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Pflegesicherungsreform Teil 1: 15 Jahre Pflegegeld, eine “Erfolgsgeschichte”?

Ursprünglich ein Meilenstein, über die “Verwertung” der Pflegebedürftigen zum Sozial-Krimi

Auszug:

NR-Abg Dr. Franz-Joseph Huainigg, ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung, präsentiert in den drei Wochen bis zur NR-Wahl am 28.09.2008 auf seiner Homepage [1] 21 Positionen, Forderungen und Wünsche zur Behindertenpolitik.

Hier in Katja’s Blog meine Diskussionsbeiträge im FJH21-Forum [2]:

Link zu allen meinen Beiträgen: katja.at/tag/fjh21 [3]

Beitrag DsH_ad_FJH21_14_1 (2008.09.14-23:06):

Position 8: Pflegegeld als Geldleistung erhalten! [4] … [Teil 1] (Originaltext siehe unten)

Völlige Übereinstimmung die Einführung des Pflegegeldes vor 15 Jahren als einen Meilenstein anzusehen. Leider wurden die Initiatoren des Pflegegeldes, welche dieses mit einer ungeheuerlichen Zivilcourage von den damals politisch Verantwortlichen abrangen, über den Tisch gezogen.

Einem Meilenstein sollten normalerweise weitere Meilensteine folgen. Leider säumten aber dann nur Stolpersteine und (Rück)Schlaglöcher den Weg, wir sind schon wieder weit hinter diesem ersten Meilenstein zurückgefallen und ein zweiter Meilenstein scheint überhaupt noch in unerreichbarer Ferne!

Nach meinen bisherigen Recherchen und Erfahrungen halte ich die 15-jährige “Erfolgsgeschichte” des Pflegegeldes – die gerade gefeiert wird [5] – für den größten Sozial-Krimi der letzten Jahrzehnte. Eine Desinformationskampagne und ein groß angelegtes Netz von Abhängigkeitsstrukturen ließen das Syndikat der Unterstützungsverweigerer so lange ihr Unwesen treiben. Den Beweis bleibe ich (vorläufig) noch schuldig. Indizien habe ich genug entdeckt.

Unbestritten, würde eine wirkungsvolle Aufarbeitung der fatalen Versäumnisse der letzten Jahrzehnte für den Bereich der Langzeitpflege, die noch immer als Privatrisiko den Betroffenen zugemutet wird, viel Geld kosten. Ein Pflegefonds durch einige Privatisierungen (wie vorgeschlagen) wird jedoch keinesfalls reichen.

Bei allen budgetären Betrachtungen wird immer nur in “Töpfen” gedacht und nicht die Umwegrentabilitäten durch Mehrbeschäftigung und Kaufkraftsteigerung, die “volkswirtschaftlichen Aspekte [6]“, der gesellschaftskulturelle Fortschritt und Menschenrechts- und Humanitätsgewinn durch gleichberechtigte Teilhabe Assistenz- und Pflegebedürftiger am gesellschaftlichen Leben betrachtet.

Viel wichtiger, als die Frage wie viel ein gerechteres Hilfesystem kostet, ist die Notwendigkeit danach zu streben, die Mittel effizient einzusetzen und nicht in menschenunwürdigen Aussonderungssystemen mit ihren aufgeblähten Apparaten zu vergeuden. Im schwedischen System, der Abschaffung von Heimen und Recht auf „Persönliche Assistenz“ sehe ich als Modell für gelungene Effizienzsteigerung und ein menschenrechtskonformes System der Zukunft, das von Betroffenen entwickelt wurde und wie es auch die UN- Behindertenkonvention (Art. 19) unmissverständlich für ALLE Menschen mit Behinderungen (altersunabhängig) weltweit fordert.

Natürlich muss ein, die Selbstbestimmung respektierendes, Hilfesystem den Charakter einer “Geldleistung” haben. Die Trennlinie zwischen Geld- und Sachleistung ist jedoch obsolet, wenn den Betroffenen die Eigenverantwortung und Autonomie nicht mehr vorenthalten wird. Wollen wir Menschen mit Hilfebedarf und ihren berechtigten Bedürfnissen in den Mittelpunkt aller Bemühungen stellen oder ihr Angewiesen sein auf Unterstützung, für eigene Zwecke missbrauchen? “Sachleistung” in einem bevormundenden Fürsorgesystem wird immer der Versuchung erliegen, sie für Gewinn- und Marktanteile am boomenden Pflegemarkt auszunützen. Absicherung und Festigung des eigenen Status als Wohltäter für gesellschaftliche Anerkennung und politische Profilierung, für Arbeitsmarkt-Kosmetik oder für Staatshaushalts-Konsolidierung zu Lasten der schwächsten und abhängigsten Minderheit. Letztlich geht es nur um Macht, nach dem Motto “wer zahlt, schafft an”!

