Tatbegehung durch systemische Unterlassung muss vom ‘Blinden Fleck’ in den ‘Fokus’ gerückt werden
Der Adler ist ein gängiges Wappentier, um der Souveränität und Autorität des Staates Ausdruck zu verleihen. Die Raubtierkralle kann als Symbol für die vollziehende Staatsgewalt stehen. Das staatliche Gewaltmonopol ist aber nicht durch das Recht des Stärkeren begründet, sondern an das Primat des Rechts gebunden. Sonst würde Despotie statt Rechtsstaatlichkeit herrschen und die Hoheitsgewalten zu Vollstreckern von Staatsgewalttätigkeit verkommen. Dazu bedarf es aber eines Adlerblicks, dem nichts entgeht, vor allem auch das nicht, was der eigenen Verantwortung obliegt.
Reichlich verspätet aber immerhin, wurde mit heutigem Datum (1. Juli 2012) im Zuge einer (Teil-)Umsetzung des UN-Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (kurz: OPCAT1) die Volksanwaltschaft zum “Menschenrechtshaus der Republik“, dem Schutz und der Förderung der Menschenrechte verpflichtet2.
Ab nun ist es möglich, nicht mehr nur justiziellen Strafvollzug und Polizeiarbeit durch eine unabhängige Instanz auf Menschenrechtsverletzungen zu inspizieren, sondern auch alle anderen Sonderwelten potenziell unmenschlicher Behandlung wie Psychiatrien, Pflegeheime und Behinderteneinrichtungen, um unrechtlicher Freiheitsbeschränkung, Entrechtung, Erniedrigung, Entwürdigung, Gefährdung, Folter, Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch entgegen zu wirken.
Das baldige “Hineinwachsen” in ein “neues Amtsverständnis” und die “neue Rolle als Menschenrechtshaus der Republik” wird von den Verfolgten der real existierenden Pflege- und Behindertenpolitik sehnlichst erwartet3.
Ein Wehrmutstropfen bleibt, dass es noch immer keine unabhängige Kontrolle der Gerichtsbarkeit gibt. Aber es darf gehofft werden, dass durch die Neuausrichtung der Volksanwaltschaft zusammen mit ihrem Erkenntnissschatz über die Legion von Unterlassungsvergehen und Fehlleistungen der österreichischen Verwaltung, sowie der Fachkompetenz der neuen Menschenrechtskommissionen der eingangs erwähnte “Adlerblick” nicht nur auf die Auswirkungen von Unmenschlichkeit gerichtet wird, sondern auch auf strukturelle, systemische, organisatorische und menschenrechtlich “ungesetzlich”-gesetzliche Ursachen, also das organisierte Systemgebrechen legislativen Ursprungs unter die Lupe genommen wird und daraus die Gesetzgeber in Bund und Ländern durch die neue Institution künftig ausgiebigst über menschenrechtliche Handlungsbedarfe informiert werden.
Ohne das Systemversagen aufzudecken, bleibt die Menschenrechtsentwicklung in Österreich weiterhin bloße Kosmetik!
Missbrauch und Misshandlung durch Unterlassung4
Bei den aktuellen Missbrauchs- und Misshandlungsfällen geht es immer noch um die Spitze eines Eisbergs. Das ist irgendwie alles noch beschreibbar, es gibt manchmal Zeugen, die sich vielleicht zu reden getrauen, die Gequälten können sich noch äußern. Unheimliche Abgründe des Dunkels tun sich aber auf, wenn diese Kriterien nicht (mehr) zutreffen.
Ich spreche von physischer und psychischer Folter durch Vernachlässigung und Unterlassung an Menschen, die über keine Möglichkeit verfügen, sich mitzuteilen und deren Schädigungen an Psyche und Gesundheit bis hin zum gewaltsamen Tod in unserem Land absolut niemand interessieren, nicht einmal die so genannte “Justiz”.
Viele dieser Zustände sind nicht nur auf Unvermögen und Grausamkeiten einzelner Personen zurück zu führen, sondern sind eugenischen und ökonomistischen Ursprungs der gesamten Gesellschaft und des Staatswesens, haben also systemische Ursachen, dessen Opfer auch die Täter wurden.
