Inklusion und Teilhabe für Alle! Dunkelheit kann nur durch Licht beseitigt werden. Never give up!


Lebenshilfe und Rehapflege Schwerstbehinderter daheim

Mütter schwerstbehinderter Kinder

Seiten

Alle Seiten siehe Seitenliste



14.09.08 - Gerhard Lichtenauer - Druckansicht und drucken

Pflegesicherungsreform Teil 2: Missbrauch des Pflegegeldes? Den gibt es tatsächlich!

Ein immer wieder erhobener Vorwurf, der nach hinten losgeht!

Auszug:

  • Die fehlende Bedarfsdeckung ist die Ursache von Unterversorgung und DER schwere Missbrauch des Pflegegeldes im Ausmaß von Milliardenbeträgen!
  • Die Bedürfnisse der Hilfebedürftigsten wurden auf dem Altar des Wirtschafts-Aufschwunges und des gesellschaftlichen Wohlstands geopfert.
  • Folge war und ist die strukturelle Diskriminierung und Ausbeutung der pflegenden Angehörigen, welche jeglicher sozialen Errungenschaften spottet.
  • Systematische Zweckentfremdung des Pflegegeldes für Aussonderung und Fremdbestimmung führt zur gesellschaftlichen Aussonderung Betroffener und Mit-Betroffener!

NR-Abg Dr. Franz-Joseph Huainigg, ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung, präsentiert in den drei Wochen bis zur NR-Wahl am 28.09.2008 auf seiner Homepage 21 Positionen, Forderungen und Wünsche zur Behindertenpolitik.

Hier in Katja’s Blog meine Diskussionsbeiträge im FJH21-Forum:

Link zu allen meinen Beiträgen: katja.at/tag/fjh21

Beitrag DsH_ad_FJH21_14_2 (2008.09.14-23:06):

Position 8: Pflegegeld als Geldleistung erhalten! … [Teil 2] (Originaltext siehe unten)

Zur Frage:

*** Immer wieder gibt es beim Pflegegeld den Vorwurf des Missbrauchs. Ist dieser berechtigt? ***

Dieser immer wieder, zum Teil von Pflege-Dienstleistern und auch von Politikern (ohne konkrete Fälle zu nennen) erhobene Vorwurf nach dem Muster „Enkel fährt BMW mit dem Pflegegeld des Opas“wurde in Untersuchungen ausreichend entkräftet. Selbst wenn es denn so wäre, dass z.B. die Schwiegertochter den Opa unentgeltlich pflegt und Opa das Pflegegeld dem Enkel schenkte, wäre das mitnichten ein Missbrauch des Pflegegeldes.

Es mag vielleicht einige, äußerst wenige Fälle von Pflegevernachlässigung geben. Hier wäre zu differenzieren, ob nicht die fehlende Bedarfsdeckung des Pflegegeldes (welches eben nur als “Beitrag” zu sehen ist) Ursache der Unterversorgung ist. Wer ist also schuld, wenn der Bedarf nicht gedeckt werden kann?

Allen, die wieder einmal das Argument vom “Missbrauch des Pflegegeldes“ zur Begründung einer Umwandlung in Sachleistungen bemühen wollen, sei ans Herz gelegt, diesen konkreten Fall von angeblicher Pflegevernachlässigung bei den Sozial- oder Gesundheitsbehörden anzuzeigen. Im BPGG § 20 ist ein Ersatz von Geldleistungen durch Sachleistungen für diese Fälle vorgesehen. Dieser wurde wahrscheinlich noch nie angewendet. Warum auch, äußerst prekär würde nämlich die Unterversorgung dann dadurch, dass für diese Umwandlung nicht mehr Geldmittel als die entsprechende Pflegestufe zur Verfügung stünden (das habe ich offiziell von PG- Experten aus dem Sozialministerium) und nur mehr ein Bruchteil der erforderlichen Leistung abgedeckt werden könnte. Dieser §20 ist übrigens ein Punkt in meiner Indiziensammlung zum Vorwurf des o.g. Pflegegeld- Krimis.

Aber es gibt tatsächlich einen schweren Missbrauch des Pflegegeldes im Ausmaß von Milliardenbeträgen! Dem Pflegegeld lag ursprünglich die Intention des Gesetzgebers zugrunde, die nötige Pflege zu Hause abzusichern (§1 BPGG)!. Politische Versprechungen bei der Einführung, das Pflegegeld weiter zu entwickeln und jährlich mehr zu erhöhen, als nur der Inflation anzupassen, wurden schändlich gebrochen. Die Bedürfnisse der Hilfebedürftigsten mit schwächster Lobby wurden wegen der Knebelung des EU- Stabilitätspakts (Maastricht-Kriterien) in den letzten 14 Jahren auf dem Altar der Prosperität geopfert.

