Bei einer Legalisierung der Krankentötung auf Wunsch oder gar gemutmaßtem Willen bzw. der Suizid-Beihilfe stünden Überlegungen der Notwehr bzw. Nothilfe vor Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz ins Haus. [… weiter]
![]() | katja – daheim statt im heimWeniger darüber reden, Inklusion leben. | |
“Wissentlicher oder (auch eventual-) vorsätzlicher Amtsmissbrauch eines Beamten oder Anstiftung dazu, ist, wenn andere an ihren Rechten geschädigt werden, kein Kavaliersdelikt, sondern ein Verbrechen!”
— Nach § 302 StGB248 queries. 0,487 seconds.
Kommentare