Für die wahren Verursacher durch Ignoranz und Vorsatz lasse ich keine Unschuldsvermutung gelten! Da in unserem Rechtssystem – das auf ein würde-loses und grund-recht-loses Verfassungsprovisorium aufgebaut ist – für diese Verbrechen gegen die Menschlichkeit ein “blinder Fleck” besteht, werfe ich somit auch niemandem namentlich eine strafbare Handlung vor und könnte somit gegen mögliche Verleumdungsvorwürfe immun sein.
Wird das Tabu und die Mauer des Schweigens zu systemischen Menschenrechtsverletzungen in so genannten “Heimen” durch “anerkannte” Institutionen endlich durchbrochen?
Systemische Gewalt durch hoheitliche Unterlassungen5
Ich bin soeben wieder einmal durch die Auflistung systemischer hoheitlicher Gewalt sehr erschüttert, die eine Familie mit einem behinderten Kind seitens Landesbehörden und “anerkannten” Institutionen erlebte und erlebt.
Wo? Diesmal nicht in Niederösterreich oder Wien, wo Diskriminierungen System haben und durch illegale Legistik noch zu decken versucht werden, sondern in Oberösterreich, wo sich trotz eines angeblichen “Chancengleichheitsgesetzes” und “Antidiskriminierungsrichtlinien” die geballte Ignoranz, quadratierte Unfähigkeit, Unterstützungsverweigerung und Amtspflichtverletzungen über eine Familie mit einem Kind mit speziellem Unterstützungsbedarf ergießt.
Amtsträger der österreichischen Bundesländer machen sich der Tatbegehung durch Unterlassung schuldig. Schlimme Vergehen gegen die Menschlichkeit, verübt und organisiert durch die StaatsGewalten finden in unserer grund-recht-losen und würde-losen Republik mit System statt.
Wie lange noch muss diese ohnmächtige Wut ertragen werden?
Pflegenotstand ist Verbrechen aus Kalkül!6
Verschwiegen wird immer wieder, dass der eklatante Pflegenotstand häufige Ursache für Menschenrechtsverletzungen, Gesundheitsschädigungen, schwere Körperverletzungen (teilweise mit Todesfolge) ist.
Der Pflegenotstand und die damit einhergehende Pflegevernachlässigung ist keine unabwendbare höhere Gewalt oder Naturkatastrophe sondern Gewaltausübung durch rücksichtslos berechnende Menschen. Der Pflegenotstand ist Folge gezielter eugenischer Ökonomisierung und Prekarisierung der Unterstützungsbedarfe pflegebedürftiger Menschen.
Von den politisch Verantwortlichen und institutionellen Vollstreckern werden diese systemischen Gewalttaten und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorsätzlich begangen oder zumindest billigend in Kauf genommen. Um das Maß der Ungeheuerlichkeit voll zu machen, werden unerträgliche Zustände von Aufsichtsbehörden und Gerichten gedeckt. Menschen die dies aufzeigen werden der Staatsräson zugeführt.
Für “chronische Pflegemängel” und “pflegerische Versorgungsmängel” müssen Verantwortliche dringend zur Verantwortung gezogen werden, bevor noch mehr Schaden angerichtet wird. Der Pflegenotstand wird aus niederen fiskalen Motiven in Kauf genommen, er ist Verbrechen aus Kalkül!
Verantwortung bei Pflegevernachlässigungen7
Systemische Pflegevernachlässigungen bei hilf- und wehrlosen Menschen (insbesondere ohne Äußerungsmöglichkeiten) sind Folter und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. PolitikerInnen und Amtsträger, die dem Grundkonsens des eugenischen Ökonomismus folgend, die fiskalen Rahmenbedingungen und faktischen Grundlagen für den Pflegenotstand schaffen, sind als Wegbereiter, Anstifter, Komplizen und Beihilfetäter für alle daraus entstehenden Verbrechen, Vergehen und Säumnisfolgen verantwortlich und auch verantwortlich zu machen!
- Wikipedia: OPCAT – Internationales Übereinkommen zur Folterprävention ↩
- OPCAT-Durchführungsgesetz BGBl. I Nr. 1/2012 vom 10.01.2012 ↩
- Volksanwaltschaft nun auch für Schutz und Förderung der Menschenrechte zuständig ↩
- Erstveröffentlichung als Facebook-Notiz am 11. April 2010 ↩
- Erstveröffentlichung als Facebook-Notiz am 23. April 2010 ↩
- Erstveröffentlichung als Facebook-Notiz am 20. Mai 2010 ↩
- Erstveröffentlichung als Facebook-Notiz am 11. August 2010 ↩
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