Folge war und ist die strukturelle Diskriminierung und Ausbeutung der pflegenden Angehörigen, welche jeglicher sozialen Errungenschaften spottet, bis hin zu schwerem gewerbsmäßigen Betrug durch institutionelle stationäre und ambulante Versorgungssysteme, welche sich als willfährige Lakaien der Ökonomisten in den Ländern missbrauchen ließen. Pflegende Angehörige, welche fast das gesamte Pflegesystem, bis weit über alle Grenzen der Belastbarkeit aufrecht erhalten, bleiben auf der Strecke und werden zusammen mit den Betroffenen gesellschaftlich entsorgt.

Die Fehlentwicklung des österreichischen Pflegegeldsystems, basierend auf menschenunwürdigen Mindeststandards und unerträglichem Personalnotstand im stationären und ambulanten System (politisch erwünscht, gefördert und gedeckt von den Ländern) und systematischer Zweckentfremdung des Pflegegeldes für Aussonderung und Fremdbestimmung anstatt für die gesetzlich geforderte Inklusion und Selbstbestimmung, etablierten folgende Schattenseiten:

Weiter zu den Beiträgen DsH_ad_FJH21_14_3 und DsH_ad_FJH21_14_4

Zurück zum Beitrag DsH_ad_FJH21_14_1

Gerhard Lichtenauer, Österreichische Bürgerinitiative “Daheim statt Heim” und Katja’s Blog (www.katja.at)

ORIGINALTEXT zu FJH21_14 -Quelle: http://www.franzhuainigg.at/cgi-bin/fjh21.cgi?_14 (14.09.2008)

PFLEGEGELD ALS GELDLEISTUNG ERHALTEN!

Was bringt das Pflegegeld dem Betroffenen? Selbstbestimmung und Wahlmöglichkeit! Das österreichische Pflegegeldsystem ist ein Meilenstein der österreichischen Sozialpolitik. Betroffene bekommen das Geld in die Hand und können dadurch entscheiden, wer sie wann wo wie betreut. Daher soll das Pflegegeld als Geldleistung erhalten bleiben und keinesfalls in eine Sachleistung umgewandelt werden, wie es immer wieder von der SPÖ gefordert wird. Das würde in starke Abhängigkeitsverhältnisse führen.
Am 1. Juli 1993, vor 15 Jahren also, ist das Pflegegeld-Gesetz in Kraft getreten. Derzeit gibt es rund 400.000 Pflegegeld-BezieherInnen. Angesichts der demographischen Entwicklung brauchen wir dringend eine Weiterentwicklung des Systems, um dieses auch für die Zukunft zu sichern. Sinnvoll ist aus meiner Sicht ein Pflegefonds, wie ihn Vizekanzler Molterer vorschlägt. Doch dazu lesen Sie morgen mehr! Noch vor den Wahlen am 28. September soll eine Erhöhung des Pflegegeldes beschlossen werden: Die Geldleistungen werden gestaffelt angehoben. Das Pflegegeld der Stufen eins und zwei wird um vier Prozent, jenes der Stufen drei bis fünf um fünf Prozent und jenes der Stufen sechs und sieben um sechs Prozent erhöht. Darüber hinaus wird demenzerkrankten Personen bei der Einstufung eine Erschwerniszulage angerechnet. Schwer behinderten Kindern und Jugendlichen bis zum siebten Lebensjahr wird ein zusätzlicher Pauschalwert von 50 Stunden zuerkannt, bis zum 15. Lebensjahr 75 Stunden. Ebenfalls vereinbart wurden eine Erhöhung der Förderung für die 24-Stunden-Betreuung daheim sowie der generelle Wegfall der Vermögensgrenzen in diesem Bereich. Damit können wichtige Forderungen der ÖVP umgesetzt werden!

UND WAS MEINEN SIE?

Immer wieder gibt es beim Pflegegeld den Vorwurf des Missbrauchs. Ist dieser berechtigt?

Welche Weiterentwicklungen braucht es beim Pflegegeldsystem? Ist es angesichts der demographischen Entwicklung in der derzeitigen Form weiterhin finanzierbar?

Können und sollen Sachleistungen das Pflegegeldsystem ergänzen?

Kommentar verfassen


DutchEnglishFinnishFrenchGermanGreekHebrewHungarianItalianRussianSpanishSwedishTurkish

Automatische Übersetzung ist weit davon entfernt, perfekt zu sein, hilft aber, den Inhalt ansatzweise zu verstehen. Original: Deutsch


Loading