Obwohl “Persönliche Assistenz” (ohne Verinstitutionalisierung und Monopolisierung) die effizienteste Form der Hilfe, mit den besten volkswirtschaftlichen und humanitären Auswirkungen ist, hat dieses Modell, durch seine absolute Dezentralisierung und Vermeidung jeglicher unnötiger Overheadkosten, wenig Attraktivität für all jene Trittbrettfahrer, die “mitnaschen” möchten.

Der “Verwertung” der Pflegebedürftigen muss gesetzlich ein Riegel vorgeschoben werden. Ein Baustopp für neue Heime ist ein notwendiger Schritt, der in Österreich leider noch nicht verstanden wird. Der erste Schritt muss aber die rechtliche Verankerung eines bedarfsdeckenden und insbesondere individuell bedürfnisgerechten Hilfesystems sein, welches aus gesamtgesellschaftlicher Verantwortung solidarisch getragen wird.

Entgegen der ursprünglichen Idee, einer (bei informeller Leistungserbringung) bedarfsdeckenden Geldleistung, werden im Ergebnis nach dem Kahlschlag am Pflegegeld, erst recht wieder stationäre Heimstrukturen gefördert und ambulante Lebensformen fast nur in fremdbestimmender Form zugelassen.

Der mit dem Pflegegeld angestrebte Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik, weg von der “Fürsorge-Mentalität”, hin zu gleichberechtigter Teilhabe, wurde in den letzten 15 Jahren vom Gesetzgeber, bis hinein in die OGH- Entscheidungen, stark entgegengearbeitet. Dem konnte ein – bisher selbst vom VfGH ignorierter – Papiertiger, wie das Benachteiligungsverbot in der Bundesverfassung (Artikel 7) und ein zahnloses Gleichstellungsgesetz nichts entgegenhalten.

Weiter zu den Beiträgen DsH_ad_FJH21_14_2 [7], DsH_ad_FJH21_14_3 [8] und DsH_ad_FJH21_14_4 [9]

Gerhard Lichtenauer, Österreichische Bürgerinitiative “Daheim statt Heim” (www.daheim-statt-heim.katja.at [10]) und Katja’s Blog (www.katja.at [11])

ORIGINALTEXT zu FJH21_14 -Quelle: http://www.franzhuainigg.at/cgi-bin/fjh21.cgi?_14 [4] (14.09.2008)

PFLEGEGELD ALS GELDLEISTUNG ERHALTEN!

Was bringt das Pflegegeld dem Betroffenen? Selbstbestimmung und Wahlmöglichkeit! Das österreichische Pflegegeldsystem ist ein Meilenstein der österreichischen Sozialpolitik. Betroffene bekommen das Geld in die Hand und können dadurch entscheiden, wer sie wann wo wie betreut. Daher soll das Pflegegeld als Geldleistung erhalten bleiben und keinesfalls in eine Sachleistung umgewandelt werden, wie es immer wieder von der SPÖ gefordert wird. Das würde in starke Abhängigkeitsverhältnisse führen.
Am 1. Juli 1993, vor 15 Jahren also, ist das Pflegegeld-Gesetz in Kraft getreten. Derzeit gibt es rund 400.000 Pflegegeld-BezieherInnen. Angesichts der demographischen Entwicklung brauchen wir dringend eine Weiterentwicklung des Systems, um dieses auch für die Zukunft zu sichern. Sinnvoll ist aus meiner Sicht ein Pflegefonds, wie ihn Vizekanzler Molterer vorschlägt. Doch dazu lesen Sie morgen mehr! Noch vor den Wahlen am 28. September soll eine Erhöhung des Pflegegeldes beschlossen werden: Die Geldleistungen werden gestaffelt angehoben. Das Pflegegeld der Stufen eins und zwei wird um vier Prozent, jenes der Stufen drei bis fünf um fünf Prozent und jenes der Stufen sechs und sieben um sechs Prozent erhöht. Darüber hinaus wird demenzerkrankten Personen bei der Einstufung eine Erschwerniszulage angerechnet. Schwer behinderten Kindern und Jugendlichen bis zum siebten Lebensjahr wird ein zusätzlicher Pauschalwert von 50 Stunden zuerkannt, bis zum 15. Lebensjahr 75 Stunden. Ebenfalls vereinbart wurden eine Erhöhung der Förderung für die 24-Stunden-Betreuung daheim sowie der generelle Wegfall der Vermögensgrenzen in diesem Bereich. Damit können wichtige Forderungen der ÖVP umgesetzt werden!

UND WAS MEINEN SIE?

Immer wieder gibt es beim Pflegegeld den Vorwurf des Missbrauchs. Ist dieser berechtigt?

Welche Weiterentwicklungen braucht es beim Pflegegeldsystem? Ist es angesichts der demographischen Entwicklung in der derzeitigen Form weiterhin finanzierbar?

Können und sollen Sachleistungen das Pflegegeldsystem ergänzen?