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Provinzielles Nachhinken beim Schutz vor mittelbarer Benachteiligung Angehöriger behinderter Menschen

Posting im Forum [1] von BIZEPS-INFO [2] zum Artikel:
Salzburg kann brandneue EuGH-Urteile als erstes umsetzen [3] … Forumsbeitrag (14.08.08)

http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=9048#fid8518 [4] 14. August 2008 12:46 Uhr
Dass sich Diskriminierungsschutz nicht nur auf Betroffene bezieht, sondern auch auf Menschen, die benachteiligt werden, WEIL sie mit Betroffenen in Beziehung stehen (wie z.B. Angehörige und Nahestehende), ist keine neue Rechtsauffassung, sondern wurde mittels gegenständlicher EuGH-Judikatur nur klargestellt (sh. Urteile in der Sache Coleman, Rs C-303/06 [5], und Feryn, Rs C-54/07 [6]). Aus diesem Grund bin ich mit der Positiv-Formulierung im obigen Artikel [3] (“Chance”) nicht glücklich. Ich schließe mich Klaudia Karoliny an: “Solche Aussagen DARF es nicht mehr geben … [7]“.
Es ist ein Armutszeugnis für unseren angeblichen Rechtsstaat, wenn die Körperschaften öffentlichen Rechts, wie die Länder (wider besseres Wissens) in ihren Landesgesetzen und Verordnungen internationale Menschenrechts- Vereinbarungen sowie Gleichbehandlungs- und Freiheitsrechte der Bundesverfassung so lange ignorieren “dürfen” und in der Verwaltungspraxis geltendes Recht beugen, bis sie von internationalen Gerichtshöfen zur Ordnung gerufen werden. Unbeirrt und schamlos wird das Kräfte-Ungleichgewicht ausgenützt, dass der Rechtsweg durch alle nationalen Instanzen von Betroffenen kaum zu bewältigen ist. Eklatantes Unrecht ist auch, dass selbst unsere Höchstgerichte die Benachteiligungsverbote im BV-G Artikel 7 noch nicht zur Kenntnis genommen haben, sondern sich Entscheidungen darüber verweigern [8] oder eben solche eindeutigen nationalen und internationalen Bestimmungen ignorieren.