NÖ Richtlinie “Wohnen für geistig- und, mehrfach beeinträchtigte Menschen”
Fragen:
- Warum stellt das Land Niederösterreich für Aussonderung behinderter Menschen mehr Mittel zur Verfügung als für Integration dieser Menschen in die Gesellschaft?
- Warum werden Menschen, je nach ihrer Behinderungsart, bezüglich Unterstützungen unterschiedlich behandelt? Warum werden mehrfachbehinderte Menschen mangels ambulanter Unterstützungen genötigt, ihr Leben in Sondereinrichtungen zu verbringen?
- Werden Begriffe wie “individuelle Bedürfnisse” und “unmittelbares Wohnumfeld” inflationär und missbräuchlich verwendet, um einen völlig falschen Eindruck zu erwecken?
- Will Niederösterreich zur sozialen Modellregion Europas werden, indem es Benachteiligungsverbote nach Bundesverfassung Art.7, EG-Vertrag Art.13, UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen Art.19 u.v.a. Grund- und Freiheitsrechte missachtet?
- Warum werden Details der Richtlinie “Wohnen für geistig- und mehrfach beeinträchtigte Menschen” geheim gehalten?
- Was hat Niederösterreich – der “Trendsetter bei Pflege und Betreuung” [1] – sonst noch alles zu verbergen?
Betreff: | Hat die NÖ Landesregierung etwas zu verbergen? … [NÖ Richtlinie “Wohnen für geistig- und,mehrfach beeinträchtigte Menschen”] |
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Datum: | 25 Sept 2008 12:42 |
Von: | Gerhard Lichtenauer, Ing. <gerhard@lichtenauer.at> |
An: | “Volksanwalt Dr. Peter Kostelka” <post@volksanwaltschaft.gv.at> |
CC: | “Mag. Johanna Mikl-Leitner, NÖ Soziallandesrätin” <lr.mikl-leitner@noel.gv.at> |
OFFENER BRIEF
An die Volksanwaltschaft
z.Hd. Hrn. Dr. Peter Kostelka
Sehr geehrter Herr Dr. Kostelka,
Die Niederösterreichische Landesregierung hat eine Richtlinie “Wohnen für geistig und mehrfach beeinträchtigte Menschen” beschlossen.
Siehe APA-Presseaussendung: OTS0177 5 II 0161 NNV0003 [2] (Di, 16.Sep 2008)
Mikl-Leitner: Punktgenau reagieren auf individuelle Bedürfnisse von behinderten Menschen
Richtlinie “Wohnen für geistig und mehrfach beeinträchtigte Menschen”St. Pölten (NÖI) – In der heutigen Regierungssitzung der NÖ Landesregierung wurde der gesamte Bereich Wohnen für geistig und mehrfach beeinträchtigte Menschen in einer neuen Richtlinie geregelt. “Hier geht es darum, einen genauen Schlüssel für die verschiedenen Betreuungsformen sowie die jeweiligen Betreuungsstunden zu den einzelnen Wohnformen festzulegen”, erklärt VP-Soziallandesrätin Mag. Johanna Mikl-Leitner.
Die Richtlinie “Wohnen” regelt darüber hinaus auch die Personalerfordernisse in den jeweiligen Wohneinrichtungen und Berechnungen der vom Land NÖ zu leistenden Kostenentgelte. Das Land nimmt für die Verbesserungen im Sinne der geistig und mehrfach beinträchtigen Menschen 3 Millionen Euro in die Hand.
“Ziel dieser neuen Richtlinie ist es, auf die jeweiligen und individuellen Bedürfnisse von behinderten Menschen punktgenau und zweckmäßig reagieren zu können. Damit leisten wir einen wesentlichen Beitrag zu der sozialen Modellregion in Europa zu werden”, so Mikl-Leitner.
Rückfragehinweis: Volkspartei Niederösterreich – Öffentlichkeitsarbeit – Tel: 02742/9020 DW 141 – www.vpnoe.at [3]
Entgegen einer ursprünglichen Aussendung OTS0167 5 II 0254 NNV0003 [4] (Di, 05.Aug 2008) in welcher behauptet wurde, diese Richtlinie gewährleiste, dass bedürftige Menschen “in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld punktgenau und zweckmäßig Hilfe und Unterstützung nach den jeweiligen individuellen Bedürfnissen erfahren“, ist aus u.a. Schriftverkehr ersichtlich, dass es sich um Richtlinien für stationäre Unterbringungsformen handelt, deren Details offensichtlich vor der Bevölkerung geheim zu halten versucht werden.
Ich ersuche daher, die Volksanwaltschaft, Folgendes zu überprüfen:
- Darf eine entsprechende Landesrichtlinie unter Ausschluß der Öffentlichkeit beschlossen und deren Details weiterhin als Verschlußsache gehandhabt werden?
- Kann es sein, dass der aussondernden Unterbringung behinderter Menschen in ghettoisierenden Sondereinrichtungen, bezüglich Unterstützungsleistungen aus öffentlichen Mitteln ein Vorzug (Vielfaches an Geldmitteln) gegebenüber dem Leben in den eigenen vier Wänden mit ambulanten Unterstützungsformen gegeben wird, nachdem die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen in Art. 19 genau Gegenteiliges fordert und rechtsverbindlich vorschreibt. Dieses internationale Übereinkommen trat im Mai weltweit in Kraft und wurde von Österreich im Juli 2008 ratifiziert.
