katja – daheim statt im heim

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Erst die Erfüllung von Menschenpflichten erweckt Menschenrechte zum Leben

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“Teilhabe ist ein Menschenrecht, kein Akt der Fürsorge oder Gnade. Teilhabe nach Kassenlage darf es deshalb auch zukünftig nicht geben.”

—  Hubert Hüppe, Behindertenbeauftragter der dt. Bundesregierung


Inklusion und Teilhabe für Alle! Dunkelheit kann nur durch Licht beseitigt werden. Never give up!


Lebenshilfe und Rehapflege Schwerstbehinderter daheim

Mütter schwerstbehinderter Kinder

Rettung aus Kinder- Verwahranstalt, Bewahrung vor weiterer Vernachlässigung in Wiener Behindertenheimen am 20.11.1989.

lebt Katja daheim, seit sie aus einem Wiener Säuglingsheim schwer hospitalisiert in einer Pflegefamilie in NÖ Aufnahme fand.

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[D+1262] Pflege in Not
26.03.12 - Gerhard Lichtenauer - Druckansicht und drucken

Geld oder Leben – der verwerflichste Coup!

Die Verwerfung des Sozialen

"Geld oder Leben"

"Geld oder Leben"- Coup

Der EU-Beitritt (Anfang 1995) war ein Wendepunkt der österreichischen Sozialpolitik, die Verwerfung des Sozialen setzte ein und breitet sich bis heute aus. Der danach einsetzende soziale Kälteeinbruch (Kabinetts: Vrnaitzky, Klima, Schüssel, Gusenbauer, Faymann) hängt direkt proportional mit dem Würgegriff des Stabilitätspakts auf Bund und Länder zusammen. Der Druck wurde 1:1 auf jene “durchgereicht”, die sich am wenigsten wehren können.

Erschwerend kommt für pflege- und assistenzabhängige Menschen hinzu, dass das Pflegegeldsystem (Einführung 1993) von den Ländern zu einer bloßen Aufbesserung des Finanzausgleichs (Bund/Länder) umfunktioniert wurde. Es begann sofort eine eiskalte Umverteilung von den ohnehin nur als kleiner Zuschuss konzipierten Geldleistungsmittel in den Sachleistungsbereich, der von den Ländern zusätzlich (!) bedarfs- und flächendeckend aufzubauen gewesen wäre.

Der individuelle Hilfebedarf pflegebedürftiger und behinderter Menschen, der mit dem Pflegegeld nicht abzudecken war, wäre durch die sog. “Sachleistungen” (stationäre, teilstationäre und ambulante Hilfen) nach dem Subsidiaritätsprinzip vollständig bedarfsdeckend abzudecken. Für sozial Bedürftige hieße das also: wenn der Einsatz aller Eigenressourcen (Einkommen, Vermögen, Unterstützung durch Angehörige) erschöpft ist, bestünde ein Rechtsanspruch auf bedarfsdeckende Hilfe und Pflege nach dem Solidarprinzip.

Dieser Rechtsanspruch auf Bedarfsabdeckung wurde und wird aber nur bei den stationären aussondernden und entrechtenden Hilfeformen (im sogenannten “Heim”) gewährt. Stationäre Hilfeformen stehen aber einerseits (glücklicherweise) nicht ausreichend zur Verfügung und andererseits sind sie gar keine menschenrechtlich adäquate und zeitgemäße Unterstützungsform, welche übrigens auch von 90% befragter Menschen aus verständlichen Gründen abgelehnt wird.

Durch die Verweigerung bedarfsdeckender Pflege und Unterstützung, dort wo und mit wem die Menschen selbstbestimmt leben wollen (Menschenrecht), wird sozial bedürftigen Pflegebedürftigen jährlich mehrere Milliarden Euro vorenthalten und zum Stopfen von Budgelöchern eiskalt abgezweigt. Das ist der verwerflichste Coup der Zweiten Republik, ein breit angelegtes organisiertes Sozialverbrechen, ein Systemverbrechen ersten Ranges.

Erstveröffentlichung: Facebook am 26.03.2012, hier im Blog veröffentlicht am 05.04.2012.

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    Eine halbe Inklusion ist voll daneben! Inklusion ist unteilbar, es darf keinen Rest geben.


    Personenzentrierte Hilfen, Inklusion, Teilhabe, Würde.

    Rauswurf aus Behinderten- WG, nachdem Pflegeeltern Mängel aufzeigten. Wiederaufnahme in die Pflegefamilie am 4.4.2005.

    chronischer Behördenk(r)ampf seit illegalem Rauswurf Katjas aus Wiener Behindertenheim in NÖ, nach nur 7 Wochen Aufenthalt.


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