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[D+60] Gesetze korrigieren

Viele bestehende Gesetze sind weltweit zu korrigieren, weil sie Menschenrechte verletzen
Die Ratifikation der UN- Behindertenrechtskonvention verpflichtet zur raschen Umsetzung

[1]

Ein Bund aus neun Bananen, bekannt auch als “Bananenrepublik”

Am 19. Dezember passierte in Deutschland der Ratifikationsprozess der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen die letzte Hürde, den deutschen Bundesrat. Dem Inkrafttreten des Menschenrechts- Übereinkommens Anfang 2009 1 [2] steht nun auch in Deutschland nichts mehr im Weg. Jetzt muss der Schatz gehoben werden [3], die Forderungen der Konvention sind nun Stück für Stück umzusetzen [4].

In Österreich trat die UN- Konvention bereits am 26. Oktober 2008 in Kraft. Das internationale Übereinkommen wurde somit zur innerstaatlich verbindlichen Rechtsnorm. In Österreich wie in Deutschland ist die Umsetzung in nationales Recht wegen der föderalistischen Zersplitterung von hoheitlicher Gewalt, Zuständigkeiten und Kompetenzen im Behindertenhilfe- und Sozialbereich vor große Herausforderungen gestellt. Die Umsetzung der UN-Konvention ist ein Menschenrechts- Test für den Rechtsstaat [5].

Österreich und Deutschland sind als Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge [6] von 1969 verpflichtet, völkerrechtliche Verträge „nach Treu und Glauben zu erfüllen“ (Artikel 26 “Pacta sunt servanda”) [7], wobei sich eine Vertragspartei nicht auf ihr innerstaatliches Recht berufen kann, um die Nichterfüllung eines Vertrags zu rechtfertigen (Artikel 27).

Grund- und Freiheitsrechte der seit 60 Jahren gültigen “Allgemeinen Menscherechte” – wie sie nun durch die neue UN- Behindertenrechtskonvention selbstverständlich auch für behinderte Menschen als verbindlich bestätigt wurden – sind umgehend umzusetzen. Die Regierung(en) verhalten sich noch immer so, als dürften sie sich darüber noch lange hinwegsetzen (siehe Apelle [8] an Bundesregierung und Landeshauptleute [9]) und Rechtsansprüche weiterhin durch willkürliche Gnadenakte [10] ersetzen. Die Verfassungshüter sind herausgefordert [11], rasch für Klarheit zu sorgen, sie enthalten sich jedoch noch [12], diese Feuchtgebiete [13] trocken zu legen.

Für Menschen mit Lernschwierigkeiten, gibt es nun den Text der UN-Konvention in einfacher Sprache. Vielleicht können diese leicht verständlichen Formulierungen auch zur Überwindung von Lernblockaden lernunwilliger Verantwortungsverweigerer in Politik und Verwaltung beitragen?

Posting im Forum [14] von BIZEPS-INFO [15] zum Artikel: “Kurz und bündig: UN-Konvention in einfacher Sprache [16]
http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=9352#fid9177 [17] 19. Dezember 2008 19:53 Uhr
Zitat aus UN-Konvention in einfacher Sprache:

Das müssen die Länder jetzt machen: Gesetze ändern oder neue Gesetze machen.

An alle, die Ihr die Gesetze macht, wie einfach wollt ihr es noch haben?
Kurz und bündig: Eine tolle Sache!

Quelle: BIZEPS-INFO [15] (Text: Martin Ladstätter · erstellt am: 19. Dezember 2008)
Kurz und bündig: UN-Konvention in einfacher Sprache [16]
In Deutschland wurde kürzlich eine Zusammenfassung der Inhalt der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung präsentiert.

Die Behindertenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion Silvia Schmidt aus Deutschland hat eine Zusammenfassung der UN-Konvention in einfacher Sprache erstellen lassen.

Sie hofft, dass die Broschüre “nun dazu beiträgt, die Inhalte auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten klar verständlich darzustellen”. An der Erstellung durch den Verein “Mensch Zuerst” haben Menschen mit Lernschwierigkeiten maßgeblich mitgewirkt. Silvia Schmidt stellte diese am 9. Dezember 2008 in Berlin den Mitgliedern ihrer Fraktion vor. …

Nachtrag 28.5.2013:
Download einer neueren Version der UN-Behindertenrechtskonvention in Leichter Sprache mit Erklärungen unter behindertenarbeit.at [18]:

GDE Error: Error retrieving file - if necessary turn off error checking (404:Not Found)

  1. Nachtrag am 24.3.2009: Die UN-Behindertenrechtskonvention tritt nun definitiv am 26. März 2009 auch in Deutschland in Kraft (über den Zeitpunkt des Inkrafttretens gab es zum Jahresende 2008 etwas Unklarheit). [19]