Mit freundlichen Grüßen
Ing. Gerhard Lichtenauer
Initiator der Österreichischen Bürgerinitiative “Daheim statt Heim [5]”
T: 0699 12490010
PS: Der Schriftverkehr zu diesem Thema wird veröffentlicht in Katja’s Blog [6] und auf der Webseite von Daheim-statt-Heim [5]
——– Original-Nachricht ——–
Betreff: | AW: Nachfrage zum Inhalt der neu beschlossenen NÖ Richtlinie “Wohnen für geistig- und,mehrfach beeinträchtigte Menschen” |
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Datum: | Tue, 16 Sep 2008 11:19:35 +0200 |
Von: | Büro LR Mikl-Leitner |
An: | Gerhard Lichtenauer, Ing. <gerhard@lichtenauer.at> [7] |
Sehr geehrter Herr Ing. Lichtenauer!
Zu Ihrem Ersuchen um Übermittlung der Richtlinien Wohnen für geistig- und mehrfach beeinträchtigte Menschen teilen wir Ihnen mit, dass es sich bei diesen um Richtlinien des Landes NÖ handelt, in denen Vorgaben für Träger der freien Wohlfahrt die Führung von Einrichtungen betreffend formuliert sind. Diese Unterlagen können Ihnen daher nicht zur Verfügung gestellt werden. Die Richtlinien sind auch noch nicht von der NÖ Landesregierung beschlossen.
Wir sind jedoch gerne bereit Ihnen nach Vorliegen der Genehmigung der NÖ Landesregierung (diese wird Ende September 2008 erwartet) eine allgemeine Information zu übermitteln.
Mit freundlichen Grüßen
………………….
___________________________________________
Büro Landesrat Mag. Johanna Mikl-Leitner
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
Tel.: 02742 / 9005 – 13292
Mobil: 0676 / 812 – 13292
Fax: 02742 / 9005 – 12650
www.noe.gv.at [8]
Von: Gerhard Lichtenauer, Ing. [mailto:gerhard@lichtenauer.at [7]]
Gesendet: Donnerstag, 11. September 2008 10:54
An: “Mag. Johanna Mikl-Leitner, NÖ Soziallandesrätin” <lr.mikl-leitner@noel.gv.at> [9]
Betreff: Nachfrage zum Inhalt der neu beschlossenen NÖ Richtlinie “Wohnen für geistig- und,mehrfach beeinträchtigte Menschen”
Sehr geehrte Frau Soziallandesrätin Mag. Mikl-Leitner,
zu meiner Anfrage vom 5.8.08 erhielt ich leider bis heute noch keine Antwort.
Ich ersuche daher nochmals um Einsicht in die entsprechende Richtlinie, bzw. um Mitteilung, warum dies nicht möglich sei.
Mit freundlichen Grüßen
Ing. Gerhard Lichtenauer
Initiator der Österreichischen Bürgerinitiative “Daheim statt Heim [5]”
T: 0699 12490010
PS: Der OFFENE BRIEF meiner Anfrage ist veröffentlicht in Katja’s Blog [6] unter http://katja.at/blog/52/noe-richtlinie-wohnen [10]
——– Original-Nachricht ——–
Betreff: | Anfrage zum Inhalt der neu beschlossenen NÖ Richtlinie “Wohnen für geistig- und mehrfach beeinträchtigte Menschen” |
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Datum: | 05 Aug 2008 16:39 |
Von: | Gerhard Lichtenauer, Ing. <gerhard@lichtenauer.at> |
An: | “Mag. Johanna Mikl-Leitner, NÖ Soziallandesrätin” <lr.mikl-leitner@noel.gv.at> |
OFFENER BRIEF
Sehr geehrte Frau Soziallandesrätin Mag. Mikl-Leitner,
in einer heutigen Pressemeldung zum Spatenstich für den Um- und,Zubau bei der Lebenshilfe Sollenau (Karl Ryker Dorf) [4] wird eine neu beschlossene NÖ Richtlinie “Wohnen für geistig- und,mehrfach beeinträchtigte Menschen” angeführt.
Nach dieser heutigen Aussendung gewährleiste diese Richtlinie, dass bedürftige Menschen in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld punktgenau und zweckmäßig Hilfe und Unterstützung nach den jeweiligen individuellen Bedürfnissen erfahren. Der o.g. Lebenshilfe- Einrichtung in Sollenau bestätigen Sie, bereits vor 20 Jahren mit der bedarfsgerechten und individuellen Betreuung von schwerstbehinderten Menschen einen Meilenstein gesetzt zu haben.
Zum Glück gab es in den letzten Jahrzehnten internationale Entwicklungen im Verständnis tatsächlich bedürfnisgerechter Unterstützungen, gesellschaftlich gleichberechtigter Teilhabe und Inklusion, dass jegliche stationäre, institutionelle Unterbringungsformen niemals dem Optimum einer privaten, familiären bzw. anderer selbstgewählten Wohn- und Unterstützungsform nahekommen können und daher nur als Notlösung bzw. Übergangslösung angesehen werden dürfen.
Als pflegender Nahestehender einer schwerst mehrfachbehinderten Person dieser Zielgruppe und als Initiator einer österreichweiten Initiative für den diese Formulierungen das Herz höher schlagen lassen, bin ich äußerst gespannt auf den Inhalt dieser Richtlinie. Nach oben zitiertem Ziel dieser Richtlinie muss es sich um einen weiteren Meilenstein, der auch in Richtung Umsetzung der UN- Behindertenkonvention gehen könnte, handeln.
Ich ersuche daher um Zusendung dieser Richtlinie sowie ggf. entsprechender Erläuterungen bzw. Landesbeschlüsse.
Mit freundlichen Grüßen
Ing. Gerhard Lichtenauer
Initiator der Österreichischen Bürgerinitiative “Daheim statt Heim [5]”
T: 0699 12490010
PS: Ich behalte mir vor, diese Anfrage und ggf. Antworten darauf, auf den Webseiten von Daheim-statt-Heim [5] bzw. dem Blog www.katja.at [11] zu veröffentlichen.
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