorwurf, dass kein Bescheid ausgestellt wurde, ist anzumerken, dass der Fonds Soziales Wien als Privatrechtsträger handelt und keine Hoheitsgewalt besitzt, weshalb eine Bescheidausfertigung ausschließlich durch den Magistrat der Stadt Wien erfolgen kann.
Die Pflegegeldergänzungsleistung wird per 1. April 2008 als freiwillige Leistung des Fonds Soziales Wien angeboten. Diese Förderung besteht in der Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten der Persönlichen Assistenz und richtet sich an Menschen mit vorrangig schwerer Körperbehinderung. Eine Deckung des gesamten Pflege- und Betreuungsbedarfes wurde nicht zugesagt, vielmehr werden Zuschüsse für den Zukauf von Leistungen im privaten Bereich, der durch gesetzliche Bestimmungen bis dato weder bezuschusst noch gedeckt wird, gewährt.
Zu den Bedenken hinsichtlich dem Schutz der Daten des Selbsteinschätzungsformulars dürfen wir mitteilen, dass diese unberechtigt sind. Zum Schutz der Geheimhaltungsinteressen wurden zahlreiche Vorkehrungen auf hohem technischen Niveau getroffen, welche einen unbefugten Zugriff verhindern. Die angeforderten personenbezogenen Daten sind für die Gewährung und Überprüfung der Förderung relevant und die Preisgabe derselben daher unabdingbare Voraussetzung für die Förderung. Um sämtliche notwendigen Daten zu erhalten, wurde das Selbsteinschätzungsformular mit repräsentativen Interessensvertretern von Betroffenen erstellt.
Wir hoffen, Ihre Fragen damit beantwortet zu haben und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Fachbereich
Anita Bauer
(Fachsbereichsleiterin)
Mag. (FH) Martina Plohovic
(Abteilungsleiterin)
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